Die Germanenreiche im 6. Jahrhundert
Die Germanen haben das Römerreich weder zerstört noch erneuert, sondern sich in ihm wie zuvor die kaiserlichen Familien aus Spanien, Gallien und Illyrien eingerichtet. Im Unterschied zu ihren Vorgängern gaben die Germanen nun das westliche Imperium auf – nach der Absetzung des weströmischen Kaisers Romulus Augustulus im Jahre 476 blieb allein das oströmische Kaisertum übrig. Gleichzeitig nutzten aber die germanischen Könige die Entfremdungstendenzen der römischen Provinzen von der Zentralmacht, die schon lange vor dem Ende des Römerreichs wirksam wurden. Allerdings versuchten die Germanen, die römische Administration zu übernehmen und die Wirtschaftsstrukturen zu bewahren. Weder das römische Steuersystem noch die Sklaverei wurden abgeschafft. Der Ostgote Theoderich, der Wandale Geiserich oder der Franke Chlodwig konkurrierten mit dem spätrömischen Staat um die Reichtümer, die der mediterrane Wirtschaftsraum hervorbrachte, und es gelang ihnen, sich des traditionellen Herrschaftsapparates zu bemächtigen. Die Religion spielte dabei zwar keine geringe Rolle, Glaubenskriege wurden aber nicht geführt. Von den Langobarden und Angelsachsen abgesehen, waren bis 600 fast alle Germanen auf römischem Reichsboden Katholiken geworden, und auch die Tage des langobardischen Arianismus wie des angelsächsischen Heidentums waren bereits gezählt. Zwischen Ende des 5. und Anfang des 7. Jahrhunderts besiedelten Slawen weite Teile Ost- und Mitteleuropas. Nach der germanischen Völkerwanderung war die Provinz Germania deshalb eher kleiner als zuvor. Das römische Imperium hatte in einem halben Jahrtausend nur einen Teil seines Machtbereichs romanisieren können. Die Slawisierung der ehemals germanischen Gebiete im Osten hatte dagegen in wenigen Generationen einen ungleich nachhaltigeren Erfolg. Der Umgestaltung der römischen Welt folgte auch eine der germanischen; unter römischem Einfluss wurden die germanischen Verfassungsstrukturen von Grund auf verändert.
Das spanische Westgotenreich
Nach dem Zusammenbruch des tolosanischen Westgotenreichs in der Schlacht von Voillé im Jahre 507 zogen sich die Goten unter dem Druck der Franken über die Pyrenäen auf die Iberische Halbinsel zurück. Dort bestand im Nordwesten noch das Reich der Sweben und an der Südküste die byzantinische Provinz Spaniae. Anfangs siedelten die Goten in der Provinz Tarraconenis um Barcelona, dann auch in der Provinz Baetica. Ab dem Jahr 569 verlagerten sie dann ihren Siedlungsschwerpunkt in das Innere der Halbinsel, besonders auf die dünner besiedelten Hochebenen zwischen Ebro und Tajo. Im Verhältnis zur hispanoromanischen Bevölkerung waren die Westgoten nur eine kleine Minderheit, die im Rahmen der spätrömischen Militäreinquartierung von Grundbesitzern als Gegenleistung für Waffendienste Land zugeteilt bekam. Diese Minderheit unterschied sich in vielerlei Hinsicht von den römischen Einwohnern. Sie waren im Gegensatz zu den katholischen Hispanoromanen bis 587 Arianer, zahlten keinen Grundzins und unterstanden eigenem Recht und Gerichtsbarkeit. Allerdings glichen sich diese Unterschiede ab der Mitte des 6. Jahrhunderts mehr und mehr aus. Die westgotischen Großen verdrängten allmählich die alten römischen Zivilbehörden und zogen die Staatsgewalt an sich. Diese aus Heerführern hervorgegangenen Magnaten bildeten die Gruppe, die Anspruch auf das Königtum erheben konnte. Durch Kriegsbeute aus der Niederwerfung des Swebenreiches und der Basken, Steuern und Konfiskationen erreichte König Leowigild eine Konzentration der Königsmacht mit Toledo als Reichszentrum. Gleichzeitig verengte sich der Kreis der Königswähler von der Versammlung aller wehrfähigen Männer auf die Magnaten und Prälaten des Reiches. Das Problem der Thronfolge blieb bis zum Ende des Westgotenreiches ungelöst; Erb- und Wahlkönigtum waren gleichermaßen möglich. Leowigilds Sohn Rekkared stellte durch seinem Übertritt zum Katholizismus und das dritte Konzil von Toledo im Jahr 589 die Religionseinheit des Reiches her, was zur Integration der verschiedenen Bevölkerungsgruppen beitrug. Unter seinen Nachfolgern gelang die Eroberung der oströmischen Gebiete in Südspanien, und 653 wurde schließlich die Rechtseinheit von Westgoten und Hispanoromanen durch den Erlass eines Territorialrechts herbeigeführt. Das ungelöste Thronfolgeproblem führte zu Beginn des 8. Jahrhunderts verstärkt zu Konflikten innerhalb der Magnatenfamilien.
