Rund um den Dreißigjährigen Krieg – Europa bis 1700

Die internationalen Beziehungen im Europa der Frühen Neuzeit standen zunächst im Zeichen des Gegensatzes zwischen dem Haus Habsburg und Frankreich. Ausgelöst wurde dieser Konflikt durch den Aufstieg des Hauses Habsburg.

Rund um den Dreißigjährigen Krieg – Europa bis 1700
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Europa um 1550

Durch die burgundische Erbschaft der Habsburger, insbesondere aber durch deren Verbindung mit Spanien, fühlte sich Frankreich von habsburgischen Besitzungen eingeschnürt. Die Wahrnehmung einer Bedrohung Frankreichs durch die habsburgische Umklammerung verstärkte sich mit der Wahl des spanischen Königs Karl I. zum römischen König und zukünftigen Kaiser Karl V. 1519. Zum einen beherrschten die Habsburger nun ein Weltreich, zu dem die kastilischen Kolonien in Übersee ebenso gehörten wie die aragonesischen Besitzungen in Süditalien. Zum anderen griff Karl V. unter dem Einfluss seines Großkanzlers Mercurino Arborio di Gattinara (1465–1530) die Idee einer Universalmonarchie (monarchia universalis) mit dem Kaiser als Oberhaupt der christlichen Welt und Italien als Zentrum der kaiserlichen, allen anderen Monarchen übergeordneten Macht auf. Territorial wie ideologisch bedrängt, zielte die französische Politik bis Mitte des 16. Jahrhunderts darauf ab, die Habsburger Klammer aufzubrechen. Ausgetragen wurde der die europäische Geschichte beherrschende Gegensatz v. a. in drei Regionen: in den im deutsch-französischen Grenzgebiet liegenden Teilen des burgundischen Erbes, in Oberitalien und im spanisch-französischen Grenzgebiet (Navarra, Roussillon). Zum Kampf mit Frankreich kamen aus Sicht der Habsburger zahlreiche weitere Herausforderungen hinzu.

Glaubens-, Freiheits- und Revolutionskriege in Europa 1550 – 1700

In einigen Ländern Europas kam es im Anschluss an die Reformation zu schweren kriegerischen Auseinandersetzungen, in denen sich die ursprünglich konfessionell geprägten Ursachen rasch mit machtpolitischen Motiven vermischten und die stark vom Charakter des Bürgerkriegs geprägt waren. Der gewaltigste dieser Kriege war wohl der Dreißigjährige Krieg 1618–1648, der Mitteleuropa verwüstet und verödet zurückließ (s. S. 109). 80 Jahre lang dauerte der Freiheitskampf der Niederlande gegen die spanische Herrschaft. Während sich im Reich die lutherische Theologie auf der Basis des Augsburger Glaubensbekenntnisses von 1530 durchsetzte, orientierten sich die Protestanten in den Niederlanden an der Lehre des Genfer Theologen Johannes Calvin. Im 16. Jahrhundert gehörten die Niederlande als spanischer Besitz zum katholischen Hause Habsburg. Deshalb wurden alle reformatorischen Bestrebungen mit eiserner Hand unterdrückt. 1568 kam es zum Aufstand gegen die spanischen Herrn. Unter der Führung Wilhelms von Oranien vertrieben die Niederländer die Spanier aus den nördlichen Provinzen. Den Spaniern blieben nur die »Spanischen Niederlande«. Die Nordprovinzen wurden als »Vereinigte Niederlande« im Westfälischen Frieden 1648 selbständig.

In Frankreich war es zwischen den hier als »Hugenotten« bezeichneten calvinistischen Protestanten und der Staatsmacht bereits zwischen 1562 und 1598 zu insgesamt acht »Hugenottenkriegen« gekommen. Eine Versöhnung sollte 1572 die Hochzeit des hugenottischen Königs Heinrich von Navarra mit der Schwester des französischen Königs bringen. Stattdessen fanden fast 20.000 Hugenotten in der »Bartholomäusnacht« auf den 24. August den Tod. Nach dem Tod des französischen Königs war allerdings Heinrich der legitime Thronerbe. Um König von Frankreich werden zu können, trat er wieder zum katholischen Glaube über und gewährte als Heinrich IV. den Hugenotten im »Edikt von Nantes« 1598 die völlige Religionsfreiheit, die von Ludwig XIV. 1685 wieder aufgehoben wurde. Hunderttausende Hugenotten flohen darauf aus Frankreich.

