Ehe, nichteheliche und gleichgeschlechtliche LebensgemeinschaftenAm „besonderen Schutz“ festhalten

Die Diskussion über die Schaffung eheähnlicher Rechtsinstitute für gleichgeschlechtliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften ist in vollem Gang. Der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff wendet sich aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen solche neuen Rechtsinstitute, die mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie nicht vereinbar sind. Das schließt rechtliche Einzelregelungen zugunsten solcher Partnerschaften nicht aus.

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