Das Reich der Merowinger
Im 5. Jahrhundert entstanden aus militärischen Bündnissen der römischen Verwaltung mit fränkischen Heerführern im römischen Gallien mehrere Herrschaftsgebiete. Die fränkischen Könige waren auf die römischen Verwaltungsstrukturen angewiesen, die sich weitestgehend mit der kirchlichen Organisation deckten und deren Träger die gallorömische Aristokratie war. In der zweiten Jahrhunderthälfte konnte Chlodwig, der König der Salfranken im Nordosten Galliens, sein Gebiet auf Kosten der anderen fränkischen Teilkönige stark erweitern. Mit den Siegen über die Alamannen gelang ihm auch das Ausgreifen über den Rhein. Im Jahr 499 ließ sich Chlodwig von Bischof Remigius von Reims nach römischem Ritus taufen. Die Entscheidung gegen den von den Germanen sonst favorisierten Arianismus sollte mögliches Konfliktpotential mit der römischen Aristokratie seines gallischen Herrschaftsbereiches, die der katholischen Glaubensrichtung anhing, von vorn herein entschärfen. Die königliche Glaubensentscheidung, die Einbeziehung der Kirche in die Verwaltung des Reiches und der Erhalt der alten Besitzstrukturen waren auch nach der Eroberung des Burgunderreiches im Jahr 534 durch die Nachfolger Chlodwigs die Grundlagen für die Verschmelzung von Franken, Romanen und Burgundern zu einem fränkischen Reichsvolk mit identitätsstiftender Kulturtradition. Der Einfluss der römischen Tradition nahm zwar von Südwesten nach Nordosten stetig ab, blieb aber bis zu einem gewissen Grad im Klosterwesen lebendig. Klosterneugründungen wurden besonders im Osten des Reiches genutzt, um hinzugewonnene Gebiete zu erschließen. Die Struktur des Merowingerreiches im Einzelnen ist nicht abschließend geklärt. Die wichtigen königlichen Hofämter des Marschalls, Schenken und Kämmerers bestanden schon, daneben agierten die Hausmeier als Vorsteher der königlichen Hofhaltung.
