Zum 1. Januar 2005 tritt das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Seine dreijährige Entstehungsgeschichte kann als ein Lehrstück dafür dienen, wie aus den ursprünglichen politischen Intentionen eines grundlegenden Perspektivenwechsels im Hin und Her überwiegend parteipolitischen Gezänks ein Gesetz wurde, das vom Bundesinnenminister zwar als „historische Zäsur“, vom Expertenrat für Migration aber als „zweitbeste Lösung“ klassifiziert wurde.
Von Klaus Barwig