Vom Absolutismus bis zur industriellen Revolution – Europa bis 1900

Zwischen 1700 und 1900 erlebte Europa etliche radikale Umbrüche – vom Absolutismus über die Französische Revolution bis zum Beginn des Industriezeitalters.

Vom Absolutismus bis zur industriellen Revolution – Europa bis 1900
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Die europäischen Kolonialreiche bis zum 18. Jahrhundert

Mit dem Niedergang der spanischen Hegemonie, dem Aufstieg neuer kolonialer Mächte und schließlich der Etablierung einer kolonialen Pentarchie (Spanien, Portugal, Niederlande, England und Frankreich) ging seit 1650 die Ausweitung von Verträgen und Völkerrecht auf den atlantischen Raum »jenseits der Linie« einher. Diese zunehmende politische Verflechtung zwischen Europa und den Kolonien entsprach zwar dem Ausbau der Staatsgewalt und deren wachsendem Anspruch auf herrschaftliche Durchdringung auch der überseeischen Territorien. Aber so wie vertragliche Regelungen nun in Europa wie in den Kolonien galten, so bedeutete Krieg in Europa jetzt ebenfalls Krieg in Übersee. Es kam zur Globalisierung der Kriege: Die großen europäischen Kriege wurden in Ansätzen schon im Dreißigjährigen Krieg (Niederlande gegen Spanien-Portugal), endgültig aber seit dem Spanischen Erbfolgekrieg stets auch in den Kolonien und um Kolonialbesitz geführt. Besonders England und Frankreich trugen, in der Regel mit indianischen Verbündeten, ihren Kampf um die Vorherrschaft in einer Reihe von Kriegen aus. Während des Pfälzischen Erbfolgekriegs in Europa 1688–1697 kämpften im »King William’s War« in Nordamerika Briten gegen Franzosen. Von 1702–1713 kämpften – fast zeitgleich zum Spanischen Erbfolgekrieg in Europa – im »Queen Anne’s War« wiederum in Nordamerika Briten gegen Franzosen. Im Süden kam es zu Kämpfen der Briten gegen Spanier. Zeitgleich mit dem Österreichischen Erbfolgekrieg (1740–1748) kam es zwischen Briten und Franzosen 1744–1748 zum »King George’s War«. Vor seinem europäischen Pendant, dem Siebenjährigen Krieg (1756–1763), begann 1754 der »French and Indian War«. Großbritannien verdrängte Frankreich endgültig aus Nordamerika und baute gleichzeitig seine Position in Indien aus. Da der Siebenjährige Krieg gleichzeitig in Amerika, Europa und Indien geführt wurde, konnte er als erster Weltkrieg gelten. Damit war der gesamte Globus endgültig zum Austragungsort europäischer Rivalitäten geworden. Großbritannien begann mit dem Ausbau der Kriegsmarine und der Verlegung großer Infanterieverbände in die Kolonien. In Übersee provozierte dieser Ausbau zentraler Macht, der mit steigendem finanziellen Ansprüchen an die Kolonien und mit zunehmender Kontrolle durch das Mutterland verbunden war, aber auch Widerstand, der sich in zunehmend militanten Aktionen der Siedler gegen das Mutterland äußerte.

Europa im Zeitalter des Absolutismus

Nach dem Tod Mazarins hatte 1661 Ludwig XIV. (1638–1715) die Leitung der französischen Politik übernommen. Mit seiner höfischen Kultur und der an Stärke gewinnenden Staatsgewalt wurden Frankreich und seine absolute Monarchie vorbildlich für das kontinentale Europa. Ziel der französischen Außenpolitik blieb die Hegemonie Frankreichs, doch brachte Ludwig XIV. die französischen Ansprüche viel entschiedener zur Geltung. Der unverblümte Einsatz seiner Machtmittel führte zu einer ausgeprägten hegemonialen Phase Frankreichs (1661–1685), wobei die ungehemmte Eroberungspolitik die Gegenwehr Europas rasch anwachsen ließ (1685–1720). Frankreich konnte zwar auf dem Kontinent Spanien als Vormacht ablösen, doch auf den ehemals von Spanien-Portugal beherrschten Meeren und in den Kolonialreichen übernahmen die Seemächte England und Niederlande die Führung. Im freien Meer konkurrierten mehrere Mächte, seit 1650 insbesondere England und die Niederlande. Cromwells Navigationsakte von 1651 erwies sich als vorzügliches Instrument, die Niederlande als bisher größte Handelsmacht vom englischen Seehandel weitgehend auszuschließen. Die durch diese Politik ausgelösten englisch-niederländischen Kriege gingen zugunsten Englands aus. Als es im Gefolge der Glorious Revolution (1688/59) zur Beruhigung in England und zur Personalunion mit den Niederlanden kam, stärkte dies die Allianz gegen das französische Hegemoniestreben. Als Leitgedanke der internationalen Beziehungen setzte sich nun die Vorstellung vom Gleichgewicht der Kräfte (Balance of Power) durch. Ziel der Gleichgewichtspolitik war ein spannungsreiches, doch kontrollierbares Gleichgewicht der europäischen Mächte, das auch den Sorgen und Bedürfnissen der sich durch Frankreich bedroht fühlenden mittleren und kleinen Mächte entgegenkam. Während sich in der Folge das europäische Staatensystem nach diesem Prinzip organisierte, begründete England im Weltmaßstab die Hegemonie Europas über die anderen Kontinente. In der Praxis äußerte sich die Idee des Gleichgewichts in der Europäisierung der Kriege. Vormachtansprüche einer Macht stießen auf den Widerstand der anderen Mächte, die sich zur Abwehr je nach Bedarf zu Allianzen zusammenschlossen. Europäisiert wurde auch die Suche nach dem Frieden: Die mit dem Westfälischen Frieden begonnene Kongressdiplomatie setzte sich als Instrument der Suche nach Frieden fort.

Europa und Napoleon Bonaparte

Das Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons bedeutete eine doppelte Herausforderung der internationalen Gemeinschaft. Einmal wurde ihre Homogenität durch den Sieg der Revolution in Frankreich gestört. Die Kräfte der Gegenrevolution, die ein Interventionsrecht zugunsten der Monarchie proklamierten, beschleunigten die Ausweitung der Revolution über die Grenzen Frankreichs hinaus. Zum anderen stellte die französische Außenpolitik, die zudem eine Umwälzung der Kriegsführung mit sich brachte, das seit dem Frieden von Utrecht 1713 ins europäische Staatensystem eingeführte Ordnungsprinzip des »Gleichgewichts der Kräfte« in Frage. In der Pillnitzer Deklaration vom 27. August 1791 erklärten Kaiser Leopold II. von Österreich und König Friedrich Wilhelm II. von Preußen, dass sie eine Intervention in Frankreich zugunsten einer Wiederherstellung der Monarchie für legitim hielten. Daraufhin kam es 1792 zum ersten Koalitionskrieg , der bis 1797 dauerte und mit dem Sieg Frankreichs endete. Auch im zweiten Koalitionskrieg ab 1799 siegte Frankreich. 1803 veranlasste Napoleon die Neuordnung des Heiligen Römischen Reiches mittels des »Reichsdeputationshauptschlusses «. Im Jahre 1805 kam es im Rahmen des dritten Koalitionskriegs am 2. Dezember in der Nähe des Dorfes Austerlitz nördlich von Wien zur »Dreikaiserschlacht«. Infolge des französischen Sieges zerfiel die Koalition gegen Napoleon. 1806 zwang er den deutschen Kaiser Franz II. zur Niederlegung der Kaiserwürde. Das war das Ende des Heiligen Römischen Reiches. Am 14. Oktober 1806 schlug Napoleon die Preußen in der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt, im November 1806 marschierten die Franzosen in Berlin ein. Im Jahre 1808 geriet Spanien unter französische Herrschaft. Im Jahre 1812 marschierte Napoleon in Russland ein. Das französische Invasionsheer war insgesamt beinahe 700.000 Mann stark. Nach einem desaströsen Kriegsverlauf kehrten davon kaum 5000 Soldaten wieder zurück. Die Katastrophe in Russland signalisierte den europäischen Herrschern die Schwäche Frankreichs, was zur Bildung einer neuen antifranzösischen Koalition führte. Vom 16.–19. Oktober 1813 wurde vor den Toren Leipzigs die berühmte »Völkerschlacht« geschlagen, in der die Völker Preußens, Russlands, Österreichs und Schwedens dem napoleonischen Frankreich eine schwere Niederlage beibrachten. Am 2. April 1814 setzte der Senat den Kaiser ab.

