Wir sind es heute gewohnt, Gottesdienste in unserer Landessprache zu feiern. In der Kirchengeschichte war dies jedoch keinesfalls selbstverständlich. In der frühen Kirche war Griechisch die gängige Sprache, in der auch das Neue Testament geschrieben wurde. Ab dem 3. Jh. setzte sich im Westen Latein durch, während in der Ostkirche die Liturgie weiterhin auf Griechisch gefeiert wurde. Aus dem Griechischen ist uns bis heute das "Kyrie eleison" erhalten. Weitere Sprachen wie Arabisch, Aramäisch, Assyrisch, Äthiopisch und nach der Slavenmission im 9. Jh. auch Slawisch wurden als liturgische Sprachen anerkannt. In der Westkirche setzte sich jedoch Latein durch, da es von den missionierten Germanen als Liturgiesprache übernommen wurde.
In der Folgezeit des Konzils von Trient (Mitte 16. Jh.) galten Volkssprachen in der Liturgie als verboten, wenngleich dies vom Konzil gar nicht festgelegt worden war. Daher wurde die Heilige Messe bis zur Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils fast ausschließlich auf Latein gefeiert. Ähnliches galt für das Stundengebet.
Das Zweite Vatikanischen Konzils sieht zwar den Gebrauch der lateinischen Sprache in der Liturgie vor, gesteht jedoch den Bischofskonferenzen der einzelnen Sprachgebiete zu, selber zu bestimmen, inwieweit die jeweilige Landessprache eingesetzt wird (Liturgiekonstitution SC 36). Von diesem Angebot ist in der Folgezeit auf der ganzen Welt Gebrauch gemacht worden, so dass die Messe wie auch das Stundengebet praktisch in jedem Land in der jeweiligen Volks- oder Amtssprache gefeiert werden.
Die Übersetzungen der liturgischen Texte seitens der Bischofskonferenzen der Länder müssen vom Heiligen Stuhl anerkannt (rekognosziert) werden. Bei der Übersetzung der liturgischen Texte geht es einerseits um sprachliche Genauigkeit und andererseits um die Vermittlung der geistigen Inhalte mit den treffenden Ausdrücken der jeweiligen Sprache. Die Übersetzungen der Liturgie in die Volkssprachen sollen als "authentische Stimme der Kirche Gottes verlässlich sein«" (Liturgiam authenticam 7).
Eine neue Hilfestellung hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung im Jahre 2001 herausgegeben: "Liturgiam authenticam. Der Gebrauch der Volkssprachen bei der Herausgabe der Bücher der römischen Liturgie. Fünfte Instruktion zur ordnungsgemäßen Ausführung der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie".