Die Liturgie ist an keinen festen Ort gebunden im Sinne eines Tempels, an dem Gott (ausschließlich) gegenwärtig wäre. Die Gläubigen selber sind Gottes Tempel, in dem der Geist Gottes wohnt (1 Kor 3, 16). Eigens für gottesdienstliche Zwecke errichtete Gebäude schufen die christlichen Gemeinden in großem Umfang erst nach der Anerkennung des Christentums durch den römischen Kaiser (4. Jh.). Vorher dienten vor allem Privathäuser als gottesdienstliche Versammlungsstätten.
Kirchengebäude müssen in erster Linie einen würdigen Raum für die Versammlung der Gemeinde zum Gottesdienst bieten. Als Zeichen der Verehrung der Eucharistie und der übrigen Sakramente sowie des Wortes Gottes werden katholische Kirchen geweiht und in ihnen auch der Altar, der Ambo, als Ort der Verkündigung desWortes, sowie das Taufbecken, der Beichtstuhl und der Tabernakel (s. Kirchweihe). Insofern ist ein würdiger Umgang mit Kirchen geboten.
Wenn für einen Gottesdienst keine Kirche zur Verfügung steht, kann er auch in einem anderen angemessenen Raum oder an einem Platz im Freien stattfinden. Dies gilt besonders für Großgottesdienste (z.B. auf Katholikentagen) und für Gruppenmessen (z.B. bei Messdienerfahrten).