Ähnlich wie 1973 die Gottesdienstkongregation ein „Direktorium für Kindermessen" herausgegeben hat, haben schon 1970 die Bischofskonferenzen im deutschen Sprachgebiet „Richtlinien für Messfeiern kleiner Gemeinschaften (Gruppenmessen)" erlassen. Damit schufen sie die Möglichkeit, bei der Gestaltung der Eucharistiefeier die konkrete Situation einer feiernden Gemeinschaft stärker zu berücksichtigen, als dies bei der „normalen" Sonntagsmesse geschehen kann. Ziel war es, die volle und tätige Teilnahme der Mitfeiernden auf die bestmögliche Art zu fördern.
Als „kleine Gemeinschaften" hatten die Bischöfe dabei Gruppen von Kindern und Jugendlichen, insbesondere solche der kirchlichen Jugendarbeit, im Auge sowie körperlich oder geistig behinderte Menschen, die besonderer Rücksichtnahme bedürfen. Aber auch Eucharistiefeiern bei Trauungen oder Jubiläen oder beim Totengedenken waren dabei im Blick.
Die Richtlinien erlauben eine freiere Auswahl von Lesungen und Gebeten sowie gewisse Vereinfachungen. Dabei ist die Grundstruktur der Messfeier und die Zeit des Liturgischen Jahres zu wahren, so dass nicht der Eindruck entsteht, es handle sich hier um etwas völlig anderes als bei der „normalen" Messfeier. Entscheidend ist immer die vertiefte Mitfeier der Teilnehmenden. Die Richtlinien verweisen allerdings auch darauf, dass es besser sein kann, für bestimmte Gruppen andere Gottesdienstformen als die Eucharistiefeier zu wählen. Die Richtlinien sind im Internet nachzulesen unter www.liturgie.de, Stichwort „Dokumente".
Eduard Nagel