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S. 615-618
Die Europäische Union hat zwar noch keine Verfassung, aber jetzt immerhin eine Grundrechtecharta. Diese steht in der Tradition nationaler Grundrechtskataloge, setzt aber auch durchaus eigene Akzente. Gerhard Robbers, Professor für Öffentliches Recht, Kirchenrecht, Staatsphilosophie und Verfassungsgeschichte an der Universität Trier, stellt die Charta vor und bewertet sie insgesamt als gelungenes und zukunftsoffenes Dokument, das möglichst bald rechtsverbindlich werden sollte. Von Gerhard Robbers