Ein Gottesdienst, der von Vertretern von zwei oder mehreren Konfessionen gemeinsam geleitet wird. Im deutschsprachigen Gebiet finden ökumenische Gottesdienste meistens mit Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche statt. Sie sind ein Schritt hin zu dem Ziel, die Spaltung zwischen den Konfessionen zu überwinden und die Einheit der Christen wiederherzustellen. Da die evangelische Kirche nicht in voller Gemeinschaft mit Rom steht, ist eine gemeinsame Feier der Eucharistie derzeit noch ausgeschlossen. Wünschenswert sind dagegen gemeinsame Wortgottesdienste und Gebetsandachten. In ihnen kommt zum einen das gemeinsame Erbe zum Ausdruck, zum anderen lernen die Gläubigen die unterschiedlichen Traditionen kennen und erfahren diese als Bereicherung. Da für die katholischen Gläubigen am Sonntag die Teilnahme an einer Eucharistiefeier verpflichtend ist, sind ökumenische Gottesdienste zu den für die Eucharistiefeier üblichen Zeiten nicht erlaubt.
Ökumenische Gottesdienste sind besonders dann sinnvoll, wenn die erwarteten Teilnehmer verschiedenen Konfessionen angehören, z.B. Schüler einer öffentlichen Schule, wenn sie sich aus den weiteren ökumenischen Aktivitäten an einem Ort ergeben oder bei Katastrophen. Ökumenische Segensfeiern zur Einweihung einer öffentlichen Einrichtung sind ebenfalls angebracht. Seitens der Vertreter der katholischen Kirche sollte hier zurückhaltend mit von der evangelischen Kirche nicht anerkannten Zeichen umgegangen werden, vor allem dem Gebrauch von Weihrauch und Weihwasser.
Bei Trauungen von Ehepartnern verschiedener Konfessionen richtet sich der Ritus nach der Kirche, in deren Gotteshaus die Feier stattfindet. Wegen fehlender Kommuniongemeinschaft wird die Trauung in der Regel im Rahmen eines Wortgottesdienstes gefeiert. Eine ökumenische Tauffeier ist nicht möglich, da der Täufling durch die Taufe als Mitglied in eine konkret verfasste Kirche aufgenommen wird.