Zweiter Weihnachtsfeiertag

Es ist eine Besonderheit des Kirchenjahres, wichtige Feste über den einzelnen Feiertag hinaus auszudehnen. So bildet seit dem 4. Jahrhundert der Ostersonntag zusammen mit den sieben folgenden Tagen die „Osteroktav". In dieser Woche werden alle Tage als Hochfeste begangen. Dass für die meisten Menschen neben dem Ostersonntag nur noch der Ostermontag ein feierlich begangener Tag in der Osteroktav ist, liegt daran, dass er als staatlicher Feiertag arbeitsfrei ist.

Als sich seit dem 5. Jahrhundert mit deutlichen Parallelen zum Osterfestkreis der Weihnachtsfestkreis herausbildete, bekam auch Weihnachten eine eigene Festoktav. In die „Weihnachts-Oktav" fallen das Fest der Heiligen Familie am Sonntag nach Weihnachten, das Fest des heiligen Stephanus am 26., das Fest des heiligen Apostels und Evangelisten Johannes am 27. und das Fest der Unschuldigen Kinder am 28. Dezember. Der 1. Januar, der Oktavtag von Weihnachten, ist Hochfest der Gottesmutter Maria und zugleich Gedenktag der Namengebung Jesu.

Einen „zweiten (oder auch dritten) Weihnachtsfeiertag" kennt das katholische liturgische Jahr nicht. Er ist eine Besonderheit der evangelischen Tradition, in der am 26. Dezember ein zweites Weihnachts-Gottesdienst-Formular verwendet werden kann. Die katholische Kirche begeht an diesem Tag entweder das Fest des heiligen Erzmärtyrers Stephanus (liturgische Farbe rot) oder, wenn wie in diesem Jahr der 26. Dezember auf einen Sonntag fällt, das höherrangige Fest der Heiligen Familie (liturgische Farbe weiß).

Redaktion

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