In England fand der Calvinismus ebenfalls viele Anhänger, die der englische König Heinrich VIII. jedoch als Ketzer verfolgen und hinrichten ließ. 1529 erklärte er sich selbst zum Oberhaupt der englischen Kirche, die seitdem »Anglikanische Kirche« hieß. Heinrichs Tochter, Maria die Katholische, versuchte nach seinem Tod vergeblich, den Katholizismus in England wiederherzustellen.

Europa nach 1648

Das Vertragswerk des Westfälischen Friedens machte die europäische Bedeutung der verschiedenen Kriege deutlich, die schon die Zeitgenossen als zusammengehörig, als »Dreißigjährigen Krieg« wahrnahmen. Dauer, Intensität und Komplexität der Friedensverhandlungen erklärten sich aus dem Bemühen, eine umfassende Lösung aller Streitfragen und Ansprüche der schwedisch-französischen Koalition mit den deutschen Reichsständen und dem Kaiser zu suchen. Gewinner der Regelungen waren Frankreich und Schweden, beide wurden auch zu Garantiemächten des Friedens. Schweden erhielt fünf Millionen Reichstaler sowie Gebiete in Norddeutschland: die Herzogtümer Bremen und Verden, Vorpommern mit Stettin, der Odermündung, den Inseln Usedom, Wollin und Rügen sowie Wismar. Diese Gebiete wurden als Lehen an Schweden abgetreten. Sie blieben somit Teile des Reiches, Schweden wurde Reichsstand. Mit diesen Gebietsgewinnen trat Schweden als regionale Großmacht in Nordeuropa an die Stelle Dänemarks. Frankreich erhielt die Feste Breisach als rechtsrheinischen Brückenkopf sowie die Bistümer Metz, Toul, Verdun in Lothringen, die seit 1552 faktisch französisch waren und dies nun auch offiziell und endgültig wurden. Hinzu kamen die habsburgischen Besitzungen im Elsass. Um Frankreich anders als Schweden nicht die Reichsstandschaft zu verschaffen, wurden diese Gebiete aus dem Reich ausgegliedert. Der eigentliche Nutzen dieser territorial bescheidenen Gewinne bestand in den mit ihnen verbundenen Chancen auf Expansion und Arrondierung, die Ludwig XIV. bald ergriff. Überdies war mit diesen Regelungen die Habsburger Klammer aufgebrochen, und zwar sowohl territorial, weil die »Spanische Straße« unterbrochen wurde, als auch politisch, weil der Kaiser Frieden schloss, obwohl die spanischen Habsburger weiterhin im Krieg gegen Frankreich standen. Von dieser Schwächung Spaniens profitierten auch die nördlichen Niederlande, die die volle Souveränität garantiert bekamen. Das nun auch formale Ausscheiden der Schweizer Eidgenossenschaft aus dem Reich änderte hingegen nichts an den internationalen Kräfteverhältnissen. Zu den Verlierern gehörte neben Spanien auch der Papst, dessen Protest wirkungslos verhallte. Das Papsttum spielte fortan auf der internationalen Bühne kaum noch eine Rolle. Weitere Einflussmöglichkeiten für Frankreich eröffneten die Bestimmungen der Reichsverfassung.

Kaiserliche Zentralgewalt und die Reichsstände

Maximilian I., bereits seit dem 9. April 1486 Erwählter Römischer König und damit designierter Nachfolger seines Vaters, Kaiser Friedrichs III., übernahm im Jahre 1493 nach dessen Tod die Regierung im Reich. Nach dem frühen Tode seiner Ehefrau Maria von Burgund gelang es ihm, wesentliche Teile des burgundischen Erbes für das Haus Österreich zu behaupten. Schon unmittelbar nach seiner Wahl zum Römischen König hatte er es verstanden, mit der Gründung des Schwäbischen Bundes (1488) die reichsständischen Reformbestrebungen aufzugreifen und in spannungsvollem Zusammenspiel mit Berthold von Henneberg (1441–1504), dem Erzbischof und Kurfürsten von Mainz, für die Zukunft des Reichsverbandes folgenschwere Veränderungsprozesse in Gang zu setzen. Sein Ziel war die Stärkung der kaiserlichen Zentralgewalt gegenüber den immer mehr zersplitterten Reichsständen. Auf dem ersten von Kaiser Maximilian im Jahre 1495 nach Worms einberufenen Reichstag kam es zur Verabschiedung eines politischen Kompromisses zwischen Kaiser und Reichsständen, der das politische Miteinander im Reich dauerhaft verändern sollte. Es sollte eine allgemeine Reichssteuer eingeführt werden, der »Gemeine Pfennig«, der direkt der Zentralgewalt zufließen sollte. Zudem verkündete der Kaiser einen »Ewigen Landfrieden «, der einen Kompromiss darstellte, dem Kaiser aber auch deutliche Vorteile bringen sollte: Das adlige Fehderecht wurde zugunsten eines zentralen, für das ganze Reich gültigen Rechtskanons stark eingeschränkt. Dafür musste Maximilian akzeptieren, dass die Reichsstände das Recht bekamen, mit dem Kaiser gemeinsam das Reichskammergericht zu beschicken. Zur Steigerung der Effizienz der kaiserlichen Zentralgewalt wurde das Reich 1500 in sechs Reichskreise eingeteilt, die sich jeweils über mehrere Landesherrschaften erstreckten und die von einem dem Kaiser verantwortlichen Hauptmann geleitet wurden. Die Kurfürstentümer und die habsburgischen Erblande waren davon zunächst ausgeschlossen. Auf dem Reichstag zu Köln im Jahre 1512 wurde die Einteilung des Reiches in Reichskreise revidiert.