Europa nach dem Wiener Kongress

Am 1. November 1814 trat in Wien ein internationaler Kongress zur Neuordnung des europäischen Staatensystems nach dem Fall Napoleon Bonapartes zusammen. Auf dem Wiener Kongress waren alle europäischen Staaten und Herrschaften mit Ausnahme des Osmanischen Reiches vertreten. Dem Kongress fiel zunächst die Aufgabe zu, nach dem Scheitern der napoleonischen Hegemonialpolitik eine Ordnung des multipolaren Gleichgewichts wiederherzustellen und diese Ordnung durch eine gemeinsame Garantie der Großmächte zu sichern. Auch das besiegte Frankreich nahm von Anfang an am Kongress teil. Das Fünfergremium der Großmächte (Großbritannien, Österreich, Russland, Preußen und Frankreich) war die zentrale Instanz des Kongresses. Detailprobleme wurden in insgesamt 13 Sonderkommissionen vorgeklärt, eine konferenztechnische Neuerung in der Geschichte der neuzeitlichen Friedensschlüsse. Alle wichtigen Entscheidungen fielen in den Beratungen der Großmächte untereinander. Eine Vollversammlung des Kongresses trat nie zusammen. Am 1. März 1815 kehrte Napoleon zurück nach Frankreich. Großbritannien, Österreich, Russland und Preußen unterzeichneten eine Viermächtekonvention, die den endgültigen Sturz Napoleons zum Ziel hatte, und zogen in Belgien zwei Heere unter dem Preußen Blücher und dem Briten Wellington zusammen. Mit der Schlacht von Waterloo am 18. Juni 1815 war der Sturz Napoleons dann endgültig besiegelt. In der Zwischenzeit war am 8. Juni bereits die Wiener Kongressakte unterzeichnet worden. Österreich trat darin Belgien an die Niederlande ab und erhielt dafür seine Besitzungen in Italien und Polen sowie Salzburg und das Innviertel zurück. Preußen erhielt im Austausch gegen kleinere Gebiete Schwedisch-Pommern mit Rügen, die Rheinprovinz, eine Vergrößerung Westfalens und einen großen Teil Sachsens. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation wurde nicht wiederhergestellt, das Kaisertum in Deutschland erlosch. An die Stelle des Reiches trat der Deutsche Bund, ein lockerer Staatenbund von 35 souveränen Fürsten und vier freien Städten. Russland erhielt fast ganz Polen als Herzogtum Warschau (»Kongresspolen«) in Personalunion. Großbritannien mit seinen Erwerbungen Malta, Helgoland, Ceylon und Kapkolonie ging vor allem strategisch/kolonial gestärkt aus dem Kongress hervor. Die Niederlande erhielten von Österreich Belgien dazu.

Europa zwischen Restauration, Revolution und Reaktion

Nach dem Wiener Kongress schien sich zunächst die »Solidarität der Throne« zu behaupten und das Prinzip der Legitimität gegenüber dem der Revolution durchzusetzen, doch bedeutete das Restaurationszeitalter keinesfalls einfach nur die Wiederherstellung vorrevolutionärer Zustände. So wurden die preußischen Reformen, wie etwa die Bauernbefreiung und die Gewerbefreiheit, nicht zurückgenommen. Aber auch die politischen Verfassungen in Europa wandelten sich. Nach dem Vorbild der französischen charte constitutionelle vom 4. Juni 1814 begann sich auf dem Kontinent die konstitutionelle Monarchie durchzusetzen. Zwar wurde das monarchische Prinzip aufrechterhalten, und die Souveränität lag weiterhin beim Monarchen, doch teilte dieser gemäß einer Verfassung die Macht mit anderen Staatsorganen, insbesondere mit einer meist aus zwei Kammern bestehenden Repräsentativversammlung, die das Steuerbewilligungsrecht hatte und bei der Gesetzgebung mitwirkte, jedoch in der Regel zunächst kein förmliches Budgetrecht und keine Gesetzesinitiative besaß. Ferner kannte die konstitutionelle Monarchie die Verankerung von Grundrechten und die prinzipielle staatsbürgerliche Gleichheit. Auch in Deutschland wurden Verfassungen nach diesem Muster eingeführt, in Nassau (1814), Sachsen-Weimar-Eisenach (1816), Bayern und Baden (1818), Württemberg (1819) sowie Hessen-Darmstadt (1820). Bis 1841 folgten fast alle Staaten mit Ausnahme Österreichs, Preußens, Oldenburgs und Hessen-Homburgs. Bemerkenswert war die Ablösung des Polizeistaats durch den Rechtsstaat, der die Freiheit des Individuums und sein Eigentum schützte. Diese Sicherung der bürgerlichen Rechtssphäre, die in Großbritannien schon seit der Glorreichen Revolution 1688/89 ein Element der staatlichen Ordnung darstellte, wurde auch von den Verfechtern der Restauration nicht angezweifelt.

Im europäischen Rahmen hatte die »Solidarität der Throne«, die in der Praxis die Interventionsbereitschaft gegen national und liberal motivierte Aufstände bedeutete, nach 1815 nicht lange Bestand. Großbritannien scherte schon bald aus der Einheitsfront der Großmächte aus und bildete mit Frankreich das Lager der liberalen Westmächte, während Österreich, Preußen und Russland die konservativen Ostmächte darstellten, denen als weitere Großmacht noch das Osmanische Reich zugerechnet wurde. Bis 1848 kam es gegen die Riege der konservativen Ostmächte häufig zu Protestbewegungen, Aufständen und Revolutionen. Für kurze Zeit verschmolzen in den Revolutionen von 1848 verschiedene Strömungen (konstitutionell-liberale, radikal-demokratische, sozial-revolutionäre, national-idealistische), die sich aber bald wieder trennten und dadurch die Stoßkraft der revolutionären Bewegungen zunichtemachen. Das Ende der revolutionären Bewegungen kam 1849 mit der Wiederherstellung der vorrevolutionären Ordnung in Österreich, Ungarn und Preußen. Sowohl die Forderungen nach Einheit als auch die nach Freiheit blieben unerfüllt. Bis auf Frankreich brachten die Revolutionen keinen Wandel in der Regierungsstruktur. Die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts verlief mit Ausnahme des polnischen Aufstands 1863 und des Aufstands der Pariser Kommune 1871 ohne revolutionäre Erschütterungen. Die politischen Systeme waren von der Verfestigung der Bürokratien sowie von der Debatte um Liberalisierung der Regierungsformen und Demokratisierung des Wahlrechts bestimmt. Die Weiterentwicklung konstitutioneller zu parlamentarischen Systemen verlief ohne einheitliches Muster. Insgesamt war das Europa des ausgehenden 19. Jahrhunderts, von Frankreich und der Schweiz abgesehen, immer noch eine monarchisch geprägte Welt mit nach wie vor bedeutsamer Rolle der Krone, vor allem in der Außenpolitik.

Der Verlauf der Französischen Revolution

Die Französische Revolution hatte gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Ursachen: Durch die kostspieligen nordamerikanischen Kolonialkriege gegen England geriet Frankreich am Ende des 18. Jahrhunderts an den Rand des wirtschaftlichen Ruins. Alle Versuche Ludwigs XVI. vor dem Jahr 1788, die schwelende Finanzkrise durch Reformmaßnahmen zu beseitigen, scheiterten letztlich an der Struktur der französischen Ständegesellschaft, deren maßgebliche Kennzeichen Ungleichheit und Ungerechtigkeit waren. Eine wirksame Reform hätte also zunächst die ungleiche Belastung der drei Stände abschaffen müssen. 1788 kam es wegen der französischen Finanzkrise zur Einberufung der Generalstände. Der dritte Stand erklärte sich am 17. Juni 1789 zur Nationalversammlung und später zur Verfassunggebenden Nationalversammlung (»Ballhausschwur«). Die ablehnende Haltung des Königs, die anhaltende Nahrungsmittelknappheit und die starke Truppenpräsenz führten am 14. Juli zum Sturm auf die Bastille, das Symbol der königlichen Willkür und des Absolutismus. Am 4. August beseitigte die Nationalversammlung die feudalen Standesrechte, verkündete die Menschen- und Bürgerrechte und wandelte die Kirchengüter in Staatseigentum um. Ludwig XVI. weigerte sich, diese Erlasse zu tolerieren. Am 21. Juni 1791 verließ der König heimlich Paris, doch in Varennes wurde die königliche Familie erkannt und festgenommen. Im September 1791 präsentierte die Nationalversammlung dann die neue französische Verfassung. Doch gab es bald unter den verschiedenen politischen Strömungen (Girondisten, Jakobiner) Streit über die Umsetzung. Doch schließlich setzten sich die Befürworter durch, und am 14. September 1791 leistete Ludwig XVI. seinen Verfassungseid. Damit war Frankreich nun eine konstitutionelle Monarchie. Der Beginn des ersten Koalitionskriegs führte in Frankreich 1792 zur »Zweiten Revolution«. Am 22. September 1792 erklärte der Nationalkonvent Frankreich zur Republik und die Monarchie für abgeschafft. Sofort wurde ein Schauprozess gegen den König (»Bürger Capet«) eingeleitet, der wegen »Verschwörung gegen die Freiheit der Nation« zum Tode verurteilt und am 21. Januar 1793 öffentlich hingerichtet wurde. Es folgte eine Radikalisierung des Nationalkonvents, und nach der Ermordung des Jakobinerführers Marat übertrug der Konvent die Leitung des Staates am 6.April 1793 auf den Wohlfahrtsausschuss unter dem neuen Jakobinerführer Robespierre. Bald kam es zur »Schreckensherrschaft« in Frankreich: Sowohl Repräsentanten der alten Ordnung, wie die ehemalige Königin Marie Antoinette, als auch Revolutionäre der ersten Stunde wie Danton wurden nun wahllos hingerichtet. Etwa 50.000 Menschen ereilte dieses Schicksal. Nach dem Sieg der französischen Armeen über ihre europäischen Gegner 1794 wurden die gemäßigten Kräfte im Nationalkonvent wieder stärker. Am 28. April 1794 stürzten sie Robespierre und richteten ihn am Tag darauf ohne Gerichtsverhandlung gemeinsam mit seinen treuesten Anhängern hin. Bald wurde die dritte Verfassung seit 1791 verabschiedet. Sie sah nur eine schwache vollziehende Gewalt vor, die aus einem fünfköpfigen »Direktorium« bestand. Dieses geriet in der Folgezeit zunehmend zwischen die Fronten der wiedererstarkenden Königstreuen und der immer noch starken Radikalen. Deshalb benötigten die Direktoren immer öfter die Unterstützung des Militärs, das dadurch zum wichtigen Machtfaktor wurde – ein Umstand, der maßgeblich zum politischen Aufstieg Napoleons beitrug.

