Anzeige: Die Feier der Heiligen Messe - Lektionar Band VI - Jahreskreis 2: Die Wochentage und Gedenktage der Heiligen im Jahreskreis 18.-34. Woche

Konzept

Die Zeitschrift GOTTESDIENST ist die Zeitschrift der Liturgischen Institute Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz. Sie erscheint seit 1967 im Verlag Herder.

Der Inhalt von Gottesdienst ist in erster Linie von der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils geprägt. Die liturgische Erneuerung weiterzubringen, dazu die notwendigen Informationen bereitzustellen, Hintergründe aufzuhellen, Neues zu erklären und geistlich zu vertiefen ist von Anfang an das erklärte Ziel der Zeitschrift.

Die Beiträge umfassen Anregungen zu einer liturgischen Feierkultur, praktische Vorschläge zu einzelnen Feiern, vertiefende Beiträge zu den theologischen, historischen und spirituellen Grundlagen der Liturgie, Informationen über Hintergründe und Tendenzen, Perspektiven für mittelfristige und längere Entwicklungen und Hinweise auf nützliche und weiterführende Medien.

GOTTESDIENST richtet sich an alle, die für das gottesdienstliche Leben Verantwortung tragen oder sich für liturgische Fragen interessieren:

  • Priester und Diakone
  • Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten
  • Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten
  • Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
  • Religionslehrerinnen und Religionslehrer
  • Gottesdienstbeauftragte
  • Liturgiekreise
  • Pfarrgemeinderäte

Richtlinie Leserbriefe

  1. Bei der Veröffentlichung von Leserbriefen sind die Publizistischen Grundsätze zu beachten. Es dient der wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, im Leserbriefteil auch Meinungen zu Wort kommen zu lassen, die die Redaktion nicht teilt.
  2. Zuschriften an Verlage oder Redaktionen können als Leserbriefe veröffentlicht werden, wenn aus Form und Inhalt erkennbar auf einen solchen Willen des Einsenders geschlossen werden kann. Eine Einwilligung kann unterstellt werden, wenn sich die Zuschrift zu Veröffentlichungen des Blattes oder zu allgemein interessierenden Themen äußert. Der Verfasser hat keinen Rechtsanspruch auf Abdruck seiner Zuschrift.
  3. Es entspricht einer allgemeinen Übung, dass der Abdruck mit dem Namen des Verfassers erfolgt. Nur in Ausnahmefällen kann auf Wunsch des Verfassers eine andere Zeichnung erfolgen. Die Presse verzichtet beim Abdruck auf die Veröffentlichung von Adressangaben, es sei denn, die Veröffentlichung der Adresse dient der Wahrung berechtigter Interessen. Bestehen Zweifel an der Identität des Absenders, soll auf den Abdruck verzichtet werden. Bei der Übernahme von Nutzerbeiträgen (RL 2.7) als Leserbriefe können Pseudonyme beibehalten werden. Es muss jedoch auf die Quelle hingewiesen werden. Die Veröffentlichung fingierter Leserbriefe ist mit der Aufgabe der Presse unvereinbar.
  4. Änderungen oder Kürzungen von Zuschriften ohne Einverständnis des Verfassers sind grundsätzlich unzulässig. Kürzungen sind jedoch möglich, wenn die Rubrik Leserzuschriften einen regelmäßigen Hinweis enthält, dass sich die Redaktion bei Zuschriften, die für diese Rubrik bestimmt sind, das Recht der sinnwahrenden Kürzung vorbehält. Verbietet der Einsender ausdrücklich Änderungen oder Kürzungen, so hat sich die Redaktion, auch wenn sie sich das Recht der Kürzung vorbehalten hat, daran zu halten oder auf den Abdruck zu verzichten.
  5. Alle einer Redaktion zugehenden Leserbriefe unterliegen dem Redaktionsgeheimnis. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.

Auszug aus dem Pressekodex des Deutschen Presserates, Richtlinie 2.6 – Leserbriefe: www.presserat.de/pressekodex.html