Der deutsche Bauernkrieg 1524 – 1526

Der Bauernkrieg 1524–1526 in Süd- und Mitteldeutschland war der größte soziale Konflikt in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches. Die Erhebung der Bauern, der sich vereinzelt auch Teile des städtischen Bürgertums anschlossen, begann im Sommer 1524 im Südwesten des Reiches. Im Laufe des Jahres 1525 breiteten sich die Unruhen immer weiter aus – vom Südwesten des Reiches über Mitteldeutschland bis hinein in Teile des heutigen Österreich – und gewannen eine neue Qualität.

1525 formulierten die Bauern gegenüber ihren Herrn nicht mehr nur ihre Forderungen, sondern sie fanden auch Organisationsformen, die es ihnen im regionalen Rahmen erlaubten, ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die Bauern vereinigten sich in Schwurgemeinschaften, die nicht eher auseinanderzugehen bereit waren, ehe sie ihre Forderungen gegenüber ihren Herrn nicht durchgesetzt hatten. Die Bewegung gewann nun an Dynamik. Insbesondere in Schwaben und Franken begannen im Frühsommer 1525 die Bauern ihren Forderungen handelnd Ausdruck zu verleihen. Sie plünderten die Schlösser des Adels, nahmen Klöster ein und steckten einige in Brand. Charismatische Führungspersönlichkeiten – einzelne Theologen wie Thomas Müntzer in Thüringen, Michael Gaismair in Tirol, einzelne Adlige wie Götz von Berlichingen – wurden nun für den Gang des Geschehens von zunehmender Bedeutung. Auch ihnen gelang es jedoch nicht, die Aktivitäten der Aufständischen über größere Räume hinweg zu koordinieren. So bestand der Bauernaufstand von seinen Anfängen bis zu seiner endgültigen Niederschlagung im Frühjahr 1526 aus vielen regionalen Aufstandsherden, die zwar voneinander Kenntnis hatten und sich auch um koordinierte Aktionen bemühten, die aber niemals zu einem gemeinsamen Vorgehen fanden. Diesem Umstand und dem militärisch wie finanziell überlegenen Know-how der Obrigkeiten konnte man zuschreiben, dass die Aufständischen den anrückenden Heeren der Fürsten nichts entgegenzusetzen hatten. Kam es zur militärischen Konfrontation, wie etwa in Böblingen (Schwaben, 12. Mai 1525) und Frankenhausen (Thüringen, 15. Mai 1525), flüchteten die Bauern rasch panikartig und wurden von den berittenen Truppen gnadenlos verfolgt. Tausende von Toten (nach Schätzungen zwischen 70.000 und 100.000) waren zu beklagen.

Diejenigen Bauern aber, die überlebten und von den Obrigkeiten nicht angeklagt wurden, als Rädelsführer gewirkt zu haben, kamen mit glimpflichen Strafen, meist mit Geldstrafen davon, denn auf der Arbeitsleistung der Bauern beruhte die gesamte Ökonomie. Rigorose Strafmaßnahmen über den engeren Kreis der Anführer der Bauernbewegung hinaus hätten die wirtschaftlichen Grundlagen der Existenz der Obrigkeiten gefährdet.