Deutschland unter französischer Herrschaft

Nach dem Ende des zweiten Koalitionskrieges (1799–1801/02) ging Napoleon daran, die Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nach seinen Vorstellungen zu verändern. Im Frieden von Lunéville zwischen Frankreich und Österreich musste Kaiser Franz II. sämtliche linksrheinischen Gebiete des Reiches an Frankreich abtreten. Die davon betroffenen Fürsten sollten nun im rechtsrheinischen Reichsgebiet für ihre Gebietsverluste entschädigt werden. Am 25. Februar 1803 nahm der Reichstag einen entsprechenden Plan eines Reichstagsausschusses an: den Reichsdeputationshauptschluss. Dadurch wurden die politischen und rechtlichen Grundlagen des alten Reichs zerstört. Zahlreiche Kleinstaaten (insgesamt 112 Reichsstände rechts des Rheins) wurden aufgehoben, indem fast sämtliche geistlichen Herrschaften säkularisiert wurden – rechtsrheinisch allein rund 10.000 Quadratkilometer mit über drei Millionen Untertanen. Kleinere Territorien mediatisierte man – sie verloren ihre Reichsunmittelbarkeit und unterstanden nun einer Landeshoheit. Die geistlichen Gebiete – außer Kurmainz und den beiden geistlichen Ritterorden (Deutscher Orden, Malteserorden) – sowie die Reichsstädte (außer Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg und Augsburg) dienten zur Ausführung der versprochenen Entschädigungen, wobei die Betroffenen teilweise das Mehrfache ihrer Verluste erhielten. Es kam zur Bildung von vier neuen Kurfürstentümern: Baden, Hessen-Kassel, Salzburg (bis 1805) und Württemberg. Säkularisation und Mediatisierung zerstörten die letzten Grundlagen kaiserlicher Macht im Reich (außerhalb des Hauses Österreich), die geistlichen Herrschaften, die Reichsstädte sowie – de facto, nicht de jure – die Reichsritterschaft, und stärkten vor allem die mit Frankreich verbündeten deutschen Mittelstaaten.

Am 11. August 1804 nahm Kaiser Franz II. als vorweggenommene Antwort auf die bevorstehende Kaiserkrönung Napoleons den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an. Nach der Niederlage Österreichs im dritten Koalitionskrieg musste der Kaiser im Frieden von Pressburg am 26. Dezember 1805 umfangreiche Territorien an das mit Frankreich verbündete Bayern abtreten. Als Belohnung für ihre Waffendienste erhob Napoleon Württemberg und Bayern am 1. Januar 1806 zu Königreichen. Dies war der Vorbote einer weiteren, noch deutlich über den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 hinausgehenden Neuordnung der Verhältnisse in Deutschland. Am 12. Juli 1806 traten 16 süd- und westdeutsche Fürsten (u. a. Bayern, Württemberg, die neu erhobenen Großherzogtümer Baden, Hessen-Darmstadt, Kleve und Berg sowie das neue Herzogtum Nassau) aus dem Reich aus und gründeten in Paris unter Napoleons Protektorat den Rheinbund. Bis 1808 kamen weitere 23 Staaten hinzu, u. a. Ende 1806 Sachsen und 1807 Westfalen. Fürstprimas war bis 1810 der bisherige Kurerzkanzler und Erzbischof von Mainz, Karl Theodor von Dalberg (1744–1817). Österreich, Preußen, Braunschweig und Kurhessen hielten sich von dem neuen Staatenbund fern. Am 6. August 1806 musste Kaiser Franz II. auf ein Ultimatum Napoleons hin die Römisch-deutsche Kaiserwürde niederlegen. Fortan regierte er als Kaiser Karl I. von Österreich. Dies war auch formal das Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Im selben Jahr kam es zum vierten Koalitionskrieg. Das fast völlig isoliert gegen Frankreich kämpfende Preußen erlitt nach der militärischen Katastrophe von Jena und Auerstedt am 14. Oktober 1806 den staatlichen Zusammenbruch. König Friedrich Wilhelm III. floh mit seiner Familie nach Königsberg, und am 21. Oktober zogen französische Truppen in Berlin ein. Im Frieden von Tilsit verlor Preußen am 9. Juli 1807 sämtliche Besitzungen westlich der Elbe, wurde auf Ost- und Westpreußen (ohne Danzig), Brandenburg östlich der Elbe, Pommern und Schlesien beschränkt und somit auf das Niveau einer Mittelmacht herabgedrückt.

In der Folgezeit ergab sich bis 1812 eine Vierteilung Deutschlands: 1. an Frankreich abgetretene Gebiete; 2. Rheinbundstaaten; 3. Preußen; 4. Österreich – beide letztgenannten im napoleonischen Machtbereich.

Preußens Aufstieg zur europäischen Großmacht

Aufbauend auf die inneren Reformen seit dem »Großen Kurfürsten« Friedrich Wilhelm beschleunigte sich im 18. Jahrhundert Brandenburg-Preußens Aufstieg zur europäischen Großmacht. Der Ausbau der Staatlichkeit erfolgte weit schneller und konsequenter als in den anderen Territorien des Reiches: Schon vor 1700 profitierte Preußen dabei vom Sonderfall des Kriegs mit der Großmacht Schweden, der nicht nur ein bedeutendes stehendes Heer rechtfertigte, sondern auch eine handlungsfähige Zentralgewalt gegenüber den zunehmend bedeutungslosen Landständen weiter stärkte. Ein so beschriebener preußischer »Sonderweg« innerhalb des Reiches erklärt den Aufschwung des Landes weit besser, als es die Annahme einer heroischen »deutschen Mission« seiner vier Herrscher zwischen 1648 und 1786 vermag. Friedrich I. konnte 1701 mit seiner Krönung zum preußischen König ein deutliches Signal der territorial wie auch politisch stark gewachsenen Bedeutung Preußens setzen. Auch den Ausbau der Residenzstadt Berlin statt des weit östlich gelegenen Königsbergs förderte er. Unter seinem Sohn Friedrich Wilhelm I., dem ganz im Gegensatz zu seinem Nachfolger Friedrich II. kaum an kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligten »Soldatenkönig«, wuchs das Heer auf 83.000 Mann. Aber auch Reformen hin zu einer stark staatlich beeinflussten merkantilistischen Wirtschaft und eng damit verbunden Modernisierungen in der Landesverwaltung brachte er auf den Weg.

Friedrich II., der Große, brachte Preußen zwar insbesondere im Siebenjährigen Krieg (1756–1763) durch riskante Kriegsführung in existenzielle Bedrängnis, jedoch gelang unter seiner Regierung die endgültige Etablierung unter den nun fünf europäischen Großmächten. Im Inneren war die lange Regierungszeit Friedrichs besonders in den ersten Jahrzehnten geprägt durch einen stark autokratischen Herrschaftsstil bei deutlicher Orientierung an den Idealen der deutschen Variante der Aufklärung: Vom französischen »Original« wurde dabei übernommen, was für den starken Staat nützlich schien; althergebrachte Sozialstrukturen – wie etwa die Bevorzugung des Adels oder die Gutsuntertänigkeit der Bauern – tastete man hingegen kaum an. Zu Friedrichs größten Leistungen zählten seine Bevölkerungs- und Ansiedlungspolitik auf der Basis religiöser Toleranz wie schon unter seinem Vater: Häufig getragen durch immigrierende Religionsflüchtlinge wurden im Zuge der inneren Kolonisation zuvor wirtschaftlich unbedeutende Landesteile urbar gemacht und etwa 300.000 Menschen in Preußen angesiedelt, das bei Friedrichs Krönung im Jahre 1740 nur 2,5 Mio. Einwohner gezählt hatte.

Der wirtschaftlich außerordentlich förderliche Gedanke der religiösen Toleranz fand sich auch im »Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten«, das erst acht Jahre nach Friedrichs Tod unter seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. in Kraft trat. Er und sein Sohn Friedrich Wilhelm III. setzten insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht den Ausbau eines starken Staates fort, militärisch und gesellschaftlich stagnierte Preußen allerdings in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Auch territorial wuchs Preußen noch bis Ende des Jahrhunderts: Nur den ersten von drei Teilungsschritten bis zur Auflösung Polens erlebte Friedrich II. 1772; 1793 und 1795 wurden dann weitere Gebiete Polens, dessen Adelsdemokratie mit ihren komplexeren Entscheidungswegen den absolutistischen (und überwiegend expansionshungrigen) Nachbarstaaten nicht länger gewachsen war, von Preußen annektiert. Dadurch kam allerdings eine starke polnische Bevölkerungsschicht in den preußischen Staat.

