Wie der mehrstimmige Gesang haben sich auch Musikinstrumente in der Liturgie der römisch-katholischen Kirche erst seit dem Mittelalter durchsetzen können. Da das (gesungene) Wort Gottes mit dem Verstand aufgenommen werden sollte, wurde seitens der Kirchenväter alles Ablenkende abgelehnt, wozu auch Musikinstrumente zählten. Für die Liturgie am jüdischen Tempel dagegen sind Instrumente bezeugt. In mehreren Psalmen wird dazu aufgefordert, sie zum Lobpreis einzusetzen (z.B. Ps 150).
Ab der 1. Jahrtausendwende n.Chr. fand die Orgel Einzug in die Gotteshäuser. Sie war zuvor ein profanes Instrument. Bis heute gilt sie als das Kircheninstrument schlechthin. Andere Instrumente können nach Ermessen der jeweiligen kirchlichen Autorität zugelassen werden (vgl. Liturgiekonstitution SC 120). Grundsätzlich ist entscheidend, dass sie die Liturgie unterstützen und die innere Beteiligung der Gläubigen an dieser zu fördern vermögen. Sie sollen also nicht vom eigentlichen Geschehen des Gottesdienstes ablenken und die Musik zu einem selbstständigen Konzert werden lassen.
Während der Advents- und der Fastenzeit und bei Totenmessen dürfen Instrumente nur zur Begleitung des Gesanges eingesetzt werden. An einigen Stellen der Messfeier bietet sich reine Instrumentalmusik an, als meditative Musik während der Kommunion und bei der Gabenbereitung, vor dem Einzug, um die Gemeinde auf den Gottesdienst einzustimmen, sowie als Nachspiel beim Auszug.