Im Zug der Reform der Juristenausbildung stellt sich auch die Frage nach der künftigen Verankerung des Fachs Staatskirchenrecht an den Fakultäten und im juristischen Studium. Gerade in Deutschland mit seinem dichten Netz von Verträgen zwischen Staat und Kirche besteht nach wie vor Bedarf an wissenschaftlicher Bearbeitung und universitärer Vermittlung der entsprechenden Problemstellungen.
Von Ansgar Hense