Im Unterschied zum/zur Kantor/in "nur" Mitglied einer Schola oder des Chores, im allgemeinen Sprachgebrauch aber oft mit diesem gleichgesetzt. Laut Liturgiekonstitution SC 29 "vollziehen auch die … Mitglieder der Kirchenchöre einen wahrhaft liturgischen Dienst" und sollen besonders gefördert werden (vgl. SC 114), ohne dass damit der Gesang der ganzen Gemeinde vernachlässigt wird.