Erst um 1800 machten während der Koalitionskriege die Niederlagen Preußens, als Teil der antinapoleonischen Allianz, dem Aufstieg dieser jüngsten Großmacht ein vorläufiges Ende. Zwar gingen mit dem Ende des Alten Reiches (1803) auch für Preußen vorübergehend Gebiete links des Rheins verloren, jedoch hatte der hegemoniale französische Einfluss der Folgejahre ganz erhebliche Modernisierungsimpulse für das Rechts- und Verwaltungssystem Preußens zur Folge. So wurden die durch das Allgemeine Landrecht von 1794 vorbereiteten preußischen Reformen als »Revolution von oben« seit April 1807 durch den leitenden Minister, Reichsfreiherr Karl vom und zum Stein (1757–1831) in Gang gesetzt und auch nach der auf Verlangen Napoleons erfolgten Entlassung Steins (24. November 1808) fortgeführt, ab 1810 durch Karl August Freiherr von Hardenberg (1750–1822). Die Heeresreform führten Gerhard Johann David von Scharnhorst (1755–1813), August Neithardt von Gneisenau (1760–1831) und Herrmann von Boyen (1771–1848) durch. Carl von Clausewitz (1780–1831) wurde mit seinem Hauptwerk »Vom Kriege« zum Begründer der modernen Militärlehre. Mit der Bildungsreform unter Wilhelm von Humboldt (1767–1835) wurden Volksschulen, Lehrerbildung und Gymnasien ausgebaut und Universitäten reformiert. Die 1810 eröffnete Universität Berlin wurde geprägt durch den Philosophen Johann Gottlieb Fichte (1762–1814), den Historiker Barthold Georg Niebuhr (1776–1831), den Juristen Friedrich Karl von Savigny (1779–1861), den Theologen Friedrich Daniel Schleiermacher (1768–1834), den Altphilologen Friedrich August Wolf (1759–1824) und den Agronomen Albrecht Daniel Thaer (1752–1828). Insgesamt legten die preußischen Reformen den Grundstein für den Wandel von absolutistisch regierten, vereinigten Ländern mit adligen Ständen zum staatsbürgerlichen Rechtsstaat. Sie blieben jedoch in wesentlichen Bestandteilen (Scheitern der preußischen »Nationalrepräsentation« als Schlussstein des Verfassungswerks) angesichts des Widerstands des ostelbischen Landadels unvollendet.

In Reaktion auf die durch Kriegskontributionen und französische Besetzung als immer bedrückender empfundene wirtschaftliche und politische Situation und unter den Eindruck der Reformen in Preußen und den Rheinbundstaaten kam es auch in Preußen zum allmählichen Erwachen eines nationalen deutschen Bewusstseins, das über den Landespatriotismus weit hinausging. Die Nationalidee, die v. a. Schriftsteller und Intellektuelle propagierten, fand in Kreisen des Bürgertums und des aufgeklärten Adels weithin Aufnahme. Neben Wien wurde insbesondere Berlin zum Zentrum der jungen Nationalbewegung (u. a. Johann Gottlieb Fichte: »Reden an die deutsche Nation«, 1807/08). Es kam zur Bildung von nationalpolitisch motivierten Tischgesellschaften und Studentenbünden. 1811 gründete Friedrich Ludwig Jahn (1778–1852) seine Turngesellschaft. Zwar waren Versuche, aus regional begrenzten Aufständen eine nationale Erhebung in die Wege zu leiten, zum Scheitern verurteilt. Auf den Gedanken der deutschen Nationalbewegung übten sie dennoch einen großen Einfluss aus. Nach dem Sieg über Napoleon entwickelte sich das neu entstandene Nationalgefühl auch in Preußen zu jenem gesellschaftlichen und politischen Sprengsatz, der sich in den Ereignissen von 1848 schließlich Bahn brechen sollte. Im Zeichen der Reaktion nach 1815 gingen die Monarchen überall im Deutschen Bund bald wieder zur Tagesordnung über und bekämpften den neuen politischen Geist, den sie selbst gerufen hatten oder der ihnen doch zumindest in den Befreiungskriegen nützlich gewesen war. König Friedrich Wilhelm III., der am 17. März 1813 in seinem »Aufruf an mein Volk« an ein einheitliches Nationalgefühl appelliert hatte, verfolgte mit einer sich immer reaktionärer gebärdenden Politik nach 1815 die Nationalbewegung. Der Geist des Biedermeiers kehrte ein, politische Betätigungen verlagerten sich bald ins Private. Schriftsteller und Intellektuelle wie u. a. Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832) setzten die Politik der deutschen Fürsten nach 1815 bald sogar mit der französischen Besetzung gleich (»Was haben wir denn erlangt? Die Freiheit nicht, nur die Befreiung und nur die Befreiung von einem fremden Joche«).

Der Deutsche Bund von 1815

Im Ersten Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 wurde die deutsch-französische Grenze von 1792 im Großen und Ganzen wiederhergestellt. Nach den Hauptbestimmungen der Wiener Kongressakte vom 9. Juni 1815 überließ Österreich Belgien den Niederlanden und trat den Breisgau sowie das benachbarte Gebiet an Baden und Württemberg ab. Auf der anderen Seite erhielt es seine alten Gebiete zurück: Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Krain (Kranjska), Triest, Galizien, Mailand, Venetien, Salzburg und das Innviertel. Preußen überließ an Bayern Ansbach und Bayreuth, an Hannover Ostfriesland, Hildesheim, Goslar und Lingen und an Russland die polnischen Gebiete aus der dritten Teilung Polens. Es erhielt dafür Schwedisch-Pommern mit Rügen (von Dänemark im Austausch gegen Lauenburg), die Rheinprovinz (Kurtrier, Kurköln, Aachen, Jülich und Berg), eine Vergrößerung Westfalens und fast die Hälfte des Königreichs Sachsen. An Bayern kamen außer Ansbach und Bayreuth noch die Reichsstädte Augsburg und Nürnberg. Bayern, Sachsen und Württemberg blieben Königreiche, hinzu kam das frühere Kurfürstentum Hannover ebenfalls als Königreich. Die römisch-deutsche Kaiserwürde wurde trotz der Bemühungen von Steins nicht wiederhergestellt.

An die Stelle des früheren Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation trat der Deutsche Bund unter Österreichs Leitung, gebildet von 37 souveränen Fürsten und den vier verbliebenen freien Städten (Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt am Main). Grundgesetz war die Bundesakte vom 8. Juni 1815 (ergänzt durch die Wiener Schlussakte vom 8. Juli 1820). Die ersten elf Artikel der Bundesakte wurden in die Kongressakte aufgenommen und dadurch unter den Schutz und die Garantie der Signatarmächte gestellt. Nach Metternichs Auffassung wurde damit kein Interventionsrecht der Mächte begründet, doch nahmen verschiedene Mächte es in der Folgezeit in Anspruch, teilweise auf Betreiben einzelner Bundesglieder. Zweck des Bundes nach Artikel 2 war die »Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten«. Oberste Behörde war die Bundesversammlung, auch Bundestag genannt, in Frankfurt am Main, eine Versammlung von Gesandten der Bundesstaaten unter österreichischem Vorsitz. Das Bundesheer wurde aus Kontingenten der Einzelstaaten gebildet. Bundesfestungen waren Mainz, Luxemburg, Landau, Ulm und Rastatt. Die Gliedstaaten waren voll souverän nur gegenüber ihren Untertanen, nicht gegenüber dem Bund, aus dem sie nicht austreten durften und dessen Mehrheitsbeschlüsse für sie bindend waren. Rechtskraft erhielten allgemeine Rechtsordnungen nur durch einzelstaatliche Gesetzgebung. Artikel 13 der Bundesakte versprach Verfassungseinrichtungen: »In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden.« Österreich und Preußen gehörten nicht mit ihrem ganzen Staatsgebiet dem Deutschen Bund an: Österreich nicht mit seinen polnischen, ungarischen und italienischen Gebietsteilen (wohl aber mit Böhmen, Mähren, Krain, Triest, Tirol bis südlich von Trient, mithin mit sechs Millionen Slawen und fast einer halben Million Italienern), Preußen nicht mit seinen Provinzen Preußen (Ost- und Westpreußen) und Posen. Weitere Mitglieder des Deutschen Bundes waren durch Personalunion u. a. der König von Großbritannien als König von Hannover, der König von Dänemark als Herzog von Holstein und Lauenburg und der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg.

