Wirft man einen Blick in das Messbuch, so fällt auf, dass für den Weihnachtstag insgesamt vier Messen vorgesehen sind: die Vigilmesse am Heiligen Abend (Missa in vigilia), die Christmette in der Heiligen Nacht (Missa in nocte), die Hirtenmesse am Morgen (Missa in aurora) und das Hochamt am Tag (Missa in die). Diese Besonderheit lässt sich erklären, wenn man die päpstliche Weihnachtsliturgie betrachtet, wie sie seit dem 6. Jh. gefeiert wurde.
Der Papst feierte damals in mehreren Kirchen („Stationen") die Geburt des Herrn: Zunächst stand er der Christmette in der Basilika S. Maria Maggiore vor. In der Morgenröte zog er dann zur Hirtenmesse in die Kirche S. Anastasia und um 9 Uhr zelebrierte er schließlich das feierliche Hochamt in St. Peter. Mit der Verbreitung der römischen Liturgiebücher im Abendland wurde diese Praxis auch andernorts nachgeahmt. Allerdings wurden andernorts alle drei Messen in derselben Kirche gehalten. Ergänzt wurden diese Gottesdienste durch die Vigilmesse am Heiligen Abend.
Das heutige Messbuch sieht vor, dass alle Priester an Weihnachten drei Messen feiern dürfen, jedoch nur zur jeweils entsprechenden Zeit. Dabei ist es aus seelsorglichen Gründen erlaubt und vielerorts Praxis, dass anstelle der Vigilmesse bereits am Heiligen Abend das Formular der mitternächtlichen Christmette genommen wird. Nicht sinnvoll ist es, schon am frühen Nachmittag in einer so genannten „Kinderchristmette" Eucharistie zu feiern. Dafür empfiehlt sich eher eine frei gestaltete Feier, bei der die Krippe im Mittelpunkt steht.
Manuel Uder