Das Reich Karls des Großen
Unter Karl dem Großen (748–814) erreichte das fränkische Karolingerreich seine größte Ausdehnung. Dieser »Vielvölkerstaat« von europäischen Dimensionen stellte gewaltige Anforderungen an die Möglichkeiten mittelalterlicher Administration. Es gelang den Karolingern, die Herzogsgewalt in den unterschiedlichen Reichsteilen zu beseitigen. Das Gerüst der Königsherrschaft bildete die Grafschaftsverfassung. Grafen nahmen an des Königs statt die Gerichtsbarkeit in ihrem Sprengel – der Grafschaft – wahr. Der Königswille wurde durch Missi übermittelt, Königsboten mit besonderen Entscheidungskompetenzen vor Ort. Sie konnten brieflich mit dem Königshof in Kontakt treten, um in besonderen Streitfällen die Weisung des Königs zu erhalten. Zentrum der Regierungsschriftlichkeit war die Hofkapelle, der auch die geistliche Betreuung des Hofes oblag. Wirtschaftliche Grundlage des Karolingerreiches war das umfangreiche Eigengut der Dynastie. Der unmittelbaren Versorgung des Königshofes dienten die zahlreichen Pfalzen, deren Vorratshaltung und Infrastruktur die Beherbergung der zahlreichen Hofgesellschaft sicherstellten. Um für die Anforderungen einer leistungsfähigen Administration Personal zu haben, förderte Karl das Klosterwesen und die Wissenschaft. Er machte die Pfalzkapelle zum Verwaltungsorgan, zog Wissenschaftler und Gelehrte an seinen Hof und lernte selbst (mit mäßigem Erfolg) Lesen und Schreiben.
Wichtigste Pfalz wurde gegen Ende des 8. Jahrhunderts das von Karl dem Großen stark ausgebaute Aachen. Hier fanden Hoftage statt, und hier verbrachte Karl auch die Wintermonate und die hohen kirchlichen Feiertage. Die Grenzen des Reiches wurden durch Marken abgesichert, denen ein Markgraf vorstand. Das Reich als Ganzes galt als karolingischer Familienbesitz, wodurch alle männlichen Karolinger Anspruch auf einen Erbteil hatten. Dies führte bei mehreren Erbberechtigten zu komplizierten Reichsteilungen, deren folgenreichste 843 in Verdun vorgenommen werden musste.
West- und Ostfrankenreich nach 843
Karl II., der Kahle, dem im Vertrag von Verdun im Jahre 843 das westliche Reichsgebiet zugesprochen worden war, verstand es, diesen Herrschaftsanspruch durchzusetzen und im Vertrag von Coulaines (843) durch ein festes Übereinkommen mit dem Adel und der Geistlichkeit das westfränkische Teilreich zu sichern. Auf diese Weise entstand damals ein Verbundsystem des Westreiches, das zwar infolge der divergierenden Interessen von König, Adel und Klerus nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner aufgebaut war, sich aber dennoch in den schweren Belastungen der Folgezeit (Normannen, Kriege der Teilreiche untereinander, fortschreitende Feudalisierung der Lehen und des Kirchenbesitzes einschließlich der Bistümer) als zwar dünnes, aber elastisches Netz erwies. Seit dem Vertrag von Coulaines zeigte sich auch die führende politische Rolle der Geistlichkeit im Westfrankenreich. Trotz mancher Rückschläge war die Herrschaft Karls des Kahlen ein Markstein in der Entwicklung zur Einheit der französischen Nation. Wenn allerdings schon seit Karl dem Kahlen und mehr noch unter dessen Nachfolgern in großem Maße Kirchengut, v. a. ertragreiche Abteien, an große westfränkische Adelsfamilien (Welfen, Robertiner, Rorgoniden u. a.) vergeben wurde (teilweise als Belohnung für Beistand im Kampf gegen die normannischen Invasionen), dann kündigte sich hier sehr deutlich der Verfall der Königsmacht und der karolingischen Kirchenherrschaft an. Man kann von einer Re-Regionalisierung der bischöflichen Herrschaft sprechen. Was einst Karl Martell für etwa einhundert Jahre erreicht und Karl der Große in festen Formen institutionalisiert hatte, die Zentralisierung der fränkischen Kirche im Dienste der Königsherrschaft, wurde mit der Vergabe von Abteien an eine sich regional und strukturell verfestigende Aristokratie rückgängig gemacht.