Der durch die europäischen Mächte völker- und staatsrechtlich begründete Deutsche Bund fügte sich in das Gleichgewicht des europäischen Staatensystems ein und bewirkte – allein schon wegen der Verminderung seiner Staaten auf 41 – eine Modernisierung Deutschlands gegenüber dem alten Reich, das 1648 aus dem Westfälischen Frieden hervorgegangen war; doch stand er im Gegensatz zur allmählich stärker werdenden nationalen und liberal-konstitutionellen Bewegung. Daraus erwuchs die Spannung der deutschen Frage der folgenden Jahrzehnte. Leitender Minister in Österreich, der Führungsmacht des Bundes, war Fürst Clemens von Metternich (1773–1859, seit 1809 Minister des Auswärtigen, seit 1821 Staatskanzler, seit 1826 Vorsitzender der Ministerkonferenz für die inneren Angelegenheiten), der in seiner Innen- und Außenpolitik für die Erhaltung der 1815 für Europa und Deutschland gesetzten Ordnung wirkte. Er stand daher in unversöhnlichem Gegensatz zum Liberalismus und zu allen revolutionären Bewegungen. Bürgerlich-liberale Forderungen nach Verfassungs-, Rechts- und Sozialreformen hatten kaum Aussicht auf Erfüllung. Stattdessen wurde der Deutsche Bund konsequent zur Unterdrückung nationaler und liberaler Bewegungen eingesetzt. So erhielt das Bürgertum nur sehr begrenzten politischen Einfluss, konnte sich aber wirtschaftlich insbesondere in Preußen sehr stark entfalten. Die Industrialisierung setzte nur zögernd, v. a. im Sachsen und dem Rheinland, ein. Es gab Hungerkrisen und, vornehmlich ab etwa 1830, Massenelend. Formen modernen politischen Lebens konnten sich nur ansatzweise in den Verfassungsstaaten im Rahmen des Frühkonstitutionalismus herausbilden. Die Entstehung eines Spannungsfeldes zwischen Staat und Gesellschaft war die lang wirkende Folge. In den konstitutionellen Monarchien des Bundes beschränkten die Verfassungen die monarchische Gewalt zudem nur teilweise und dienten den Fürsten in den ehemaligen Rheinbundstaaten zur politischen und rechtlichen Integration der Untertanen sowie zur Verbreiterung der gesellschaftlichen Basis des Staates.

Die Revolution von 1848/1849

Die bürgerliche Revolution ab dem März 1848 hatte zwar einen bürgerlichen Liberalismus zur zentralen Forderung, wurde aber – anders als es der Name vermuten lässt – von allen Bevölkerungsschichten getragen. Auch deshalb bestand in dieser revolutionären Bewegung eine Vielzahl von Zielen. So bestritten revolutionäre Handwerksgesellen und Facharbeiter maßgeblich die Kampfeshandlungen; ihre Existenzbedingungen hatten sich im Vormärz zusehends verschlechtert, Besserung versprach man sich von parlamentarischer Teilhabe. Allerdings entfielen auf Gewerbe und Wirtschaft schließlich kaum ein Viertel der Abgeordnetensitze in der Frankfurter Nationalversammlung. Nur vier von 809 befragten Parlamentariern gaben als Beruf an, Handwerker zu sein. Einen anderen Flügel der Bewegung, der schließlich weit besser im Frankfurter Parlament vertretenen war, stellten die liberalen Honoratioren mit wirtschaftsliberalen und konstitutionellen Zielen – häufig waren das Oppositionelle aus den schon vor 1848 bestehenden Abgeordnetenhäusern.

Eine Reihe von Volksbewegungen zeugte seit dem Wiener Kongress vom weiteren Reformbedarf im neugeordneten Europa. So kam es 1830 in Frankreich zur Julirevolution, die in Belgien, Italien, der Schweiz und England Folgen zeigte und auch das politische Klima in Deutschland beeinflusste, wenngleich die anfänglichen Erfolge des Konstitutionalismus hier wie während des gesamten Vormärzes bald dem Druck des Deutschen Bundes zum Opfer fielen. Auch 1848 ging mit der Februarrevolution ein französisches Signal voraus. Ausgehend von der Mannheimer Volksversammlung vom 27. Februar breiteten sich dann Aufstände ost- und nordwärts durch alle deutschen Territorien aus, Regierungsumbildungen und Zugeständnisse konnten erzwungen werden. In Heidelberg beschlossen süddeutsche Demokraten und Liberale am 5. März ein Vorparlament, das die Wahl zur Frankfurter Nationalversammlung vorbereitete; sie konstituierte sich als erstes gesamtdeutsches Parlament am 18. Mai 1848 in der Paulskirche.

Zunächst im »Märzschock« zu weitgehenden Zugeständnissen bereit, formierten sich die Kräfte der Bundesstaaten seit Mitte 1848 neu; mit Waffengewalt ging man gegen Aufständische vor. Als die Nationalversammlung nach langer Auseinandersetzung um die Frage des Nationalstaates schließlich die »kleindeutsche Lösung« unter Ausschluss Österreichs wählte, war der preußische König Friedrich Wilhelm IV. bereits wieder stark genug, die am 3. April 1849 vom Parlament angebotene Kaiserkrone abzulehnen. Die Nationalversammlung war gescheitert, die Aufstände radikaler Republikaner im April und Mai 1849 stellten nurmehr ein letztes Aufbäumen der Revolution dar. In den gegenrevolutionären Kämpfen erwarb sich der preußische Kronprinz und spätere deutsche Kaiser Wilhelm I. seinen zweifelhaften Ruf als »Kartätschenprinz«. Neben zahlreichen Todesurteilen hatte die Wiederherstellung der alten Ordnung ein Anwachsen der Auswandererzahlen zur Folge.

Im wiederhergestellten Deutschen Bund wurde das anfängliche österreichisch-preußische Einvernehmen alsbald durch den sich steigernden Gegensatz der beiden deutschen Großmächte abgelöst, in dessen Wirkungsfeld auch die Zollvereinsfrage geriet: Während Österreich eine großräumige, mitteleuropäische Zoll- und Wirtschaftsunion anstrebte, suchte Preußen den Deutschen Zollverein auf Hannover und Süddeutschland auszudehnen. Preußischer Gesandter beim Deutschen Bund wurde 1851 Otto Graf Bismarck, der die Gleichberechtigung mit Österreich anstrebte. In der Innenpolitik fast aller Staaten wurden die Errungenschaften von 1848/49 revidiert. Die deutschen Einigungsbestrebungen, deren Träger weiterhin insbesondere das Bürgertum war, fanden seit Ende der 1850er-Jahre in zahlreichen Massenveranstaltungen Ausdruck, etwa in Schützenfesten, Turnerfesten und Sängerfesten. Protektor der Feste war Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg-Gotha (1818–1893). Der 1859 gegründete »Deutsche Nationalverein «, der 25.000 Mitglieder gewann, stellte sich die Aufgabe, Ziele und Mittel der deutschen Einigungsbewegung »immer klarer im Volksbewusstsein hervortreten zu lassen«.

Der Deutsche Zollverein von 1834

Der Deutsche Bund stand bereits vor 1848 für eine gegenrevolutionäre, vorrangig auf Konservierung der seit 1815 bestehenden Machtverhältnisse abzielende Politik. Er erwies sich dabei vor dem Hintergrund des österreichisch-preußischen Dualismus als gänzlich ungeeignet, die Frage eines deutschen Nationalstaates zu lösen. Wenngleich eine solche politische Einigung unterblieb, so erfüllte sich innerhalb des Bundes nach und nach doch immerhin die liberale Hoffnung auf einen wirtschaftlich geeinten Raum ohne Zollbarrieren.

Bereits 1828 bildeten Bayern und Württemberg den Süddeutschen Zollverein; im gleichen Jahr traten Braunschweig, Hannover, Nassau, Kurhessen, Sachsen, die thüringischen Staaten, Bremen und Hamburg dem Mitteldeutschen Handelsverein bei. Der ebenfalls 1828 von Preußen und Hessen-Darmstadt gebildete Preußisch-Hessische-Zollverein vereinte sogar Gebiete inner- und außerhalb des Deutschen Bundes zu einem gemeinsamen Wirtschaftsraum. Dieser Zusammenschluss wurde schließlich 1833/34 zur Keimzelle des Deutschen Zollvereins, der de facto unter Führung Preußens stand und dessen hegemoniale Stellung weiter beförderte.

Um dem Souveränitätsanspruch der kleineren Staaten gerecht zu werden, versuchte man bei den Verhandlungen über die Strukturen des Vereins, das Prinzip der Gleichberechtigung anzuwenden. Das oberste Organ des Zollvereins war die Zollvereinskonferenz, die nur einstimmig entscheiden konnte. Jeder einzelne Staat besaß ein Vetorecht. Die Konferenz tagte einmal im Jahr, der Tagungsort wechselte reihum zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Delegierten wurden von ihren Regierungen benannt und agierten weisungsgebunden. Jeder Mitgliedsstaat hatte eine Stimme, doch einige kleinere Mitglieder nahmen dieses Stimmrecht nicht selbst wahr. Die freie Stadt Frankfurt beispielsweise delegierte ihre Stimme an Hessen-Nassau, die Kleinstaaten in Thüringen gründeten für die Vertretung auf der Zollvereinskonferenz eigens den Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten. Der Gründungsvertrag des Deutschen Zollvereins wurde zunächst auf acht Jahre befristet abgeschlossen, verlängerte sich allerdings automatisch, solange er nicht von einem der Mitglieder gekündigt wurde. Eine zentrale Zollverwaltung sah der Zollverein nicht vor, seine Beschlüsse wurden von den Behörden in den Mitgliedsländern in eigener Regie umgesetzt. Die einzige zentrale Institution war das Zentral-Rechnungsbüro in Berlin, das für die Verteilung der Einnahmen und für die Erstellung der Zollvereinsstatistik zuständig war. Die Beschlüsse der Generalkonferenz waren für die gemeinsame Zollgesetzgebung der Mitglieder bindend, sie benötigten keine weitere Ratifizierung durch die Einzelstaaten. Der größte Erfolg des Zollvereins lag wohl auf dem Gebiet der Zollfragen im engeren Sinn, die Wirtschaftssysteme der einzelnen Mitglieder differierten weiterhin zum Teil erheblich – vor allem in den Bereichen Steuersysteme, staatliche Monopole, Maße, Gewichte und Währungen.

