LeitartikelGrundwert Religionsfreiheit

Die Auseinandersetzung darüber, ob eine muslimische Lehrerin im Dienst ein Kopftuch tragen darf, verweist auf ein Grundproblem des Verhältnisses von Staat und Religion in modernen Gesellschaften. Dieses Problem lässt sich im demokratischen Rechtsstaat nur auf der Grundlage der Religionsfreiheit lösen, die für Muslime genauso gilt wie für Christen oder Juden. Das christliche Erbe Europas steht dem nicht entgegen; vielmehr sind die Kirchen heute Anwälte der negativen wie positiven Religionsfreiheit. Niemand hindert Christen daran, sich aus ihrem Glauben heraus in die Gestaltung von Staat und Gesellschaft aktiv einzubringen. Gleichzeitig müssen sie lernen, mit der muslimischen Minderheit in Deutschland und Europa zu leben.

Im vergangenen Jahr erinnerten zahlreiche Ausstellungen und Tagungen an den „Reichsdeputationshauptschluss“ von 1803, mit dem die geistlichen Territorien in Deutschland von der Landkarte verschwanden. Dem schließt sich jetzt nahtlos das „Kantjahr“ 2004 an, starb der Philosoph Immanuel Kant doch am 12. Februar 1804 in Königsberg. Beide Gedenkanlässe verweisen auf eine Umbruchzeit nicht nur für Staat und Politik, sondern gerade auch für Religion und Kirche in Deutschland. Die katholische Kirche wurde durch das Ende der Reichskirche zu einer neuen Sozialstruktur gezwungen; gleichzeitig lieferte die deutsche Herrschafts- und Vermögenssäkularisation von 1803 ein Schlagwort für ein neues Verhältnis von Christentum und Gesellschaft, das auch heute noch in aller Munde ist. Kant wiederum steht mit seinen drei großen „Kritiken“ für die Wende zum denkenden, moralisch handelnden und ästhetisch urteilenden Subjekt wie für den Versuch, Religion in diesem Rahmen und damit auch in Absetzung vom „Kirchenglauben“ zu verankern. Die Spannung zwischen auf Offenbarung begründeten religiösen Überzeugungen mit ihren Ansprüchen einerseits und einer allgemeinen, alle Bekenntnisunterschiede übergreifenden Sittlichkeit andererseits ist modernen Gesellschaften seither eingestiftet.

Jüngster Beleg dafür ist der Streit um das Kopftuch muslimischer Mädchen und Frauen, wie er derzeit vor allem in Frankreich (vgl. dieses Heft, 63ff.), in deutlich abgeschwächter Form aber auch in Deutschland geführt wird. Geht es in Frankreich mit seinem praktisch längst durchlöcherten, als Prinzip aber immer noch hochgehaltenen Laizismus um die Kopfbedeckung muslimischer Schülerinnen, so hat sich die Auseinandersetzung hierzulande am Fall einer muslimischen Lehrerin und ihrem Kopftuch entzündet, in dem letztes Jahr ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts erging(vgl. HK, November 2003, 545). Wir leben jedenfalls in Deutschland heute nicht in einer Umbruchzeit im Verhältnis von Religion, Staat und Gesellschaft, die mit der massiven Zäsur des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts vergleichbar wäre. Niemand will der Kirche ihren Besitz rauben, Klöster auflösen und Kirchen plündern. Niemand will auch hinter die grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit zurück, die vor zweihundert Jahren noch heiß umkämpft war.

Es zeigen sich Verlegenheiten und Unsicherheiten

Höchstens Randgruppen stellen grundsätzlich die in zahlreichen Verträgen geregelten Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften in Frage, wie sie sich in Deutschland nach dem Zusammenbruch der Monarchien und dem Ende des landesherrlichen Kirchenregiments etabliert haben. Die erstmals im Verlauf der Französischen Revolution erprobte und dann im 20. Jahrhundert auf breiter Front praktizierte Dominanz einer politischen Ideologie in Gegnerschaft zur überlieferten Religion ist in Deutschland wie in ganz Europa heute nicht mehr vorstellbar.

