Die Glaubenskongregation hat damit die Befugnis bei Straftaten gegen Glauben und Sitten Urteile zu fällen; die Kommission spielt aber auch eine zentrale Rolle in der Einschätzung von dogmatischen Fragen. Die Kongregation war dazu immer wieder beteiligt an der Veröffentlichung von Schriften und Positionen, so etwa zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare oder zur Herstellung und Einnahme von Medikamenten gegen Covid-19.
Kongregation zum Schutz der Glaubens- und Sittenlehre
Begründet wurde die Glaubenskongregation von Papst Paul III. im Jahr 1542, damals benannt als „Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis“ (Römische und allgemeine Inquisition). Sie ist damit die älteste Kongregation der Römischen Kurie im Vatikan. Im Jahr ihrer Gründung war die Reformationsbewegung in vollem Gange; ein Ziel der Glaubenskongregation war es darum, die katholische Kirche zu schützen.
1908 wurde sie benannt als „Heilige Kongregation vom Heiligen Offizium“, seit 1965 trägt sie ihren heutigen Namen. Das Dikasterium erfuhr unter Paul VI. eine umfassende Neustrukturierung. Die Förderung und der Schutz des Glaubens nimmt seitdem einen deutlich größeren Raum ein. 2022 hat Papst Franziskus die innere Struktur der Glaubenskongregation vereinfacht. Schon 2014 richtete er innerhalb der Glaubenskongregation ein Kollegium ein, um Prozesse zu beschleunigen.
Kommission aus Kardinälen und Bischöfen: Auch Benedikt XVI. war Präfekt der Glaubenskongregation
Die Glaubenskongregation ist ein Kollegium aus Kardinälen und Bischöfen. Die Mitglieder werden vom Papst für fünf Jahre berufen. Das Dikasterium ist in zwei Sektionen unterteilt, eine Lehr- und eine Disziplinarabteilung. An ihrer Spitze steht der Präfekt, er ist also gewissermaßen der Vorsitzende der Glaubenskongregation.
Seit 2017 hat Erzbischof Luis Ladaria dieses Amt inne. Er folgte damit auf Gerhard Ludwig Kardinal Müller. 2017 wurde dessen Präfektur überraschend nicht verlängert; seit 2021 ist Müller Mitglied des Supremo Tribunale. Auch Papst Benedikt XVI., damals Joseph Kardinal Ratzinger, wirkte in den Jahren 1981 bis 2005 als Präfekt der Glaubenskongregation.
Neue Lehren prüfen, Straftaten verfolgen: Aufgaben der Glaubenskongregation
Die Lehrabteilung der Glaubenskongregation ist mit der Förderung und dem Schutz des Glaubens und der Sitten betraut. Sie hat die Aufgabe, theologische Forschung, Dokumente und Stellungnahmen zu überprüfen und zu beurteilen, ob sie mit den Glaubenssätzen der katholischen Kirche übereinstimmen. Teil der Lehrabteilung ist die Unterabteilung für Eheangelegenheiten; sie beschäftigt sich insbesondere mit Fragen zum „privilegium fidei“, dem Eheauflösungsverfahren.
Die Disziplinarabteilung hat dagegen eine gerichtliche Funktion. Sie befasst sich mit Delikten gegen Glauben und Moral, führt Verfahren durch, fällt Urteile zu schwerwiegenden Straftaten im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
Isabel Barragán