Der Zollverein wurde in den bürgerlich-wirtschaftsliberalen Kreisen, die maßgeblich seine Gründung betrieben hatten, begeistert gefeiert, versprach er doch freie Entfaltung des inneren Handelsverkehrs bei gleichzeitig möglicher Schutzzollpolitik nach außen. Zusätzlich sah man neue Chancen auch für die politisch-nationale Einigung: Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum – kleindeutschen – Deutschen Kaiserreich von 1871 war getan.

Die Entstehung des Norddeutschen Bundes

Der Revolution von 1848 folgten erhebliche antirepublikanische Repressalien sowie die zügige Wiederherstellung der meisten vorrevolutionären Machtinstrumente. Übrig blieb aus konstitutioneller Sicht neben einer preußischen Verfassung, die das ungleiche Dreiklassenwahlrecht zum Abgeordnetenhaus vorsah, auch das frühere Parteiensystem. Das anfängliche Einvernehmen der Großmächte Preußen und Österreich bei der Wiederherstellung des Deutschen Bundes 1850/51 überdeckte nur temporär die bestehenden Partikularinteressen. Schon in der industriepolitisch wichtigen Zollvereinsfrage favorisierte Österreich eine große mitteleuropäische Wirtschaftsunion, während Preußen sich schließlich im sukzessiven Ausbau des Deutschen Zollvereins in Nord- und Süddeutschland durchsetzen konnte; unter Ausschluss der dann 1866/67 auch wirtschaftlich endgültig abgetrennten Donaumonarchie.

Die Konkurrenzsituation zwischen Österreich, das im Deutschen Bund wie schon vor 1848 führend blieb, und der nach Emanzipation strebenden Großmacht Preußen konnte in den Folgejahren nur temporär abgemildert werden. Österreichische Initiativen wie der großdeutsche Bundesreformplan von 1863 scheiterten vor allem an der gegensätzlichen kleindeutschen Politik der preußischen Regierung, während außerhalb Österreichs keinesfalls nur Gegner, sondern durchaus auch Befürworter einer großdeutschen Politik agierten, wie etwa der 1862 in Frankfurt am Main gegründete »Deutsche Reformverein«.

In einer letzten Allianz eroberten Österreich und Preußen 1864 die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, nachdem man die vorangegangene Einbeziehung Schleswigs in den dänischen Staatsverband durch Christian IX. von Dänemark für unvereinbar mit mehreren Abkommen wie dem Londoner Protokoll von 1852 erklärt hatte. Ein preußischösterreichischer Ausgleich hinsichtlich der gemeinsamen Rechte an den von Dänemark abgetretenen Herzogtümern gelang 1865 zunächst noch im Vertrag von Gastein, der faktisch auch die endgültige Durchsetzung der preußisch-kleindeutschen Zollvereinspolitik bedeutete.

Seit den deutsch-österreichischen Spannungen um die schleswig-holsteinische Frage betrieb der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck den Ausbau einer deutschen Vormachtstellung Preußens neben dem Einsatz der Bündnispolitik konsequent auch mit kriegerischen Mitteln. Unter dem Vorwurf, Österreich habe den Vertrag von Gastein gebrochen, erfolgte im Juni 1866 der preußische Einmarsch ins österreichisch kontrollierte Holstein. Von Österreich und Bayern beantragt, mobilisierte der Bundestag daraufhin Truppen. Preußen erklärte nun die Bundesakte für gebrochen und trat aus dem Bund aus; der Krieg begann kurz darauf am 20. Juni.

Preußen und den 17 verbündeten Staaten Norddeutschlands gelang es schließlich am 3. Juli 1866 in der Schlacht bei Königgrätz, die österreichische Kriegskoalition entscheidend zu schlagen. Separatfrieden und geheime Schutz- und Trutzbündnisse mit süddeutschen Einzelstaaten stärkten in der Folge Preußen zusätzlich, das am 23. August 1866 im Frieden von Prag Österreichs Zustimmung zur Auflösung des Deutschen Bundes und zu Kriegsentschädigungen erzwingen konnte. Preußen, das schon vor dem Friedensschluss französische Gebietsansprüche folgenlos ablehnte, war in seiner Großmachtstellung bestätigt; der neu gegründete – kleindeutsche – Norddeutsche Bund stand vollkommen unter preußischer Kontrolle. Österreich hingegen drohte in Mitteleuropa eine Isolation, die es zu weitgehenden Zugeständnissen an das Königreich Ungarn bewegte.

Die Entstehung des Deutschen Reiches von 1871

Mit dem Sieg der preußisch-kleindeutschen Kriegskoalition 1866 und mit dem Norddeutschen Bund begann sich die Gründung eines Deutschen Reiches unter preußischer Führung abzuzeichnen. Für die starke Position Preußens war nicht nur dessen gewachsene militärische Bedeutung ausschlaggebend, auch wirtschaftlich hatte die jüngste europäische Großmacht längst weit mehr Gewicht als die anderen Einzelstaaten des Zollvereins zusammen und konnte in dieser Hinsicht auch Österreich hinter sich lassen, da viele der wichtigsten Schauplätze der industriellen Revolution, wie das Rhein-Ruhrgebiet und Oberschlesien, preußisch waren.

Die eigentliche – kleindeutsche – Reichsgründung erfolgte schließlich unter den Ausnahmebedingungen eines Krieges gegen Frankreich: In dieser Situation gelang es Bismarck als Kanzler des Norddeutschen Bundes, die süddeutschen Nichtmitgliedsstaaten zum Anschluss an den Bund zu bewegen, nachdem sie bereits in den eigentlichen kriegerischen Handlungen für die Franzosen unerwartet auf preußischer Seite gestanden hatten. Die dazu angebotenen erheblichen preußischen Zugeständnisse ermöglichten schließlich auch die Kaiserproklamation Wilhelms I. als symbolischen Gründungsakt des Reiches.

Im Juni 1870 wurde die Forderung Bismarcks nach einer Kandidatur des Erbprinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen um die spanische Krone von der französischen Regierung Napoleons III. empört zurückgewiesen. Die französische Forderung, per Verzichtserklärung zukünftig von derartigen Kandidaturen Abstand zu nehmen, beantwortete Wilhelm I. aus dem nassauischen Bad Ems. Bismarck gab seine telegrafische »Emser Depesche« am 13. Juli – durch Kürzungen verschärft – bekannt. Vor dem Hintergrund dieser beiderseitigen Provokationen erklärte Napoleon III. Preußen am 19. Juli den Krieg, ohne jedoch ausreichend auf eine militärische Auseinandersetzung vorbereitet zu sein.

Vor allem jedoch aufgrund der Parteinahme der süddeutschen Staaten für Preußen und der Neutralität der deutschen Nachbarstaaten erzielte Preußen schon 1870 die kriegsentscheidenden Erfolge; mit der Gefangennahme Napoleons am 1. September bei Sedan wurde Frankreich erneut Republik. Schon vor der Kapitulation des französisch-republikanisch besetzten Belfort am 16. Februar 1871 ließ sich Wilhelm I. von Preußen zum Deutschen Kaiser ausrufen – 65 Jahre nach der Niederlegung der Krone des Alten Reiches durch Kaiser Franz II.

Bereits im November 1870 vollendete Bismarck den Zusammenschluss mit den süddeutschen Staaten zum Deutschen Reich. Die Ausrufung Wilhelms I. zu dessen Kaiser war da nurmehr von – allerdings erheblicher – symbolischer Bedeutung, man wählte dazu am 18. Januar 1871 den Spiegelsaal des Schlosses von Versailles. Das Reich war ein tendenziell preußisch dominierter Bundesstaat, wenngleich die süddeutschen Staaten ein starkes föderales Element erzwungen hatten: Der Bundesrat unter Vorsitz des Reichskanzlers war Träger der Souveränität, er bestand aus den deutschen Fürsten sowie den freien Städten. Hier besaß Preußen, dessen König erblicher Deutscher Kaiser wurde, nur 17 der 58 Stimmen aus 25 Bundesstaaten. Der Kaiser berief den Reichstag als zweites Organ des Staates ein und löste ihn nach Bundesratsbeschluss auf. Er ernannte den Reichskanzler und die Staatssekretäre als Leiter der Reichsämter; Ministerien und Minister wurden mit Rücksicht auf die föderalen Strukturen nicht eingerichtet. Durch den Kriegserfolg insbesondere gegenüber dem französischen Nachbarn gestärkt, verursachte der deutsche Nationalstaat mit fast 41 Mio. Einwohnern eine Neugewichtung der politischen Verhältnisse in Europa, auch wenn Bismarck das Reich hinsichtlich territorialer Ansprüche zunächst für »saturiert« erklärte. Diese Saturiertheit und damit auch die europäische Machtbalance wurden jedoch unter anderem durch koloniale Ansprüche alsbald infrage gestellt. Auch ein Interessenausgleich im Inneren gelang nicht; trotz allgemeiner und direkter Reichstagswahlen durch alle männlichen Staatsbürger, standen insbesondere die parlamentarisch kaum kontrollierte Amtsaristokratie und die bürgerlich-industriellen Interessengruppen für teils unvereinbare Zielsetzungen bei gleichzeitig kompletter Ausgrenzung der rasch anwachsenden Arbeiterschaft. Der Bereich der militärischen Kommandogewalt unterstand allein dem Monarchen und war nach wie vor der ministeriellen Verantwortlichkeit und dem parlamentarischen Einfluss entzogen. Krone, Adel, Heer und die konservativ geprägte Bürokratie dominierten den Staat. Bis 1918 unterblieben nachhaltige Modernisierungen im wilhelminischen Staat und seiner Gesellschaft.

