Unser neuer Pfarrer gestaltet die Eröffnung der Sonntagsmesse vollkommen anders, als wir es jahrelang gewohnt waren. Und zwar besprengt er die Gemeinde zu Beginn mit Weihwasser, um an die Taufe zu erinnern. Ist das überhaupt erlaubt? Unser alter Pfarrer hat an dieser Stelle nämlich immer das Schuldbekenntnis gebetet. S.A.
Die Besprengung der versammelten Gemeinde mit Weihwasser zu Beginn der sonntäglichen Eucharistiefeier nennt man Asperges (= Besprenge), so benannt nach dem lateinischen Anfangswort der dabei außerhalb der Osterzeit gesungenen Antiphon: „Besprenge mich, Herr, und ich werde rein. Wasche mich, und ich werde weißer als Schnee.“ (Ps 51 [50],9)
Das Asperges kann laut Messbuch in allen Sonntagsmessen als Ritus der Tauferinnerung an die Stelle des Allgemeinen Schuldbekenntnisses („Bußakt“) treten. Seinen Ablauf gibt das Messbuch, Anhang I (S. 1207-1211), wieder: Im Anschluss an den liturgischen Gruß zu Beginn der Messfeier segnet der Priester das in einem geeigneten Gefäß oder im Taufbrunnen bereitgestellte Wasser, dem Salz beigemischt werden kann - dem Mineral wird seit der Antike reinigende Wirkung zugeschrieben -, sprengt es über die Gemeinde und spricht abschließend die Vergebungsbitte. Danach folgen, soweit vorgesehen, Kyrie und Gloria.
Ein entsprechendes Taufgedächtnis kann übrigens auch eine sinnvolle Zeichenhandlung bei einer Wort-Gottes-Feier darstellen. Eine entsprechende Vorlage findet sich in: Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Feiertage, hg. von den Liturgischen Instituten ..., Trier 2004, S. 186-189.
Manuel Uder
Als Gemeindereferentin werde ich gelegentlich gebeten, Weihwasser zu segnen. Darf ich das? M. T.
Die Segnung von Weihwasser durch Laien ist in der „Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie“ („Zum gemeinsamen Dienst berufen“: Die deutschen Bischöfe, Nr. 62, www.dbk-shop.de) nicht aufgeführt. Dahinter steht vermutlich der Gedanke, dass das Weihwasser an die Taufe erinnert, die ja auch - außer im Notfall - Amtsträgern vorbehalten ist. Von den allgemeinen Prinzipien in der Pastoralen Einführung des Benediktionale her (Nr. 18-19) ist es denkbar, dass ein Laie auch Weihwasser segnet, wo solches gebraucht wird und kein Priester oder Diakon zur Verfügung steht. In der Rahmenordnung heißt es, dass Laien sinnvollerweise mit Segnungen beauftragt werden, „die eine Nähe zu (ihrem) pastoralen Tätigkeitsbereich“ haben (Nr. 54). So kann es sein, dass eine Gemeindereferentin bei einem Haus- oder Krankenbesuch gebeten wird, Weihwasser zu segnen, oder als Leiterin eines Begräbnisses in der Friedhofskapelle kein Weihwasser vorfindet. In einem solchen Fall spricht nichts dagegen, dass sie in einfacher Form mit einem der Segensgebete aus dem Benediktionale (S. 197 f.) Wasser segnet. Grundsätzlich empfiehlt das Benediktionale: „Die Segnung des Weihwassers soll am Sonntag nach dem Ritus des Messbuches geschehen“ (S. 193). So bleibt der Zusammenhang mit dem Taufgedächtnis gewahrt.
Eduard Nagel