Es ist für viele Flüchtlinge die letzte Hoffnung: Das Kirchenasyl. Wenn eine Abschiebung droht oder der Rechtsweg ausgeschöpft ist, wenden sie sich an eine örtliche Kirchengemeinde, suchen Schutz und Hilfe. Und zwar seit 40 Jahren: Ende August 1983 sorgte der Fall des türkischen Asylbewerbers Cemal Kemal Altun, der sich aus einem Fenster des Berliner Oberverwaltungsgerichts in den Tod gestürzt hatte, dafür, dass die ersten Gemeinden ihre Türen für von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge öffneten. Denn kirchliche Räume galten damals wie heute als besonders heilige, geschützte Orte.
40 Jahre später ist das Kirchenasyl noch immer illegal. Gesellschaftlich aber ist es anerkannt. Wird es von einer Ausländerbehörde gebrochen, wie jüngst im nordrhein-westfälischen Viersen, gehen die Emotionen hoch. Mehr noch: Mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben die beiden großen Kirchen Absprachen über Härtefallprüfungen für die Asylbewerber, die sich im Kirchenasyl aufhalten. Und in Bayern gab es erst kürzlich ein Gerichtsurteil, wonach es nicht als Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt angesehen werden könne, wenn sich die Gewährung von Kirchenasyl auf Unterkunft und Verpflegung beschränke.
Doch trotz aller Anerkennung: Genau genommen bleiben die Kirchenasyle weiter in einer rechtlichen Grauzone. Vielleicht wäre der 40. Jahrestag der Kirchenasylbewegung ein wichtiger Anlass, hier einmal über Veränderungen nachzudenken. Das könnten zum Beispiel großzügigere Härtefallregelungen im Ausländerrecht sein, die eine Einrichtung wie das Kirchenasyl schlicht überflüssig machen könnten. Denn generell ist es doch so: Wenn eine ursprünglich als Notlösung gedachte Institution 40 Jahre lang munter existiert, sollte man wohl annehmen, dass ein Bedarf dafür durchaus vorhanden ist.