Im Ostfrankenreich blieb die karolingische reichskirchliche Struktur im Wesentlichen erhalten. Der König behielt v. a. das Recht der Bischofserhebung und nutzte das Kirchengut. Ludwig der Deutsche, der im Vertrag von Verdun 843 das Teilreich der Ostfranken erhalten hatte, brachte sein Königtum durch Gericht, Hofkapelle und Kirchenregiment energisch zur Geltung, wobei die sich auch hier verstärkende Adelsherrschaft noch in die Königsherrschaft eingebunden blieb. Nur in den jahrzehntelangen Auseinandersetzungen des ostfränkischen Reichs mit der neuen östlichen Herrschaftsbildung des Großmährischen Reiches (830–906) begannen die mit Sondervollmachten ausgestatteten Markgrafen bereits eine eigenen, auch gegen den König gerichtete Politik. Die Westgrenze konnte 870 durch den Vertrag von Meerssen bis zur Maas-Mosel-Linie, durch die Verträge von Verdun (879) und Ribemont (880) bis zur Schelde-Maas-Saône-Linie vorgeschoben werden. Im Osten bildeten im weitesten Sinne Elbe, Saale, Böhmerwald und Kärnten die Grenze, während im Norden die Küste und im Süden der Alpenhauptkamm den Herrschaftsbereich der Francia orientalis umschlossen. Ursprünglich nur Teil einer karolingischen Gesamtherrschaft, entwickelte sich bereits unter Ludwig dem Deutschen ein eigenes ostfränkisches Zusammengehörigkeitsgefühl, das sich auch sprachlich in der Ausbildung einer althochdeutschen Literatur artikulierte und im Jahre 911 politisch einen ersten Abschluss in der Wahl König Konrads I. fand. Wenn auch das Westfrankenreich geistig-kulturell an der Spitze der Entwicklung blieb, fand die karolingische Renaissance doch auch im Ostfrankenreich bedeutende Vertreter. Ludwig IV., das Kind (900–911), konnte weder die Invasionen der Ungarn abwehren, noch konnte das kirchlich bestimmte Reichsregiment (Erzbischof Hatto von Mainz) unter ihm den Aufstieg königsgleicher Duces verhindern (Hunfridinger, Konradiner, Liudolfinger, Arnulfinger). Es sprach jedoch für die bereits wirksame Verfestigung des Ostfränkischen Reiches, dass nach Ludwigs Tod die ostfränkischen Großen mit dem Franken Konrad einen eigenen König wählten und damit ihren Willen bekundeten, die Einheit des Ostfrankenreiches zu bewahren. Nur Lothringen ging unter Konrad 911 wieder ans Westreich. In den einzelnen Großregionen des Reiches entstanden unter der politischen Führung einzelner mächtiger Familien königsgleiche »Dukate«.
Die Britischen Inseln im Frühmittelalter
Das Christentum als die verbindende Klammer der europäischen Völkerfamilie prägte sich auf den Britischen Inseln in zwei unterschiedlichen Formen aus. Irland wurde im 5. Jahrhundert von seinem Nationalheiligen Patrick christianisiert; das sich entwickelnde Mönchtum irischer Prägung begann seinerseits mit der Missionierung Britanniens, Schottlands und im Weiteren des Kontinents. Die Christianisierung Britanniens durch römische Missionare nahm seinen Anfang zum Ende des 6. Jahrhunderts mit der Landung Augustinus’ in Kent. Ihm gelang die Bekehrung des Bretwalda (Oberherr der angelsächsischen Könige) Ethelbert von Kent, worauf als erstes Erzbistum Canterbury gegründet wurde. Zwischen den Christen iro-schottischer und denjenigen römischer Prägung kam es zu Konflikten, die in der Synode von Whitby im Jahr 664 zugunsten Roms beigelegt werden.
