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S. 55-57
Die Auseinandersetzung darüber, ob eine muslimische Lehrerin im Dienst ein Kopftuch tragen darf, verweist auf ein Grundproblem des Verhältnisses von Staat und Religion in modernen Gesellschaften. Dieses Problem lässt sich im demokratischen Rechtsstaat nur auf der Grundlage der Religionsfreiheit lösen, die für Muslime genauso gilt wie für Christen oder Juden. Das christliche Erbe Europas steht dem nicht entgegen; vielmehr sind die Kirchen heute Anwälte der negativen wie positiven Religionsfreiheit. Niemand hindert Christen daran, sich aus ihrem Glauben heraus in die Gestaltung von Staat und Gesellschaft aktiv einzubringen. Gleichzeitig müssen sie lernen, mit der muslimischen Minderheit in Deutschland und Europa zu leben. Von Ulrich Ruh