Für die Zeit der Sedisvakanz hat Franziskus endlich eine wichtige Detailfrage geklärt, die seit dem Inkrafttreten der Kurienreform „Praedicate Evangelium“ im vergangenen Jahr unbeantwortet war. Der Generalrevisors für finanzielle Angelegenheiten, der die Bilanzen aller Ämter und Behörden des Heiligen Stuhls überprüfen und bei Bedarf Unregelmäßigkeiten melden soll, bleibt auch in der Zeit zwischen zwei Pontifikaten im Amt. Er untersteht dann dem Kämmerer (Camerlengo). Damit bestätigt Franziskus seinen Kurs in Sachen finanzielle Transparenz und sorgt dafür, dass die Zeit des Übergangs nicht für heimliche Transaktionen genutzt wird, die später niemand mehr nachverfolgen kann.
Es ist gut, dass sich der Papst Gedanken über solche rechtlichen Regelungen macht. Doch er sollte es nicht nur bei der Zeit der Sedisvakanz belassen, sondern endlich auch rechtliche Fragen rund um mögliche Papstrücktritte angehen. Vielleicht war Franziskus hier zunächst zögerlich, saß sein Vorgänger doch nur wenige Meter entfernt im Vatikan. In dieser Zeit Maßnahmen zu verabschieden, wäre in jedem Fall schwierig gewesen. Doch nach dem Tod des Papa emeritus könnte der Zeitpunkt jetzt kaum besser sein.
Vor allem Fragen nach einem sich möglicherweise verschlechternden Gesundheitszustandes eines Pontifex müssen geregelt werden. Was passiert, wenn ein Papst etwa dement wird und seinen Rücktritt nicht erklären kann? Wie können die Amtsgeschäfte in einem solchen Zustand weitergeführt werden? Auch wenn es Franziskus aktuell gesundheitlich wieder deutlich besser zu gehen scheint und etwa seine Reiseplanungen für das kommende Jahr konkreter werden - die Entscheidung über solche Regelungen sollte er dennoch nicht auf die lange Bank schieben. Es muss verhindert werden, dass durch einen nicht handlungsfähigen Papst nicht nur das Ansehen des Amtes beschädigt wird, weil man sich nicht frühzeitig Gedanken um solche Eventualitäten gemacht hat.