Die Texte und Abläufe für die Feiern der Sakramente und der Sakramentalien, die von einem Priester oder Diakon vollzogen werden können, sind in einem Rituale (Mehrzahl: Ritualien) abgedruckt. Für die römisch-katholische Kirche gilt seit 1918 weltweit das Rituale Romanum. Die aktuelle Fassung besteht seit der Neuordnung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil aus mehreren Teilausgaben („Ritualefaszikeln“), die je ein Sakrament oder eine Sakramentalie mit allen Variationsmöglichkeiten der Feier enthalten.
Vor dem Konzil bestand ein Rituale aus einem einzigen handlichen Buch, in dem (bis auf die Messfeier im Messbuch) alle für die Seelsorge benötigten sakramentlichen Handlungen verzeichnet waren. Zunächst hatten die Priester ihr Rituale selbst zusammengestellt, ab dem 13. Jahrhundert gaben die Diözesanbischöfe eigene Diözesanritualien für ihr Zuständigkeitsgebiet heraus. Das Diözesanrituale des Bistums Rom (deshalb „Rituale Romanum“) erschien im Jahr 1614. Obwohl die Diözesanritualien weiterhin Geltung besaßen, wurden sie immer mehr am Rituale Romanum ausgerichtet oder diesem als Anhang beigegeben.
Von Anfang an enthielten die Ritualien auch muttersprachliche Teile (z. B. Texte, mit denen die Gläubigen angeredet wurden). Weil aber die Gebete auf Latein blieben, brachten Laien- oder Volksausgaben den Gläubigen die Handlungen des Rituale Romanum näher. Seit dem Konzil können die Ritualefaszikel vollständig in Muttersprache herausgegeben werden.
Christoph Neuert, Trier