Tauferinnerung

Für Menschen, die schon als Säuglinge getauft worden sind und keine eigenen Erinnerungen an ihre Tauffeier haben, ist es eine besondere Glaubenserfahrung, wenn sie - z.B. im Rahmen der Vorbereitung auf Erstkommunion oder Firmung, oder bei Einkehrtagen bzw. Exerzitien - einen Gottesdienst zur Tauferinnerung mitfeiern. Es gibt verschiedene Formen:

  1. Als Einzelelement kann ein Taufgedächtnis Teil einer Eucharistiefeier sein (z.B. an Sonntagen in der Osterzeit - vgl. Messbuch, Anhang I). Es ersetzt dann Schuldbekenntnis und Bußakt und besteht aus den kurzen Elementen: Segen über dem Wasser und Aussprengen des Wassers über die Gemeinde.
  2. Als eigenständiger (nicht eucharistischer) Gottesdienst nimmt das Taufgedächtnis breiteren Raum ein. Die Feier der Tauferinnerung kann ein Wortgottesdienst sein, bestehend z.B. aus Eröffnung, Lesung(en), Antwortgesängen, Glaubensbekenntnis, Wasserritus, (Für)Bitten, Vaterunser und Segen, oder es kann ein Tagzeitengottesdienst sein, bestehend z.B. aus Eröffnung, Hymnus, Psalmengebet, Kurzlesung, Glaubensbekenntnis, Wasserritus, (Für)Bitten, Vaterunser und Segen.

Wichtig ist in jedem Fall, auf die richtigen Begriffe zu achten: „Erneuern" kann man nicht die Taufe, da sie ein einmaliges Geschehen ist. So ist das Wort „Tauferneuerung" sachlich falsch, richtig sind „Tauferinnerung" oder „Taufgedächtnis". Erneuern oder bekräftigen kann man jedoch „den Taufbund", die Beziehung zu Gott. Dies geschieht durch das öffentliche Bekennen des Glaubens. Das Besprengt-Werden oder Sich-Bekreuzigen mit gesegnetem Wasser wiederholt nicht die Taufhandlung, sondern erinnert an sie.

Redaktion

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