Der Dreißigjährige Krieg

Was als lokale Revolte der mehrheitlich protestantischen Stände gegen die Herrschaft des Hauses Habsburg in Böhmen begann, endete als großer Krieg, in den fast alle Völker Europas involviert waren. Hauptkriegsschauplatz war das Reich. Die Bezeichnung »Dreißigjähriger Krieg«, die schon von den Zeitgenossen benutzt wurde, trug diesem Umstand Rechnung, währte doch gerade der Krieg, der im Reich ausgefochten wurde, wenn auch zu unterschiedlichen Zeiten in ganz unterschiedlichen Räumen und mit ganz unterschiedlicher Intensität, dreißig Jahre. Im Hinblick auf andere Konfliktparteien, wie etwa die spanische Krone, begannen die Auseinandersetzungen früher. So zog sich die Konfrontation mit den aufständischen niederländischen Provinzen ab 1568 80 Jahre hin oder dauerte, so der spanisch-französische Krieg, länger (bis 1659). Die lange Dauer des Krieges speiste sich aus vielen verschiedenen Ursachen: Da war zum einen die Vermengung der politischen und konfessionellen Konflikte des Reiches mit europäischen Konfliktkonstellationen. Dazu kam die Eigendynamik und Komplexität des Kriegsgeschehens, die bis zu Beginn der 1640er-Jahre alle Bestrebungen, den Konflikt zu befrieden, ins Leere laufen ließen. Schließlich waren zudem sowohl im Reich als auch auf der Ebene der europäischen Politik die Mittel, den kriegerischen Konflikt durch friedlichen Interessenausgleich beizulegen, unzulänglich. Im Reich war es seit einer Generation offenkundig, dass die politische Kapazität der 1555 etablierten Instrumentarien der Friedenswahrung erschöpft waren. Die Diplomatie als Mittel friedlicher Konfliktbewältigung steckte hingegen immer noch in den Kinderschuhen. Die Zeche für diese Schwäche zahlten die Menschen: In einzelnen Regionen des Reiches, insbesondere in solchen, die entlang der Durchzugswege der großen Heere lagen, wie etwa im Nordosten des Reiches das Herzogtum Pommern oder im Südwesten das Herzogtum Württemberg, wurde mehr als die Hälfte der Bevölkerung durch Kriegseinwirkungen, Hunger und Krankheiten dahingerafft. Die Einwohnerzahl des Reiches sank während des Krieges um mehr als ein Drittel von 16 Millionen (1618) auf 10 Millionen. Das jahrzehntelange Vorrücken und Zurückziehen der Armeen – manche Landstriche wurden innerhalb kürzester Zeit gleich mehrmals zum Schauplatz kriegerischer Handlungen – hatten das Land völlig verwüstet. Zeitgleich kam noch eine neue Pestwelle, durch die die geschwächte und hungernde Bevölkerung zusätzlich dahingerafft wurde. Der Dreißigjährige Krieg war die größte militärische und menschliche Katastrophe, die das Reich je erlebt hatte. An den Folgen litten noch Generationen.

Der religiöse Wandel in Europa

Die Begriffe Reformation und Gegenreformation, die sich als Bezeichnungen für den v. a. in Mittel-, Nord- und Westeuropa zu beobachtenden religiösen und kirchlichen Wandlungsprozess eingebürgert haben, versuchen die Vielfalt und Komplexität der Ereignisse zu beschreiben, die seit dem frühen 16. Jahrhundert sowohl das religiöse und kirchliche als auch das gesamte konfessionelle Leben und politische Machtgefüge in Europa veränderten. Dies galt zunächst für die unterschiedlichen Phasen der Reformationsbestrebungen von Martin Luther (1483–1546) in Deutschland (ab 1517), Ulrich Zwingli in der Schweiz (ab 1522), Johann Calvin in Genf und Westeuropa (ab 1541), der Entstehung der anglikanischen Kirche (ab 1534) und des Puritanismus in England, dem Reformkonzil von Trient (1545–1563) der katholischen Kirche oder der Gründung neuer Orden, insbesondere dem Orden der Jesuiten (ab 1540).

Alle diese Vorgänge waren gekennzeichnet durch ihren Doppelcharakter: Sie bezogen sich nicht nur auf eine Erneuerung des christlichen Glaubens und seiner religiösen Formen, sondern betrafen in gleicher Weise die Kirche als institutionelles Gefüge und politischen Machtfaktor. Deshalb kam es zu weitreichenden politischen und gesellschaftlichen Folgeerscheinungen. Die Frühe Neuzeit war auch eine Epoche der Glaubens- und Religionskriege in Frankreich (1562–1598), Deutschland (1618–1648) und England (1642–1649). Daran zeigte sich die universale Bedeutung und umfassende Funktion der Kirche, wie sie sich bis ins späte Mittelalter und den Beginn der Frühen Neuzeit entwickelt hatte. Religion und Kirche waren die entscheidende kulturelle, gesellschaftliche und politische Klammer Europas – eine Bedeutung, die sich nur langsam und allmählich abschwächte, bis sie sich im späten 16. Jahrhundert verlor; ihre Entwicklung war mit den Stichworten der Konfessionalisierung, Nationalisiserung und Regionalisierung zu umreißen.

