Palästinenser und Zionisten
Der »Rechtsanspruch« auf ganz Palästina wurde im sich entfaltenden Konflikt von beiden Seiten begründet: auf den für die eigene Seite behaupteten, der anderen aber prinzipiell abgesprochenen »Volkscharakter« der Juden bzw. Palästinenser, auf die Notwendigkeit einer nationalstaatlichen Existenz des jeweiligen Volkes und auf das Selbstbestimmungsrecht. Dieses verstehen die Palästinenser als das Recht der seit über 40 Generationen im Lande Lebenden, die Zionisten hingegen als das niemals aufgegebene Recht der von den Römern vertriebenen und im Exil auf die Rückkehr in die historische Heimat wartenden Juden in das ihnen nach der Bibel von Gott zugewiesene Land.
Teilung Palästinas
Die Judenverfolgung des nationalsozialistischen Deutschen Reiches ließ die Einwanderung nach Palästina so anschwellen, dass die Errichtung eines zionistischen Staates ein realistisches Ziel wurde. Als das ganze Ausmaß der Judenvernichtung bekannt wurde, empfahl eine breite Mehrheit der UNO gegen den geschlossenen Widerstand der Araber 1947 die Teilung Palästinas. Der aus schlechtem Gewissen geborene Drang, die Juden für das an ihnen in Europa begangene Unrecht zu entschädigen, überwog dabei mögliches Unrecht, das den Palästina-Arabern durch eine Teilung Palästinas zugefügt würde. Für die Araber war der Teilungsbeschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 29. November 1947 nicht nur wegen seines reinen Empfehlungscharakters unverbindlich, sondern wegen zahlreicher Verstöße gegen die Völkerbundsatzung und die UN-Charta rechtswidrig und nichtig.
Grenzen des Staates Israel
Der Furcht der Juden vor weiterer Verfolgung und Vernichtung stand von Anfang an die Furcht der Araber vor israelischem Expansionsdrang gegenüber. Von ihrem Ziel, den Staat Israel in seinen historischen Grenzen wieder zu errichten, hat die zionistische Bewegung bis zur Staatsgründung mehrfach Abstriche machen müssen: 1920 Mandatsgebiet ohne Südlibanon und den Ostteil der Sinai-Halbinsel, 1921 Abtrennung Transjordaniens, 1948 Staatsgründung auf 56 Prozent des Mandatsgebiets. Die Araber sahen ihre Furcht, der Zionismus habe sein Ziel eines Israels »vom Euphrat bis zum Sinai« nie aufgegeben, bestätigt in der schrittweisen Expansion bis zur Staatsgründung – von ersten Siedlungen über die Errichtung einer »nationalen Heimstätte« bis zum Staat – und danach: 1948 Eroberung der Hälfte des den Palästinensern durch die UN zugeteilten Gebiets, 1956/57 zögernder Abzug aus dem Sinai und Gaza, 1967 Besetzung Sinais, Rest-Palästinas und der Golanhöhen sowie die offene Annexion des arabischen Teils von Jerusalem, seit 1972 Vorstöße in den Südlibanon und über den Rückzug (1983–1985) hinaus Errichtung einer »Sicherheitszone« im Südlibanon.
Vermittlungsbemühungen nach den Kriegen von 1948 und 1967 scheiterten an unvereinbaren Standpunkten. Zwar erklärte Israel jeweils seine Bereitschaft, im Falle der Anerkennung seines Existenzrechts im Rahmen allgemeiner Verhandlungen über alles reden zu wollen, veränderte aber zugleich ständig den Status quo zu seinen Gunsten. Die Araber wiederum bestanden auf Wiederherstellung des Status quo ante, zumindest aber auf israelischen Vorleistungen, da sie fürchteten, durch Verhandlungen Israel anzuerkennen, ohne auch nur die in den Resolutionen der Vereinten Nationen niedergelegten – von den Arabern vielfach zunächst gar nicht akzeptierten – Regelungen als Minimalforderungen durchsetzen zu können.
Resolution 242 des UN-Sicherheitsrats
Der Sieg der Israelis 1967 führte zu einer Verhärtung ihrer Positionen und einer Militarisierung der Politik, d. h. der wachsenden Neigung, die politischen Probleme mit militärischen Mitteln zu lösen. In der arabischen Welt wuchs gerade nach 1967, stärker aber noch nach militärischen Erfolgen der Araber im Oktoberkrieg 1973, die Zahl derjenigen, die der Kriege müde waren bzw. den Konflikt für mit militärischen Mitteln nicht lösbar hielten und die darum bereit waren, sich mit der Existenz Israels abzufinden und eine Verhandlungslösung zu suchen. Als Grundlage einer Friedensregelung akzeptierten alle Verhandlungswilligen die Resolution 242 des UN-Sicherheitsrats vom 22. November 1967, die, von der »Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Gewalt« ausgehend, als Prinzipien eines gerechten und dauerhaften Friedens nannte: Rückzug israelischer Streitkräfte aus besetzten Gebieten, Beendigung des Kriegszustands, »Anerkennung der Souveränität, territorialen Integrität und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechtes, innerhalb gesicherter und anerkannter Grenzen frei von Drohungen und Gewaltakten in Frieden zu leben«, freie Schifffahrt durch internationale Wasserwege der Region, gerechte Lösung des Flüchtlingsproblems und Garantiemaßnahmen. Die Resolution allein reichte jedoch nicht aus, weil ihre Formulierungen den Konfliktparteien unterschiedliche Auslegungen erlaubten und weil das Palästinenserproblem nur als Flüchtlingsproblem angesprochen wurde und nicht als politisches Problem (Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts).
Die Arabische Liga
Ägypten, Irak, Jemen, Libanon, Saudi-Arabien, Syrien und Transjordanien gründeten in Kairo am 22. März 1945 als Organisation unabhängiger arabischer Staaten zur politischen, wirtschaftlichen und militärischen Koordinierung und zur Förderung gemeinsamer Interessen die Arabische Liga. Die Gründung der Liga war von Anfang an vom gegenseitigen Misstrauen zwischen dem Irak und Ägypten begleitet. Sie war Ausdruck des panarabischen Gedankens, eine politische Vereinigung aller Araber herbeizuführen. Höhepunkt dieser Entwicklung war 1958 die Gründung der Vereinigten Arabischen Republik (VAR) aus Ägypten, Syrien und Jemen, die jedoch wegen der Partikularinteressen der einzelnen Mitglieder und der ägyptischen Hegemoniebestrebungen von Präsident GAMAL ABD ALNASSER rasch wieder zerfiel.
Neue Hoffnung auf Frieden
Trotz des weiterhin ungelösten Jerusalem-Problems bahnte sich erstmals im Rahmen der 1991 eröffneten Nahost-Friedenskonferenz ein Friedensprozess an: Die 1993 erfolgte gegenseitige formelle Anerkennung Israels und der palästinensischen Befreiungsorganisation PLO von JASSIR ARAFAT mündete in die Unterzeichnung einer Prinzipienerklärung über eine Teilautonomie der Palästinenser in den von Israel besetzten Gebieten. Doch die Vereinbarungen des Osloer Abkommens erwiesen sich dann als zu schwach, um ohne flankierende internationale Unterstützung von Seiten der Konfliktparteien umgesetzt zu werden, sodass die nächste Konfrontation unausweichlich war.
Quelle: DER GROSSE PLOETZ ATLAS ZUR WELTGESCHICHTE, 2009, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht