Fast nur noch in Deutschland (außer Bayern) haben die Domkapitel das Recht der Bischofswahl, das früher einmal der Regelfall in der katholischen Kirche war. Die jetzige Form des Bischofswahlrechts in den deutschen Diözesen entstand nach dem Ende der Monarchie. Sie war Ergebnis eines längeren Tauziehens zwischen Rom und den Domkapiteln, wie jetzt zugängliche Bestände des Vatikanarchivs zeigen.
Von Erwin Gatz