In Deutschland begann der Konflikt mit dem Auftreten Luthers. Seine Kritik an den Missständen der Kirche, als deren sichtbarstes Zeichen er zunächst den Ablasshandel geißelte, führte innerhalb kurzer Zeit zu einer nationalen und volkstümlichen Bewegung. Vorbereitet durch einen wachsenden Hang zur Volksfrömmigkeit und Mystik, gestützt auf eine ausgeprägte nationale Aversion gegen Rom und begünstigt durch die Schwäche des Reiches, entstand eine breite Erhebung, die durch Luthers Reformationsschriften von 1520 einen ersten Höhepunkt fand. Dabei wurde klar, dass es nun nicht mehr nur um eine Reform der alten Kirche gehen konnte. Dies zeigten auch die Ereignisse des Reichtages von Worms. Damit waren mehrere Einzelerhebungen und Einzelinteressen verbunden, die sich, ermutigt durch Luthers Auftreten und meist seinen Namen benutzend, in der Folgezeit durchsetzten: vom Reichsritteraufstand (1523) bis zum Bauernkrieg (1524–1526), von den Wittenberger Wirren (1522) bis zu den radikalen Täufergemeinschaften der Hutterischen Brüder in Mähren und der Wiedertäufer in Münster (1534–1535). Bemerkenswert war jedoch, dass durch die zunehmende Rückbindung des Luthertums an das deutsche Landesfürstentum und Luthers entschiedene Absage an eine politische Umwälzung dieses neue entstandene Luthertum ein stabilisierender Faktor des Territorialfürstentums wurde. Innerhalb weniger Jahre breitete sich das Luthertum im Norden, Osten und Süden Deutschlands, in Livland, Schweden, Finnland, Dänemark und Norwegen aus.

Die zweite Reformationsphase war verbunden mit dem Leben und Wirken des Genfer Reformators Johannes Calvin. Seit 1541 verwirklichte Calvin in Genf sein Modell einer christlichen Gemeinde: gegründet auf einen systematischen Glauben und eine strenge Kirchenzucht, gleichzeitig aber in engem Kontakt und theoretischer wie praktischer Verquickung mit der politischen Stadtführung. Das hier geschaffene Modell, getragen von der wechselseitigen Durchdringung von Religion und Politik, erwies sich als durchsetzungsfähig. In einer zweiten Reformationswelle breitete es sich im Westen Deutschlands, in Frankreich, Schottland und den nördlichen Niederlanden aus.

In England drangen, nachdem sich Heinrich VIII. 1534 von Rom losgesagt und zum Oberhaupt einer englischen Kirche gemacht hatte, die unterschiedlichsten reformatorischen – insbesondere calvinistischen – Gedanken ein. Sie setzten sich sowohl in der anglikanischen Staatskirche als auch im Puritanismus und in der Bewegung der Independenten durch, wenn auch in unterschiedlicher und konkurrierender Weise – ein Gegensatz, der aber auch wiederum im engen Zusammenhang mit dem politischen Machtkampf stand, wie sich im Bürgerkrieg Mitte des 17. Jahrhunderts zeigte. Ein wichtiger Grund für die enge Verquickung von religiösen mit machtpolitischen Fragen bestand eben in der Konstruktion der anglikanischen Kirche als Staatskirche, in der der König gleichzeitig auch religiöses Oberhaupt der Gläubigen war.

Die Niederlande bis 1648

Das in der Pragmatischen Sanktion von 1549 festgelegte Erbfolgerecht fasste die Niederlande erstmals zu einem geschlossenen Territorium zusammen. Alle Einzelterritorien wurden unter Beibehaltung ihrer eigenen Verwaltungsinstanzen der von den Habsburgern ausgebauten Brüsseler Zentralverwaltung unterworfen. Oberste Instanz war der Generalstatthalter, dem eine Reihe von Räten zur Seite stand. Die Einzelterritorien entsandten Vertreter in die Generalstände. Wegen des Versuchs des spanischen Königs Philipp II. (1556–1598), durch verschärfte Zentralisierung seine Macht auszuweiten, kam es zum politischen Konflikt zwischen König und Generalständen, die um die Privilegien der Territorien fürchteten. Vertieft wurde der Konflikt noch durch den sich ausbreitenden Calvinismus in den Niederlanden. Der protestantische niedere Adel schloss sich im »Adelsbund« zusammen und trat für Glaubensfreiheit ein. Die bald darauf ausgebrochenen Unruhen versuchte der vom König entsandte Generalstatthalter Fernando Àlvarez de Toledo, Herzog von Alba (1507–1582) mit Waffengewalt zu unterdrücken. Dabei ging man mit äußerster Härte gegen die Aufständischen vor.

1568 begann der Achtzigjährige Krieg zwischen Spanien und den Niederlanden, der erst mit dem Frieden von Münster im Januar 1648 endete. In diese Periode fielen Gründung und Aufstieg der Republik, die in diesem Zeitraum die Basis für ihre Machtstellung im 17. Jahrhundert legte. Die in der Union von Utrecht 1579 zusammengeführten sieben Provinzen schufen sich mit ihren Unionstext eine »Konstitution«. Ihr wesentlicher Charakter war ein ausgeprägter Partikularismus, dessen Möglichkeiten zu gemeinsamen Aktionen insbesondere durch die Provinz Holland bestimmt wurde. Eine wichtige Rolle spielte in dieser Konstruktion der »Ratspensionär«, der Geschäftsführer der Provinzialstände von Holland, das er in den Generalständen vertrat. Nach der Lossagung von Spanien 1581 blieb die Institution des Statthalters erhalten. Das Amt verblieb nach der Ermordung Wilhelms von Oranien 1584 in der Familie Nassau-Oranien. Wilhelms Söhne Moritz (1567–1625) und Friedrich Heinrich (1584–1647) übernahmen die militärische Führung. Der aus den Erfordernissen des Krieges und der Partikularismus erwachsene Konflikt zwischen politischer und militärischer Führung führte – verstärkt durch religiöse Zwistigkeiten – 1619 zur Hinrichtung des Ratspensionärs. Das Amt des Statthalters nahm im Krieg an Ansehen und Bedeutung zu und wurde schließlich unter Friedrich Heinrich erblich.

Spanien bis zum 17. Jahrhundert

Nach der Vereinigung der Kronen Kastilien und Aragón samt Nebenländern sowie der kolonialen Expansion Kastiliens nach Amerika stieg Spanien unter König Karl I. (zugleich deutscher König und Kaiser Karl V.) zur Hegemonialmacht Europas auf. Ihren Höhepunkt und ihre größte Ausdehnung erreichte die spanische Herrschaft in Europa und der übrigen Welt unter seinem König Philipp II., der dank der Personalunion mit Portugal ab 1580 auch die portugiesischen Handelsstützpunkte in Afrika und Asien und dazu alle Kolonien in Süd-, Mittel- und Nordamerika einschließlich der Karibischen Inseln verwaltete. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts hatten die zahlreichen Kriege gegen den Dauerrivalen Frankreich unter Franz I. (1515–1547) und die muslimischen Herrschaftspositionen in Nordafrika die spanischen Seeverbindungen nach Italien bedroht und gelähmt. Der Versuch des Königs und Kaisers, das christliche Europa gegen die Interessen und Ansprüche der protestantischen Fürsten im Reich, gegen diejenigen Frankreichs, des Papsttums und der Osmanen unter habsburgischer Hegemonie zu einer Einheit zu führen und gleichzeitig das Reich zu befrieden, scheiterte. Die Kosten dieser Politik ruinierten die Finanzkraft Kastiliens, nicht so die der weithin geschonten Reiche Aragóns.

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts kam es zum Konflikt mit dem aufstrebenden England. 1588 scheiterte der Plan einer spanischen Invasion in England, das seit 1585 die Aufständischen in den Niederlanden unterstützte und Häfen in Hispanoamerika angriff (Francis Drake). Die spanische Armada verlor im Kampf gegen die Engländer und im Sturm fast ein Drittel ihrer Schiffe. Die daraufhin verstärkte spanische Flottenrüstung im Atlantikraum konnte zwar den Seeverkehr zu den hispanoamerikanischen Kolonien sichern, die Seeverbindung zu den Niederlanden blieb jedoch abgeschnitten. Die Herrschaft Spaniens in den Niederlanden und der Unabhängigkeitskrieg gegen die nördlichen Niederlande musste auf dem Landweg über die Besitzungen und Verbündeten in Norditalien und Deutschland versorgt werden.