Als ab dem Jahre 793 mit dem Angriff auf das Kloster Lindisfarne die Wikingerüberfälle begannen, hatten sowohl die über 150 irischen Stammeskönigtümer als auch die angelsächsischen Königtümer Britanniens keine Möglichkeit, die wikingische Landnahme zu verhindern. In Irland beenden die Wikingerraubzüge die hohe kulturelle Blüte des Landes, und die Könige der Provinzen Ulster, Connacht, Meath, Leinster und Munster gewannen an Bedeutung. In Britannien verschob sich durch Einfälle der Nordmänner und ihre Siedlung im Danelag (Geltungsbereich des dänischen Rechtes) der Schwerpunkt der angelsächsischen Herrschaft nach Wessex im Süden der Insel. Unter König Alfred dem Großen von Wessex organisierte sich der Widerstand gegen die Dänen, deren Anführer Guthrum von Alfred in der Schlacht von Edington geschlagen wurde. Guthrum ließ sich unter dem Namen Aethelstan taufen und verzichtete auf weiteres Vordringen außerhalb des Danelag. Nach dem Ausbruch neuer Konflikte verlor er schließlich im Jahr 886 London an Alfred.
Byzanz und das Vordringen des Islam – Asien im Frühmittelalter
Mit dem Ende des weströmischen Reiches verlor das Latein im oströmischen Reich gegenüber dem ohnehin vorherrschend gesprochenen Griechischen an Bedeutung, bis unter Kaiser Justinian I. auch die offizielle Gesetzgebung in Griechisch erfolgte.
Kaiser Justinian ließ die Hagia Sophia in Konstantinopel bauen und vereinheitlichte das Recht. Er war es auch, der neben seiner gesetzgeberischen Tätigkeit den Versuch unternahm, das Römische Reich in seinen alten Grenzen wiederherzustellen und gewann durch seinen Feldherrn Belisar neben dem Vandalenreich in Nordafrika Sardinien, Korsika, die Balearen und Ceuta. Im Kampf gegen die Goten konnten auch Italien und Südspanien wieder in den oströmischen Herrschaftsbereich eingegliedert werden. Seine Erfolge überdauerten seinen Tod jedoch kaum. Die Sassaniden drangen in der Regierungszeit Heraklaios’ über die Ostgrenze nach Syrien, Palästina und Ägypten vor, Awaren und Slawen erreichten den Balkan. Zwar konnten nach zäher Kriegführung die an die Perser verlorenen Gebiete zurückgewonnen werden, doch war in den muslimischen Arabern ein neuer Gegner entstanden, der die Erfolge nach kurzer Zeit wieder zunichte machte.
Die Arabische Halbinsel war im 7. Jahrhundert Ursprungsland der größten und folgenreichsten semitischen Expansion. Geeinigt durch die neue, von Mohammed begründete monotheistische Religion, konnten die arabischen Stämme ihr Herrschaftsgebiet ungeheuer ausdehnen – bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität. Mohammeds Religion brach mit alten polytheistischen Vorstellungen der arabischen Stämme. Nachdem Mohammed aus seiner Heimatstadt Mekka vertrieben worden war, scharte er in Medina als politischer und religiöser Führer Anhänger um sich. Drei jüdische Stämme in Medina wurden vertrieben oder ausgerottet. Mit der neu gewonnenen Gefolgschaft gelang ihm im Jahre 630 die Eroberung Mekkas. Der Islam sieht in Mohammed den letzten einer mit Abraham beginnenden Reihe von Propheten, der die Uroffenbarung Gottes wiederherstellt. Die arabischen Stämme vereinigten durch ihren Vorstoß bis dahin durch das byzantinische und das sassanidische Reich politisch getrennte Gebiete, wodurch unterschiedliche Kulturströme zusammengeführt wurden und zu einer Kulturblüte des Islam führten. Dazu trug auch die relative religiöse Toleranz der neuen Eroberer bei, die den verschiedenen Volksgruppen in ihrem Herrschaftsbereich weitgehend ihren Lebensraum, ihre kulturelle Überlieferung und ihre Religionsausübung überließen. Mohammeds Offenbarungen wurden zunächst nur mündlich weitergetragen und um 650 unter Leitung eines Schreibers gesammelt und aufgezeichnet.
Quelle: DER GROSSE PLOETZ ATLAS ZUR WELTGESCHICHTE, 2009, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht