„Der Deutsche Caritasverband versteht sich als Anwalt und Partner Benachteiligter“, heißt es in dem vor drei Jahren verabschiedeten Leitbild des DCV. In einem jüngst veröffentlichten Positionspapier widmet sich der theologisch-ethische Ausschuss des Verbandes dem immer wieder umstrittenen Konzept der Anwaltschaftlichkeit.
Von Alexander Foitzik