Ernst Hauck, Jahrgang 1954, ist seit 2021 Stellvertretender Vorsitzender der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Nach Studium und Promotion war Prof. Dr. Hauck ab Januar 1987 in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit tätig. Im Juni 2005 wurde er zum Richter am Bundessozialgericht ernannt und gehörte dem unter anderem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Januar 2011 war. Im August 2016 wurde Hauck zum Vorsitzenden Richter ernannt und führte sodann den 1. Senat bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende 2019. Von August 2008 bis Ende September 2016 war er zudem Präsidialrichter des Bundessozialgerichts. Hauck ist seit 2012 Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er ist wissenschaftlich profiliert durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen zum deutschen und internationalen Wirtschafts-, Medizin- und Sozialrecht, insbesondere zum Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht sowie zum Verfahrensrecht. Er ist Herausgeber und Mitherausgeber von Kommentaren zu Gerichtsverfahren und -verfassung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.