Unser Pfarrer hat mich als Kirchenmusikerin darauf hingewiesen, dass in der Fastenzeit in der Kirche Instrumentalspiel nur zur Unterstützung des Volksgesangs erlaubt sei. Was ist da mit unserer reichen Literatur für diese Zeit nicht nur für die Orgel, sondern auch für ganze Orchester. I. W.
Diese Vorschrift existiert tatsächlich, muss aber auf ihrem Hintergrund gesehen werden. Zu unterscheiden ist zunächst zwischen Instrumentalspiel im Gottesdienst oder in einem Kirchenkonzert. Sicher will niemand, dass die wertvolle Tradition der Passionsmusik aus dem Kirchenraum in Konzertsäle abwandert. Im Gegenteil - ihre Aufführung im Kirchenraum bietet Chancen, für die Zuhörenden aus dem Konzert ein geistliches Erlebnis werden zu lassen. Im Gottesdienst kann ein „Ohrenfasten“ ein Mittel sein, um den Charakter der Österlichen Bußzeit deutlich ins Bewusstsein zu rücken - gerade in unserer Zeit, in der im alltäglichen Leben davon kaum mehr etwas zu spüren ist. Hier kann die Musik eine Vorreiterrolle übernehmen: Weil wir gewohnt sind, immer alles verfügbar zu haben, fordert ein bewusster Verzicht auf Gewohntes zur Auseinandersetzung heraus. Und wenn heute viel davon die Rede ist, dass ein eigenes Profil wichtig sei - hier bietet sich eine Gelegenheit, solches zu zeigen. Im Übrigen geht es auch hier nicht unbedingt um alles oder nichts - Kreativität erweist sich vor allem in einem bewussten und sinngemäßen Umgang mit den gegebenen Möglichkeiten.
Eduard Nagel