Staat und Kirche – wird es in Zukunft weiterhin finanzielle Unterstützung geben? Im neuen Koalitionsvertrag ist davon keine Rede; damit allerdings auch keine Absage. Kirchenvertreter zeigen trotzdem Erleichterung. Zwar zeigten sich Kirchen offen für eine Ablöse der Staatsleistungen. Das genaue Vorgehen ist allerdings unklar, die Verhandlungen offen. Es fehlen zur Umsetzung an einem Grundsätzegesetz.
Die Ampelregierung hatte geplant, bis Ende 2024 eine Gesetzesvorlage zur Abschaffung der Staatsleistungen in den Bundesrat einzubringen. Die bestehende Regelung stammt noch aus der Weimarer Republik. Die Leistungen dienten als Entschädigung für frühere Vermögensverluste. Der Vorstoß der Regierung unter Olaf Scholz scheiterte allerdings. Die Pläne sind nicht neu. Bereits 2021 hatten FDP, Linke und Grüne einen „Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“ vorgeschlagen, das mit einer deutlichen Mehrheit von 443 zu 179 Stimmen im Bundestag abgelehnt wurde. Gegen einen etwa zur selben Zeit vorgelegten Entwurf der AfD, der eine „Entflechtung der finanziellen Beziehung von Staat und Kirche“ vorsah, stimmten ebenso alle übrigen Fraktionen.
Nun liegt ein neuer Koalitionsvertrag zur Abstimmung vor. Er enthält nur wenige Informationen zur Religion und Kirchen. Er betont allerdings, Kirchen und Religionsgemeinschaften leisteten einen „unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwohl“. Und weiter: „Das bürgerschaftliche Engagement in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zum Beispiel durch Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und politische Stiftungen wollen wir weiter fördern.“ Wie genau diese Förderung aussieht, bleibt offen. Thomas Rachel, religionspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, hatte noch 2024 in einem Interview geäußert, die Union unterstütze „ausdrücklich“ das System der Kirchenfinanzierung durch Kirchensteuer. Sie unterstütze allerdings im Unterschied dazu auch diese Ablösung der Staatsleistungen, mit Einschränkung: „auf eine Weise, die für alle Beteiligten tragfähig ist“.
Im neuen Koalitionsvertrag finden die Staatsleistungen keine explizite Erwähnung mehr. Im Jahr 2024 gingen laut Statistiken mehr als 600 Millionen Euro Staatsleistungen an katholische und evangelische Kirchen. Zum Vergleich: Die Einnahmen durch Kirchensteuer lagen im Jahr zuvor bei mehr als 13,3 Milliarden Euro. Sinkende Mitgliederzahlen, so die Warnung von Kirchenrechtlern, dürften aber für Finanzierungslücken führen, die durch Staatsleistungen aufgefangen werden könnten.
Deshalb: Auch wenn der Koalitionsvertrag aufatmen lässt – er hätte ein deutlicheres Statement setzen können. Oder zumindest die finanzielle Situation der Kirchen und das Verhältnis zu Staat und Ländern differenzierter angehen können.