Messstipendium

Geld, das gespendet wird mit der Auflage, eine Messfeier für ein bestimmtes Anliegen zu "applizieren". Pro Messfeier darf nur ein Stipendium angenommen werden, weitere müssen weitergegeben werden an Priester, die für ihren Unterhalt auf Stipendien angewiesen sind. Der Pfarrer ist am Sonntag zur Applikation einer Messe für seine Gemeinde verpflichtet; für sie darf er kein Stipendium annehmen.

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