In einem viel beachteten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 19. Dezember 2000 zur Verfassungsbeschwerde der „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland“ Stellung bezogen und das abweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Klage der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) aufgehoben. Andreas Fincke, Referent bei der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen in Berlin, beleuchtet den Hintergrund.
Von Andreas Fincke