Unser neuer Pfarrer gestaltet die Eröffnung der Sonntagsmesse vollkommen anders, als wir es jahrelang gewohnt waren. Und zwar besprengt er die Gemeinde zu Beginn mit Weihwasser, um an die Taufe zu erinnern. Ist das überhaupt erlaubt? Unser alter Pfarrer hat an dieser Stelle nämlich immer das Schuldbekenntnis gebetet. S.A.
Die Besprengung der versammelten Gemeinde mit Weihwasser zu Beginn der sonntäglichen Eucharistiefeier nennt man Asperges (= Besprenge), so benannt nach dem lateinischen Anfangswort der dabei außerhalb der Osterzeit gesungenen Antiphon: „Besprenge mich, Herr, und ich werde rein. Wasche mich, und ich werde weißer als Schnee.“ (Ps 51 [50],9)
Das Asperges kann laut Messbuch in allen Sonntagsmessen als Ritus der Tauferinnerung an die Stelle des Allgemeinen Schuldbekenntnisses („Bußakt“) treten. Seinen Ablauf gibt das Messbuch, Anhang I (S. 1207-1211), wieder: Im Anschluss an den liturgischen Gruß zu Beginn der Messfeier segnet der Priester das in einem geeigneten Gefäß oder im Taufbrunnen bereitgestellte Wasser, dem Salz beigemischt werden kann - dem Mineral wird seit der Antike reinigende Wirkung zugeschrieben -, sprengt es über die Gemeinde und spricht abschließend die Vergebungsbitte. Danach folgen, soweit vorgesehen, Kyrie und Gloria.
Ein entsprechendes Taufgedächtnis kann übrigens auch eine sinnvolle Zeichenhandlung bei einer Wort-Gottes-Feier darstellen. Eine entsprechende Vorlage findet sich in: Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Feiertage, hg. von den Liturgischen Instituten ..., Trier 2004, S. 186-189.
Manuel Uder
Kann ein Bußlied oder ein Lied mit "Herr, erbarme dich" den Bußakt der Messfeier ersetzen?
Zunächst ist wichtig festzuhalten: Schuldbekenntnis und Kyrie sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Schuldbekenntnis bereitet die Gläubigen auf die Feier der Eucharistie vor, während das Kyrie als Begrüßung des Herrn (griechisch: „Kyrios") in der gottesdienstlichen Versammlung zu verstehen ist. In der Antike wurde mit dem Huldigungsruf „Kyrie eleison" sogar der Kaiser begrüßt. Wir Christen bekennen damit den Sohn Gottes als Herrscher der Welt. Das Kyrie ist also eigentlich eher dem Gloria zuzuordnen als dem Schuldbekenntnis. Dennoch kennt das Messbuch eine Form des Schulbekenntnisses (Form C), die Schuldbekenntnis und Kyrie miteinander verbindet. Wenn das Kyrie bereits in das Schuldbekenntnis integriert ist, entfällt es als eigenständiger Teil. Es kann auch entfallen, wenn bereits im Eröffnungsgesang „Herr erbarme dich" oder „Kyrieleis" enthalten ist - so wie in den Gesängen GL (1975) 162 oder 167 / KG 379. Die Vergebungsbitte ist vom Kyrie zu unterscheiden; sie entfällt nicht aufgrund des Eingangsliedes. Sie kann entfallen, wenn die Messfeier mit einem Taufgedächtnis (Asperges) eröffnet wird oder wenn das Allgemeine Schuldbekenntnis überhaupt entfällt. Das kann aufgrund einer besonderen Festlichkeit des Gottesdienstes sein oder weil eine andere liturgische Handlung der Messfeier vorausgeht. Die Vergebungsbitte entfällt auch, wenn das Tagesgebet eine solche Bitte enthält.
Alexander Saberschinsky