England im 17. Jahrhundert

Königin Elizabeth I., eine Tochter Heinrichs VIII., hatte die Stellung der anglikanischen Kirche in ihrer langen Amtszeit 1558–1603 entscheidend gefestigt. Einer ihrer Nachfolger war 1625 Karl I., der schon bald ein absolutistisches Regiment zu errichten versuchte. Als das Parlament 1628 Steuererhöhungen ablehnte, ließ der König viele seiner Gegner heimlich verhaften. Obwohl er im Folgejahr in der »Petition of Rights« die Unrechtmäßigkeit dieser Maßnahmen anerkennen musste, regierte Karl I. ab 1629 ohne das Parlament. Im Jahre 1640 war der König dann allerdings gezwungen, das Parlament einzuberufen, da er dringend große Geldsummen für den Kampf gegen die aufständischen Schotten benötigte. Nach seiner Zusammenkunft wandte sich das Parlament jedoch sofort gegen den König, schloss die königstreuen Bischöfe aus dem Oberhaus aus, ließ des Königs engste Berater hinrichten und beschloss, fortan selbst die Regierung zu übernehmen. Das kam einer Revolution gleich, die 1642 zum Bürgerkrieg führte.

Der König konnte sich auf die anglikanische Staatskirche und den höheren Adel stützen, die Seite des Parlaments hingegen auf die Schotten und den niederen Adel. Führer der Parlamentstruppen war Oliver Cromwell, der darüber hinaus aber noch viel weitergehende Pläne hatte, die sich letztlich gegen das Gesellschaftssystem richteten. Im Jahre 1648 besiegten Cromwells »Ironsides« das königliche Heer. Die königstreuen Mitglieder des Parlamentes wurden nun ausgeschlossen, und das verbliebene Rumpfparlament erklärte sich zum einzigen rechtmäßigen Ursprung der Staatsgewalt und als über dem König und dem Oberhaus stehend und stellte den König unter Anklage. Wegen tyrannischen Verhaltens gegen sein Volk verurteilte es Karl I. zum Tode verurteilt und ließ ihn 1649 öffentlich vor seinem eigenen Palast in London enthaupten. Damit war England im Jahre 1649 nominell eine Republik, in Wirklichkeit herrschte jedoch die Diktatur Cromwells. Nach dessen Tod 1658 und einem kurzen Zwischenspiel seines Sohnes Richard 1659 kehrte der Sohn Karls I. 1660 als Karl II. unter dem Jubel der Bevölkerung nach England zurück. Der neue König musste sich der Kontrolle des Parlamentes unterwerfen und ihm jeweils spätestens alle drei Jahre Rechenschaft ablegen. Doch hielt sich Karl II. nicht an seine Zusagen, und als er immer häufiger seine politischen Gegner einfach verhaften ließ, setzte das Parlament 1679 die »Habeas-Corpus-Akte « gegen den König durch, die seitdem jeden englischen Bürger vor willkürlichen Verhaftungen schützt. Im Jahre 1685 wurde Karls Bruder als Jakob II. König von England – ein Sympathisant des Katholizismus. Nach der Auflösung des Parlaments 1687 boten Teile des Hochadels Maria, der Tochter Jakobs II., die seit 1677 mit dem niederländischen Protestanten Wilhelm von Oranien verheiratet war, die englische Krone an. Maria und Wilhelm setzten mit Truppen nach England über, woraufhin König Karl II. nach Frankreich fl oh. Durch diese »Glorious Revolution« kam England im Inneren nun endlich wieder zur Ruhe, während es nach außen hin schon bald neue Stärke entfaltete. In der Folgezeit geriet das Inselreich immer mehr in Konflikt mit Frankreich, der Vormacht auf dem europäischen Kontinent und – wie England auch – eine aufstrebende Kolonialmacht.

