Rainer Maria Woelki, Rudolf Voderholzer, Bertram Meier, Stefan Oster und Gregor Maria Hanke machen es weiter spannend. Anfang des Jahres hatten sich die fünf Bischöfe in Rom erkundigt, ob sie verpflichtet sind, sich bei einer Fortsetzung des Reformformats „Synodaler Weg“ von Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zu beteiligen. Geplant ist die Einrichtung eines Synodalen Rates als dauerhaftes Beratungs- und Leitungsgremiums für die katholische Kirche in Deutschland. Vorbereitet werden soll dieser Rat durch einen sogenannten Synodalen Ausschuss.
Der Synodale Weg stieß zuletzt auf immer nachdrücklichere Kritik aus dem Vatikan. Die Einrichtung eines Synodalen Rates lehnt Rom ab. Deutsche Vertreter parierten das zuletzt mit dem spitzfindigen Argument, das, was Rom verbiete, habe man ja so gar nicht beschlossen.
Im Vorfeld der letzten Vollversammlung des Synodalen Weges Anfang März hatten die fünf Bischöfe wissen lassen, sie wollten es vom Verlauf dieser Versammlung abhängig machen, ob sie sich weiter beteiligen. Inzwischen sind drei Monate vergangen, doch eine Entscheidung haben sie noch immer nicht getroffen.
Nun heißt es, bei der nächsten Sitzung des Ständigen Rates der DBK – das ist das fünf- bis sechsmal im Jahr stattfindende Treffen der Diözesanbischöfe (ohne Weihbischöfe) – in der zweiten Junihälfte soll wieder über die Angelegenheit beraten werden.
Das Thema ist höchst brisant, denn die fünf Bischöfe können der Fortsetzung des Synodalen Weges nicht nur durch ihre Abwesenheit die Legitimation entziehen, sondern sie haben auch die Möglichkeit, seine Finanzierung zu verhindern. Denn ob der Synodale Ausschuss aus den Mitteln des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) bezahlt wird, muss einstimmig beschlossen werden.
Fragt man im Bistum Passau nach, erhält man die Auskunft, Bischof Stefan Oster wolle „den Verlauf der kommenden Versammlung des Ständigen Rates im Juni abwarten und dann entscheiden“. Noch zurückhaltender äußert sich Bertram Maier, der Bischof von Augsburg, gegenüber der „Herder Korrespondenz“:
„Ich sehe im Synodalen Ausschuss ein Dilemma: Einerseits teile ich das zugrundeliegende Anliegen, Synodalität als Lebensstil der Kirche in Deutschland zu fördern und zu stabilisieren. Andererseits soll der Ausschuss in einen sogenannten Synodalen Rat münden, gegen den der Papst und wichtige Kardinäle aus Rom mehrfach deutliche Vorbehalte angemeldet haben. Solange weder die genaue Zielstellung noch die konkreten Kompetenzen des Synodalen Ausschusses geklärt sind, ist der Sachstand dazu für mich noch nicht entscheidungsreif. Das betrifft meine Mitwirkung ebenso wie die Mitfinanzierung des Gremiums. Ich werde mich weiterhin ins Gespräch einbringen und Rat einholen – sowohl in der Bischofskonferenz als auch bei den diözesanen Gremien.“
Nach dem Willen des DBK-Vorsitzenden Bischof Georg Bätzing und der ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp soll der Ausschuss mit einer konstituierenden Sitzung vom 10. bis 11. November 2023 seine Arbeit aufnehmen. Ob es dazu kommen wird, steht in den Sternen. Ein Scheitern des Projektes würde wohl einen schweren Dämpfer für die synodalen Ambitionen in Deutschland bedeuten.
Ein Veto der fünf Bischöfe gegen eine gemeinsame Finanzierung könnte weitere gewichtige Konsequenzen haben. Bisher ist man stets davor zurückgeschreckt, missliebige Vorhaben auf diesem Weg zu torpedieren. Eine Eskalation auf der Ebene der Finanzen könnte rasch in eine Totalblockade führen – und damit sogar zu einem Ende des VDD in seiner bisherigen Form.
Stimmen die Bischöfe dem Vorhaben trotz ihrer Bedenken aber zu, dann geben sie alle Trümpfe aus der Hand: Das ZdK hat bereits die Forderung erhoben, im Synodalen Ausschuss dürfe es die Erfordernis einer Zweidrittel-Mehrheit der Bischöfe nicht mehr geben. Sperrminoritäten wären dann nicht mehr möglich.