Österreich-Ungarn bis 1914

Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts kämpfte Österreich nicht nur mit den Folgen des Dreißigjährigen Krieges, auch die 1663/64 erneut einsetzenden Türkenkriege wurden bei gleichzeitig zunehmenden Freiheitsbestrebungen in Ungarn zur Gefahr für die Großmacht. 1683 war allerdings mit der schließlich gescheiterten zweiten Belagerung Wiens der Höhepunkt einer letzten großen osmanischen Expansion überschritten. 1686 gelang zudem mit der Wiedereinnahme Budapests ein wichtiger symbolischer Erfolg in Ungarn. Parallel zum spanischen Erbfolgekrieg, in dem der Habsburger Großmachtstatus zwar ausgebaut, jedoch territorial nur Teilerfolge erzielt werden konnten, kam es in Ungarn 1703–1711 erneut zu Freiheitskämpfen. Auch die im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus vor allem von Joseph II. betriebene Schaffung eines zentralistischen Einheitsstaates konnte die Gegensätze nicht beseitigen; die Bestrebungen hatten erheblichen Widerstand in Ungarn wie auch in den südlichen Niederlanden zur Folge.

Zwar hatte Habsburg auf dem Wiener Kongress sein Territorium als südöstlich orientierte »Donaumonarchie « neu definieren können und zusätzlich die faktische Führung des Deutschen Bundes erlangt, jedoch blieb die Frage eines Ausgleichs mit Ungarn bis 1867 gänzlich ungelöst. Allein mit repressiven Mitteln neutralisierte der habsburgische Vielvölkerstaat ungarisch-nationale Aktivitäten, wie auch im Deutschen Bund sämtliche Nationalbewegungen unterdrückt wurden. Erst die Schwächung Österreichs in Folge des Deutschen Krieges brachte 1867 den österreichisch-ungarischen Ausgleich. Das Königreich Ungarn samt Nebenlanden erhielt einen eigenen Reichstag.

Keine Lösung brachte die Doppelmonarchie indes für die erheblichen Nationalitätenprobleme innerhalb der beiden Reichshälften: So stand beispielsweise starken tschechischen oder auch italienischen Nationalbestrebungen der Wiener Zentralismus entgegen, während die Rumänen unter den Einfluss eines aufstrebenden ungarischen Nationalismus gerieten. Nach anfänglich guter wirtschaftlicher Entwicklung verschärften der Wiener Börsenkrach von 1873 und die nachfolgende lang anhaltende Rezession die Probleme; sie beeinträchtigten auch die anfänglich positive Aufnahme der Doppelmonarchie in weiten Bevölkerungskreisen. Das Nationalitätenproblem blieb schließlich trotz verschiedener Vorstöße wie jenem sozialdemokratischen von 1899, der auf einen »demokratischen Nationalitätenstaat« abzielte, ohne Lösung. Die zerstörerischen zentrifugalen Kräfte im Vielvölkerstaat verstärkten sich weiter bis zum Vorabend des Ersten Weltkriegs.

Die italienische Einigung

Nach dem spanischen Erbfolgekrieg waren die Spanier 1714 vorläufig von der toskanischen Küste und aus dem Süden Italiens verdrängt; auch Mailand war nun österreichisch. Die Königreiche Neapel und Sizilien fielen allerdings schon 1735 wieder an die spanischen Bourbonen. Erst mit der Neuordnung des Friedens von Aachen (1748) trat bis zum Einmarsch Napoleons 1796 eine Phase des Friedens in Italien ein, in der sich die Einzelstaaten sowie der Kirchenstaat unterschiedlich entwickelten. Teils kam es in dieser Phase zu deutlichen Modernisierungen im Zeichen der Aufklärung, teils gab es konservative Entwicklungen mit einer Stärkung von Feudalismus und Kirche. Ein radikales Gegenmodell zur Lösung des Staates von der Kirche bot der Kirchenstaat, der paternalistisch eine Krisenabsicherung der Unterschicht bei gleichzeitiger Absage an die Ideen der Menschenrechte und der Volkssouveränität vorsah. Napoleon Bonaparte fand daher ein tief gespaltenes Italien vor; unterschiedlich fiel dann auch der Umgang mit den hinterlassenen französischen Modernisierungen aus, als 1814/15 die nachnapoleonische Restauration einsetzte.

Die nationale Bewegung »Risorgimento« (»Wiederauferstehung«; erst 1847 nach einer Reformzeitschrift benannt) sammelte sich aus vielfältigen Anfängen bald nach dem Wiener Kongress unter der Führung norditalienischer Großbürger und Adeliger. Dabei waren die Ziele eines – auch wirtschaftlichen – Einheitsstaates zunächst an den napoleonischen Reformen orientiert. Neben einem revolutionär-republikanischen Flügel erstarkten zu Beginn der 1840er-Jahre auch gemäßigt liberale Kräfte im »Risorgimento«. Reformen durch Papst Pius IX. gaben diesem Flügel Auftrieb; 1847 schlossen sich Toskana und Piemont dieser Reformpolitik an. Das monarchistisch-repräsentative Piemont-»Statuto« überdauerte die Revolution von 1848 und wurde 1861 schließlich zur Verfassung Italiens.

Unter geheimer Duldung Napoleons III. wurde ab 1858 ein mittelitalienisches Königtum vorbereitet. Piemont gewann 1859 – im Bunde mit Frankreich gegen Österreich kämpfend – die Lombardei; einen italienischen Nationalstaat brachten jedoch erst 1860 Volksabstimmungen in Ober- und Mittelitalien, die den Anschluss an Piemont zum Ergebnis hatten, sowie die Erfolge der radikalen Freischaren Garibaldis, nach denen auch Neapel und Sizilien per Volksentscheid den Anschluss vollzogen. Erst 1870 wurde Rom italienisch und Landeshauptstadt.

Die industrielle Revolution

1789 begann nicht nur ein Zeitalter der politischen Revolutionen, wirtschaftlich beeinflusste nun zunehmend auch die industrielle Revolution die Machtverhältnisse in Europa. Während Großbritannien schon in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zum Vorreiter der Industrialisierung wurde, griff diese im Wesentlichen erst nachnapoleonisch auf den Kontinent über, wo Belgien, Frankreich, die Niederlande sowie die Schweiz als erste die industrielle Massenproduktion übernahmen. So stand die wirtschaftliche Entwicklung Europas und Nordamerikas im 19. Jahrhundert im Zeichen des Siegeszugs der industriellen Revolution, eines in mehreren Etappen verlaufenden wirtschaftlichen Wachstumsvorgangs, der zu einer bis dahin nicht gekannten Umwälzung der Lebens- und Produktionsbedingungen führte. Außerhalb Europas begann die Industrialisierung im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts in den USA, gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Japan. Industrialisierung hieß Umbruch in Produktionsverfahren, Techniken, Energiequellen und Märkten, im Transportwesen, der Bevölkerungszahl und den Gesellschaftsstrukturen.

Eine ausreichende Rohstoff- und Grundstoffbasis sowie aufnahmebereite Märkte waren Voraussetzung für die Nutzung technischer Erfindungen, damit es zur industriellen Massenproduktion kommen konnte. Zu Beginn der Industrialisierung war das die Mechanisierung der Textilproduktion und die Nutzung der Kohle zu Erzeugung von Dampfkraft. Die alten Produktions- und Verteilungsmethoden (Handwerk, Manufaktur, Verlagssystem) waren der maschinellen Fertigung und dem Fabriksystem unterlegen und verschwanden bzw. wurden sekundär. Motor der wirtschaftlichen Entwicklung und Quelle wirtschaftlichen Wachstums wurde die Industrieproduktion.

Die Industrialisierung ging Hand in Hand mit einer Liberalisierung der Wirtschaftspolitik. Zunächst blieben zwar die seit dem Merkantilismus üblichen Schutzzölle bestehen. In der Mitte des 19. Jahrhunderts fielen die wachstumshemmenden Handelsbeschränkungen jedoch fort, sodass sich der Warenstrom in wirtschaftlichen Großräumen national und international in einer arbeitsteiligen Weltwirtschaft frei entfalten konnte (Deutscher Zollverein 1834, Abschaffung der Kornzölle und Durchsetzung des Freihandelsprinzips in Großbritannien 1846, britisch-französischer und preußisch-französischer Handelsvertrag 1860 bzw. 1862). Nach 1850 wurde der freie Weltmarkt zur Realität. Nur Österreich-Ungarn und Russland blieben abseits. Eine weitere Bedingung für die industriewirtschaftlich einsetzende Entwicklung war die Einführung der Gewerbefreiheit.

