CDU-GrundsatzprogrammIslam als Problemfall?

Das neue Grundsatzprogramm der CDU kann als Signal einer kontraproduktiven Abgrenzung zu Muslimen gelesen werden.

Ulrich Ruh
Ulrich Ruh, Ehemaliger Chefredakteur der Herder Korrespondenz© Christian Klenk

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff wird vermutlich mit seinem Satz in die Geschichte eingehen, der Islam gehöre inzwischen auch zu Deutschland. Im unlängst vorgelegten Entwurf zu ihrem neuen Grundsatzprogramm nimmt die CDU diesen Satz 13 Jahre später zwar nicht ausdrücklich zurück, ersetzt ihn aber durch die Formulierung: „Muslime, die unsere Werte teilen, gehören zu Deutschland.“ Gleichzeitig ist zu lesen, die Scharia gehöre nicht zu Deutschland.

In der Bundesrepublik leben etwa sechs Millionen Muslime; sie stellen längst die drittstärkste Religionsgemeinschaft nach den beiden angestammten christlichen Kirchen. Als einzige religiöse Großgruppe zählen die deutschen Muslime nicht zum traditionellen Bestand der hierzulande vertretenen Glaubensrichtungen, sondern ihre Vorfahren sind in den letzten Jahrzehnten vor allem als Arbeitsmigranten nach Deutschland gekommen. Sie sind deshalb auch mehr oder weniger stark mit dem Islam ihrer diversen Herkunftsländer, etwa der Türkei, verbunden. Das gilt für Muslime mit deutscher Staatsbürgerschaft ebenso wie für andere, die formell „Ausländer“ sind.

Muslime leben wie alle anderen in Deutschland lebenden Menschen in der durch das Grundgesetz normierten Rechts- und Verfassungsordnung dieses Landes. Sie unterliegen den Bestimmungen des deutschen Strafrechts und führen ihr Leben in einer pluralen Gesellschaft, die schon längst durch eine Vielzahl kultureller Elemente geprägt ist. Die Formulierung im Entwurf des CDU-Grundsatzprogramms, dass Muslime nur zu Deutschland gehörten, wenn sie „unsere“ Werte teilten, ist schwammig-unscharf und kann als Signal einer kontraproduktiven Abgrenzung gelesen werden. Werte sind keine in Stein gemeißelte Größen, sondern verändern sich. Das ließe sich gerade auch an den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zeigen. Salafistisch-islamistische Auslegungen des Islam dürfen nicht zur rechtlichen Norm in Deutschland werden und muslimische Minderheiten können der gesellschaftlichen Mehrheit nicht ihren Lebensstil aufzwingen. Aber das rechtfertigt keinen Generalverdacht gegen Muslime als einer Art „fünfter Kolonne“, sondern fordert von der Mehrheitsgesellschaft wie von den Muslimen immer neue, konstruktive Anstrengungen für die gemeinsame Gestaltung des Zusammenlebens.

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