Die Apostel ernannten Männer durch Handauflegung, Gebet und Weisung zu ihren Vertretern und zu Vorstehern in den einzelnen Gemeinden. Auf diese Weise wurde die Gabe zum Aufbau der Kirche Christi, die die Apostel im Pfingstereignis durch den Heiligen Geist empfangen hatten, weitergegeben. Die von den Aposteln beauftragten Männer erhielten die Vollmacht, die Gemeinde zu leiten und ihr das Wort Gottes zu verkünden. Manche Männer wurden zu Diakonen ernannt, um sich besonders den Armen zuzuwenden (vgl. Apg 6,1-7).
Um die erste nachchristliche Jahrhundertwende war schon die Dreiheit von Bischöfen, Priestern und Diakonen ausgebildet. Die Vertreter dieser drei Weihestufen werden unter dem Begriff "Klerus" zusammengefasst, der "geistlicher Stand" bedeutet, bzw. als Kleriker bezeichnet.
Die Vollmacht, die Frohe Botschaft im Sinne der Apostel weiterzutragen, liegt bei den Bischöfen. Durch sie wird die sog. Apostelsukzession, also die direkte Nachfolge der Apostel durch die Weitergabe des Weihesakramentes garantiert. Sie weihen in ihren Diözesen Priester als Mitarbeiter zu ihrer Unterstützung, damit die einzelnen Gemeinden geleitet und in ihnen die Sakramente gefeiert werden und der seelsorgerische Dienst geleistet wird. Der Bischof weiht Diakone, die ihn durch den Dienst an den Bedürftigen der jeweiligen Gemeinde unterstützen. Durch das Zusammenwirken der Bischöfe und das Kollegium der Priester und Diakone wird der apostolische Auftrag, also die Fortsetzung des Werkes der Apostel, in der Kirche konkret.
Mit jeder Stufe des Weihesakramentes sind bestimmte liturgische Aufgaben verbunden. Der Bischof spendet z.B. das Weihesakrament und das Sakrament der Firmung, er weiht die Kirchen in seiner Diözese und trägt Verantwortung für die liturgische Praxis in seiner Diözese. Priester spenden all jene Sakramente, die nicht dem Bischof vorbehalten sind. Ihre für die Liturgie wichtigste Aufgabe ist es, der Eucharistiefeier vorzustehen. Sie verkünden im Auftrag des Bischofs das Wort Gottes und legen es für die Gemeinde aus. Auch der Diakon hat die Vollmacht, der Feier bestimmter Sakramente (Taufe, Trauung) vorzustehen. In der Eucharistiefeier verkündet er das Evangelium, das er in der Homilie auslegen darf. Darüber hinaus assistiert er dem Bischof oder Priester am Altar, und fordert die Gemeinde zu Handlungen und zu Akklamationen auf, z.B. zum Friedensgruß.
Mit Ausnahme des schon vor der Weihe verheirateten Diakons verpflichtet die Ordination zum Zölibat.