Die Industrialisierung trat in der Mitte des 19. Jahrhunderts in ein neues Stadium ein, in dem die industrielle Technik, die sich vorher meist auf empirischer Grundlage entwickelt hatte, verwissenschaftlicht wurde. Dies betraf zunächst insbesondere die Stahlherstellung, die zur Schlüsselindustrie in der zweiten Phase der Industrialisierung wurde. Das Zeitalter von Eisen und Stahl manifestierte sich im Bau der Eisenbahnen, die das Transportwesen wegen der schnellen Beförderung zu niedrigen Preisen revolutionierten. Der Zugang zu Rohmaterialien wie auch Märkten wurde zwar auch durch Verbesserungen im Straßenbau und durch die nach wie vor wichtigen Wasserstraßen (Kanalbauten; freie Schifffahrt auf Rhein, Elbe und Weser bis 1831, auf der Donau 1857; Entwicklung der Dampfschifffahrt seit 1807) erleichtert, doch war die Eisenbahn ein Durchbruch im Verkehrswesen. Darüber hinaus steigerte die Eisenbahn die Nachfrage nach Grundstoffen (Eisen, Holz) und kurbelte die Metall- und Maschinenbauindustrie entscheidend an.

Die Periode industriellen Wachstums und die Epoche des Freihandels gingen ihn den 1870er-Jahren zu Ende, als mit dem 1873 einsetzenden Konjunktureinbruch die »Große Depression« begann. Das Wirtschaftswachstum verlangsamte sich, stagnierte auch, doch blieben größere Rückschläge aus. Einschneidend für den Welthandel erwies sich der Entschluss der Industrieländer (Ausnahme Großbritannien, Niederlande, Dänemark), Schutzzölle einzuführen, um die eigenen Volkswirtschaften durch staatliche Interventionen und protektionistische Maßnahmen im Konkurrenzsystem der Weltwirtschaft zu schützen. Diese Entwicklung setzte zuerst 1878 in Deutschland ein und prägte die folgenden Jahre der internationalen Handelsrivalität im Zeitalter des Imperialismus. Der freie Kapitalismus des liberalen Zeitalters wandelte sich zum »organisierten Kapitalismus«. Wirtschaftliche Konzentrationserscheinungen wie Aktiengesellschaften, Konzerne, Trusts oder Kartelle führten v. a. in Deutschland und den USA zu Einschränkungen im Wettbewerb. Die verschärfte Konkurrenz, in der sich die Großmächte in der Phase der Hochindustrialisierung im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts befanden, war zusätzlich dadurch geprägt, dass Deutschland und die USA Großbritannien als wirtschaftliche Führungsmacht überholten. Mit Abstand folgten in Europa Frankreich und Italien; im Fernen Osten etablierte sich Japan als Industriemacht. Als neue und billigere Energiequellen wurden Elektrizität und Erdöl genutzt. Mit der Elektro- und chemischen Industrie entwickelten sich neue Industriezweige (synthetische Farbstoffe, elektrische Geräte und Maschinen, Leitungssysteme), in denen Deutschland große Anteile am Weltmarkt errang. Die Entwicklung des Verbrennungsmotors und die Anfänge des Kraftfahrzeug- und Flugzeugbaus dynamisierten den Industrialisierungsprozess um 1900 erneut.

Die Bevölkerungsexplosion, die in England ihren Anfang nahm, ging der industriellen Revolution teils voraus, teils war sie mit ihr verknüpft. Hand in Hand mit der Industrialisierung ging ein tief greifender sozialer Wandel, der die vorrevolutionäre, agrarisch bestimmte Adelsgesellschaft in eine Industriegesellschaft verwandelte. In den Ländern Mittel- und Osteuropas verteidigte der Adel jedoch weiterhin die politische Führungsposition, während in Westeuropa das Bürgertum erfolgreich auf Teilnahme am politischen System drängte.

Bürgertum und Arbeiterschaft wurden zu den gesamtwirtschaftlich ausschlaggebenden Schichten des Industriezeitalters. Wesentlicher Träger der Industrialisierung wurde das Bürgertum, das in Industrie, Handel und Finanzwesen eine bürgerliche Oberschicht bildete, die entweder in das politische System integriert wurde (Großbritannien), es dominierte (Frankreich) oder von ihm weitgehend ausgeschlossen blieb und sich oft auf adlige Lebensformen und Wertvorstellungen fixierte (Preußen, Deutschland). Die bürgerlichen Mittelschichten untergliederten sich in den »alten Mittelstand« (selbstständige Kleinunternehmer, Kaufleute, Handwerker, Gewerbetreibende) und den seit dem letzten Drittel des Jahrhunderts an Bedeutung zunehmenden »neuen Mittelstand« (Angestellte und Beamte in Behörden, Verwaltung und Unternehmen, technische Intelligenz und Dienstleistungen). Während bürgerliche Schichten in der Frühphase der Industrialisierung oft mit den sozialen Unterschichten politisch zusammengingen und soziale Forderungen gegenüber dem Machtmonopol des Adels erhoben, grenzten sie sich spätestens 1848 von den Zielen des »vierten Standes«, der Arbeiterschaft, ab. Die Lage der Lohnarbeiterschaft wurde für die gesamte Epoche zur sozialen Frage. Zum Proletariat zählten nicht nur die seit jeher lohnabhängigen Arbeiter auf dem Land und in den Städten, sondern auch vorher unabhängige Handwerker, deren Existenz durch das arbeitsteilige Fabriksystem vernichtet wurde. Die Situation der Arbeiterschaft, deren Anteil an der Gesamtbevölkerung ständig wuchs, während der der Selbstständigen sank, war zunächst von Massenarmut (Pauperismus), schlechten Wohnverhältnissen, niedrigen Löhnen, langer Arbeitszeit und sozialer Unsicherheit bestimmt. Kinder- und Frauenarbeit waren die Regel, wurden aber in den einzelnen Industrieländern zu verschiedenen Zeitpunkten gesetzlich eingeschränkt. Andererseits bedeutete die Industrialisierung einen Ausweg aus dem Problem der Überbevölkerung durch wachsendes Arbeitsplatzangebot. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts begannen die Löhne zu steigen; seit seinem Ende kam es – zuerst in Deutschland – zu staatlicher Sozialgesetzgebung. Der von der Arbeiterbewegung geforderte Achtstundentag wurde aber erst nach dem Ersten Weltkrieg realisiert.

Die Schweiz bis 1914

1648 konnte die faktisch längst erreichte Souveränität der Eidgenossenschaft im Westfälischen Frieden erstmals auch völkerrechtlich dokumentiert werden. Im vorangegangenen Dreißigjährigen Krieg hatte man sich wie in den meisten konfessionell-politischen europäischen Konflikten neutral verhalten. Im Inneren zeugten hingegen der Schweizerische Bauernkrieg 1653 und diverse regionale Unruhen im 18. Jahrhundert von ungelösten Konflikten zwischen Untertanen und Obrigkeit.

Skandinavien bis 1914

Schweden, das aus dem Dreißigjährigen Krieg als Vormacht im Ostseeraum hervorging, konnte diese Position im Ersten Nordischen Krieg (1655–1660) gegen Dänemark und Norwegen noch ausbauen. Brandenburg, 1655 in Polen erfolglos an der Seite Schwedens kämpfend, wechselte die Fronten und stand nun im Bunde mit dem Heiligen Römischen Reich und Dänemark gegen Schweden, das allerdings gegen diese Koalition siegreich blieb. Erst im Großen oder Zweiten Nordischen Krieg (1700–1721) gegen Russland, Sachsen-Polen sowie Dänemark-Norwegen begann, nach anfänglichen Erfolgen, der Abstieg Schwedens, der schließlich zum Verlust aller Territorien südlich der Ostsee und zum Ende der Vormachtstellung führte. Russland erhielt mit Livland und Estland nicht nur weite Teile des Baltikums von Schweden, mit Karelien und zuletzt Finnland (erst 1809) wurde der gesamte Nordosten russisch; das expandierende Zarenreich übernahm ab 1721 die Vormachtstellung an der Ostsee. Erst mit der schwedisch-norwegischen Personalunion ab 1814, einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der Neutralität in den kriegerischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts wurde Schweden erneut zur führenden Macht Skandinaviens; industrielle Holz- und ab den 1880er-Jahren auch Erzausfuhren verstärkten diese Entwicklung. Die inneren Konflikte mit einem nach Unabhängigkeit strebenden Norwegen bleiben hingegen ungelöst.

Dänemark-Norwegen stand frühneuzeitlich mit Schweden in Konkurrenz um die Vorherrschaft im Ostseeraum. Das besonders unter Christian IV. modernisierte und wirtschaftlich erfolgreiche Land mit überseeischen Besitzungen und Handelskompanien profitierte aber erst nach 1721 vom Niedergang Schwedens. Dänemark, bald ein Modellstaat des aufgeklärten Absolutismus, verfolgte von 1730 bis 1808 eine konsequente Neutralitätspolitik und erlebte eine lang andauernde Phase des Friedens mit einer wirtschaftlichen Blüte und Gesellschaftsreformen, welche 1788 mit der Aufhebung der Leibeigenschaft endgültig vollendet waren.

Quelle: DER GROSSE PLOETZ ATLAS ZUR WELTGESCHICHTE, 2009, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht

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