Der „Totensonntag" entspricht in der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) dem katholischen Allerseelentag und bildet dort den letzten Sonntag des Kirchenjahrs. Er geht zurück auf eine Anordnung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. von 1816, einen „Feiertag zum Gedächtnis der Entschlafenen" zu halten, womit besonders die Toten der Freiheitskriege gemeint waren. Als Trauer- und Gedenktag gehört der Totensonntag zu den so genannten „stillen Tagen" oder „stillen Feiertagen", die vom Staat besonders geschützt sind und für die eigene Einschränkungen, z. B. bezüglich Musikaufführungen in Gaststätten, gelten.
Der Totensonntag war innerkirchlich nicht unumstritten, insbesondere gab es Kritik am Termin, der kein glücklicher Abschluss des Kirchenjahrs sei. Bereits die lutherischen und unierten Agenden (Gottesdienstbücher) der 1950er-Jahre vermieden den Namen „Totensonntag" und gaben dem Tag den endzeitlichen Charakter zurück, der dem Ende des Kirchenjahres entspricht.
Im heutigen Evangelischen Gottesdienstbuch heißt dieser Sonntag „Ewigkeitssonntag" und ist in den liturgischen Texten deutlich auf die Wiederkunft Christi am Ende der Zeiten ausgerichtet. Für das Gedenken der Verstorbenen werden zusätzliche Gottesdienste an diesem Tag empfohlen. Das Gottesdienstbuch bietet für einen „Gedenktag der Entschlafenen" eigene Schriftlesungen an. - Die katholische Kirche feiert am letzten Sonntag des Kirchjahrs das Hochfest Christkönig.
Eduard Nagel