In unserem Liturgiekreis wurde vorgeschlagen, die sonst vorgesehenen Messintentionen auf die WGF zu verlegen, dies im Pfarrbrief anzuzeigen und die Namen der Verstorbenen oder Anliegen (z. B. um Beendigung des Krieges) in die Fürbitten aufzunehmen. Was spräche dagegen? W.B.
Messintentionen (z. B. für einen Verstorbenen) gehen in der Regel auf ein Messstipendium zurück, einer freiwilligen Geldgabedurch einen Spender. Messintentionen, die an ein solches Stipendium geknüpft sind, können darum nicht auf eine WGF umgelegt werden. Es spricht jedoch nichts dagegen, im Sonntagsgottesdienst jene Anliegen zu nennen, für die - mit Bezug auf den betreffenden Tag - ein Messstipendium gegeben wurde. Klar sein muss den Gebern der Stipendien ebenso wie der Gemeinde, dass das Stipendium weitergegeben wird, z. B. an eine Ordensgemeinschaft oder in die Mission, und dass dort dafür eine eigene Messe gefeiert („appliziert") wird. Die Einführung einer solchen Praxis ist eine gute Gelegenheit, den Gläubigen den Sinn des gemeinschaftlichen Gedenkens an ihre verstorbenen Glieder und des gemeinschaftlichen Gebets in besonders drängenden Anliegen ihrer Mitglieder zu erschließen. In Bezug auf die WGF bedeutet dies auch, dass die WGF als Gemeindegottesdienst ernst genommen wird, in dem sie sich ihrer Identität vergewissertund die gegenseitige Verantwortung ihrer Glieder wahrnimmt. Das dient auch einer spirituellen Vertiefung.
Eduard Nagel
In unserer Pfarreiengemeinschaft ist ein Streit darüber entbrannt, ob Messintentionen während der Eucharistiefeier vorgelesen werden sollen oder nicht. Der Vorgänger hat dies so gehandhabt, der jetzige Pfarrer lehnt es jedoch ab, in der Messe die Intentionen zu erwähnen. Sein Argument: Alle Intentionen würden in der Gottesdienstordnung veröffentlicht und in der Messfeier gebe es keinen besonderen dafür vorgesehen "Ort". Hat er Recht? A.P.
In der Tat ist die Nennung der Messintentionen nirgendwo eigens vorgesehen, auch nicht im eucharistischen Hochgebet. Eine Ausnahme stellt das 1. Hochgebet war, wo Lebende und Verstorbene entsprechend der jeweiligen Messintention eingefügt werden können. Beim 1. Hochgebet müsste man aber korrekterweise darauf achten, hier wirklich nur denjenigen, für den die Messe gefeiert („appliziert“) wird, zu erwähnen. Denn bei mehreren Messintentionen für den gleichen Termin wird in der Gottesdienstordnung zwar jede Intention angegeben, allerdings alle - bis auf eine - an andere Priester (meist im Ausland) weitergegeben.
Sollen dennoch alle Intentionen in der Kirche genannt werden, wäre es die korrekte Alternative, dass der Zelebrant oder ein Lektor vor Beginn des Gottesdienstes die Messintentionen in folgender Form nennt: „Wir feiern die Messe heute für N.N. (Intention, die appliziert wird) und beten für N.N., N.N. und N.N. (übrige Intentionen).“
Benjamin Leven