Mit einer Mehrheit von knapp zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen hat das Schweizer Volk am 10. Juni der Streichung des letzten konfessionellen Ausnahmeartikels in der Bundesverfassung zugestimmt. Damit entfällt der so genannte Bistumsartikel, wonach Bistümer nur mit Genehmigung des Bundes errichtet werden dürfen.
Von Rolf Weibel