Zum Verhältnis von Kirche und AfDKonkreter Klärungsbedarf

In Hamm soll ein Büroleiter der AfD seine Ehrenämter in einer katholischen Kirchengemeinde ruhen lassen. Das wirft abermals die Frage nach präziseren Regelungen der kirchlichen Abgrenzung zur AfD auf.

Stefan Orth, Chefredakteur der Herder Korrespondenz
Stefan Orth, Chefredakteur der Herder Korrespondenz

Lange nicht mehr haben die deutschen Bischöfe so viel positives Feedback auf eines ihrer Dokumente erhalten wie im Februar dieses Jahres. Die Erklärung zur Abgrenzung von einem „völkischen Nationalismus“ insbesondere der AfD wurde in der Breite und auch quer durch die Parteienlandschaft – von der AfD selbst einmal abgesehen – als wichtige Orientierung begrüßt.

Es war damals schon klar, dass die grundsätzliche Ablehnung das eine ist, es auf der anderen Seite aber auch ein konkretes Regelwerk braucht, um den Unvereinbarkeitsbeschluss in den Gemeinden und Diözesen auch umsetzen zu können. Selbst wenn Katholiken tendenziell resistenter als der Bundesdurchschnitt sein sollten, was eine Nähe zur AfD betrifft: Angesichts der großen Zahl an Wählern nicht nur in Ostdeutschland gibt es auch relevante Schnittmengen mit den Gläubigen.

Erst diese Woche wurde wieder ein Fall gemeldet, bei dem der Büroleiter der AfD-Stadtratsfraktion seine Ehrenämter in einer katholischen Kirchengemeinde in Hamm ruhen lassen soll – dieser aber dagegen vorgeht. Natürlich sind auch die Bischöfe an dem Thema dran. Es wird allerdings wichtig sein, hier relativ bald auch eindeutige Regelungen vorzulegen.

Geklärt werden muss, was genau mit Blick auf die AfD welche Beteiligung innerhalb der katholischen Kirche ausschließt. Ein entsprechend ausgefüllter Wahlzettel darf es nicht sein und an einem Gottesdienst sollten immer alle teilnehmen dürfen. Aber wo genau mit Blick auf die AfD ein mit dem christlichen Glauben nicht vereinbares Eintreten für einen völkischen Nationalismus beginnt und welches kirchliche Engagement damit nicht vereinbar ist, muss rasch konkretisiert werden.

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