Schweden bis zum 17. Jahrhundert

Ein Interessenausgleich zwischen den in der Kalmarer Union von 1397 vereinigten Reichsteile Dänemark (mit Norwegen, Island und Grönland) und Schweden kam nicht zu Stande. Schweden löste sich 1523 aus der Union und wurde in der Folge erfolgreicher Rivale Dänemarks im Kampf um das Dominium maris baltici. In den Herzogtümern Schleswig und Holstein entstand durch dynastisch bedingte Landesteilungen der Territorialstaat Schleswig und Holstein-Gottorf, der bald nach Souveränität strebte, sich mit Schweden verbündete und zur ernsten Bedrohung für Dänemark wurde. Mit der Wahl von Gustav I. Wasa zum schwedischen König am 6. Juni 1523 wurde das königliche Haus Wasa begründet (bis 1654). In seiner Regierungszeit musste der neue König sich im Inneren gegen die Widerstände von Adelsgruppen, Landschaften und Bauern durchsetzen. Gleichzeitig modernisierte er die Zentralverwaltung und entzog dem Adel die Lokalverwaltung. Alle Verwaltungsfunktionen gingen auf nicht adlige Vögte über, die direkt der Zentralverwaltung unterstanden. Der König unterhielt ein stehendes Herr und baute eine Kriegsflotte auf. Durch planmäßige Förderung nahm die Wirtschaft Aufschwung, insbesondere die Metallverarbeitung (Kupfer, Eisen, Silber). Es entstand der selbstständige frühmoderne schwedische Staat. Neben dem hocharistokratischen Reichsrat hat sich seit Gustav I. Wasa der Reichstag als Repräsentativorgan des schwedischen Volkes entwickelt. Die Könige ließen den Reichstag in den zahlreichen wichtigen politischen und Glaubensfragen mitentscheiden und benutzten ihn als wirksames Gegengewicht zu Reichsrat und Hochadel. 1611 bestieg Gustav II. Adolf (1594–1632) den schwedischen Thron. In ihm verbanden sich evangelische Frömmigkeit und persönliche Tapferkeit mit militärischen Geschick und politischem Ehrgeiz. Er verwirklichte die schwedische Ostseeherrschaft und rettete durch sein Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg 1630 den Protestantismus in Deutschland. Bei Regierungsantritt erkannte er die ständischen Mitbestimmungsrechte in der »Königsversicherung« an.

Das Osmanische Reich bis zum 17. Jahrhundert

Das bis ins späte 17. Jahrhundert hinein expansive Osmanische Reich hat eine weltgeschichtlich einmalige Kontinuität von 36 Herrschern über 600 Jahre vorzuweisen. Neben dieser Kontinuität der osmanischen Geschichte ist auch ihr territorialer Zusammenhang hervorzuheben. Seit Ertugul Gazi (1198–1281), der Vater Osmans I., seine Zelte im Hinterland von Bursa aufgeschlagen hatte, blieben seine Nachfolger im Marmarabecken. Dieser Kernraum des Osmanenstaats war vom späten 14. Jahrhundert bis zu den verlustreichen Balkankriegen 1912/13 im Besitz des Staatsvolks. Hier entstand eine unverwechselbare Städtelandschaft, deren Merkmale sich auch in Siedlungen außerhalb dieses Gebietes etwa in Bosnien, Albanien oder am Südostrand Anatoliens wiederfanden. Der Umstand, dass Konstantinopel nach 1453 nicht mehr in fremde Hände fiel und allen Erdbeben und Brandkatastrophen zum Trotz ungeheure Schriftgüter akkumulieren konnte, hat das kulturelle Gedächtnis bis heute genährt, gestärkt und selbstbewusst erhalten.

Das Osmanische Reich, aber auch Persien und Indien traten seit dem 15. Jahrhundert ins Blickfeld Europas, das über das Mittelmeer, insbesondere aber um Afrika in den Indischen Ozean, nach Ost- und Südostasien ausgriff. Diese Mächte wurden damit in immer stärkerem Maße zu Partnern der europäischen Großmächte und unterlagen in vielerlei Hinsicht, v. a. in der militärischen Technik, dem steigenden Einfluss Europas.

Im 16. Jahrhundert war das Osmanische Reich ein religiös einheitlich sunnitischer, vom Scheichülislam überwachter und vom Großwesir sowie den neben ihm stehenden Wesiren rational verwalteter, zentralistischer Staat. In ihm spielte das Heer eine führende Rolle. Die Kavallerie (Sipahi) beruhte auf dem Timar-System, einer Art nicht vererblicher Militärpfründe. Die zweite Säule der Militärmacht waren die Janitscharen. Sie bildeten seit dem 14. Jahrhundert aus der Knabenlese unter der christlichen Bevölkerung rekrutierte und zum größten Teil mit Feuerwaffen ausgerüstete Fußtruppen. Die Besoldung erfolgte aus dem allgemeinen Staatshaushalt. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts regelte Sultan Süleyman I. das Finanzwesen neu, das nun auf Steuern, Kopfgeldern der Nichtmuslime, Tributen und Beute beruhte. Er schuf ein umfangreiches Gesetzwerk und eine straffe Organisation des Heeres.

Quelle: DER GROSSE PLOETZ ATLAS ZUR WELTGESCHICHTE, 2009, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht

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