Der Begriff „Mette“ ist die eingedeutschte Form des lateinischen Wortes (hora) matutina und bezieht sich auf den Zeitraum am Morgen zwischen dem Weichen der völligen Dunkelheit und dem Aufkommen der Morgenröte. Das Mönchtum brach um diese Nachtzeit herum den Schlaf ab und wachte mit Psalmengebet bis zum Tagesanbruch. Hieran schloss sich das gemeinsame Morgengebet (Laudes) an. Die Brevierreform des Zweiten Vatikanischen Konzils hat die Matutin durch die tageszeitunabhängige Lesehore ersetzt.
Heute bezeichnet der Begriff „Mette“ sowohl eine frühmorgendliche als auch eine nächtliche Gebetszeit. Die Gläubigen kennen v. a. die Christmette in der Nacht auf den 25. Dezember und die Trauermette an den Kartagen. Aufgrund ihres Ursprungs sind Metten keine Messen, sondern ein mit Lesung/en verknüpftes Psalmengebet. Dennoch wird gemeinhin die Weihnachtsmesse „In der Heiligen Nacht“ (Messbuch S. 38ff.) wegen ihres Zeitpunkts als Christmette bezeichnet.
Diese Nachtmesse ist die eigentlich erste Messfeier an Weihnachten (GOK Nr. 36). Die als (Kinder- oder Familien-)Christmette bezeichneten Feiern am Nachmittag oder Abend des 24. Dezember sind daher weder Metten im eigentlichen noch Christmetten im übertragenen Sinne. Darum gibt es eine eigene (Vigil-)Messe für den Heiligen Abend am 24. Dezember (Messbuch S. 36f.; GOK Nr. 36), wenngleich nicht näher definierte pastorale Gründe erlauben, die Nachtmesse vorzuziehen (Messbuch S. 36).
Christoph Neuert, Trier