Dennoch knirscht es immer wieder einmal im Gebälk, wie vor Jahren im Zusammenhang mit dem „Kruzifixurteil“ des Bundesverfassungsgerichts oder jetzt eben im Kopftuchstreit. Auch die Auseinandersetzung um einen Gottesbezug in einem künftigen Verfasssungsvertrag der Europäischen Union gehört hierher. Es zeigen sich Verlegenheiten und Unsicherheiten sowohl in Politik und Öffentlichkeit wie auch in den Kirchen. Was bedeutet eigentlich die oft beschworene christliche Prägung Deutschlands oder auch Europas angesichts der religiöskulturellen Wirklichkeit zu Beginn des 21. Jahrhunderts? Was ist mit dem nach Auffassung Vieler unverzichtbaren christlichen Fundament unserer Rechts- und Verfassungsordnung? Kann es auch unter den Bedingungen von negativer wie positiver Religionsfreiheit eine gewisse Sonder- oder sogar Vorrangstellung des christlichen Bekenntnisses und seiner institutionellen Träger in der Öffentlichkeit geben? Diese Fragen stehen heute und vermutlich auch in den kommenden Jahren – direkt oder indirekt- auf der Tagesordnung.

„Christliche Prägung“ oder „christliches Erbe“ sind ziemlich vage Begriffe, unter die sich Unterschiedliches subsumieren lässt. Der eine denkt dabei an einen bayerische Voralpenlandschaft mit Barockkirchen, Kapellen und Wegkreuzen, der andere an Gregorianischen Choral oder Bachkantaten. Für manchen Zeitgenossen geht es um die Erinnerung an die eigene Kindheit mit Krippenspiel und Konfirmationsspruch oder um die weiter zurückliegende Familientradition. Christentum kann eine Chiffre sein für eine unspektakuläre Anständigkeit ohne viel religiös- kirchliches Beiwerk, aber auch für ein weltanschauliches Konglomerat, in dem sich Bibelsprüche mit Alltagsweisheiten und Versatzstücken des modernen wissenschaftlichen Weltbilds verbinden. Dementsprechend muss sich auch niemand genauer festlegen, der das christliche Erbe Europas verteidigt oder seine Sorge um das christliche Fundament unseres Zusammenlebens zu Protokoll gibt. Viele öffentliche Äußerungen zu diesem Thema erweisen sich denn auch als herzlich unbestimmt.

Ganz und gar nicht unproblematisch ist aber auch die verbreitete Rede von der „jüdisch- christlichen Tradition“, die es zu erhalten gelte. Jedem, der die beiden Adjektive einfach so zusammenspannt, müsste angesichts der Jahrhunderte christlicher Judenfeindschaft, von Diskriminierung und Verfolgung, eigentlich das Wort im Hals stecken bleiben. Christentum und Judentum haben gemeinsame Wurzeln, und der christliche Glaube hat seit neutestamentlichen Zeit vieles davon weitergetragen. Juden und Christen sollen und können heute auch gemeinsam für den demokratischen Rechtsstaat und für die Religionsfreiheit eintreten. Aber es geht nicht an, die historischen wie auch theologischen Probleme unter dem Begriff „jüdischchristliche Tradition“ zusammenzukleistern. Das Verhältnis der in den vergangenen Jahren stark gewachsenen jüdischen Gemeinschaft in Deutschland zum Staat ist durch Verträge geregelt. Zu solchen Abmachungen mit einzelnen Bundesländern kam vor einem Jahr ein Staatsvertrag zwischen dem Zentralrat der Juden und der Bundesrepublik Deutschland(vgl. HK, März 2003, 112 f.). Der rechtliche Status der jüdischen Gemeinschaft entspricht damit dem der beiden großen und auch einiger kleinerer christlicher Kirchen. Das Judentum ist staatskirchenrechtlich integriert.

Das gilt bekanntlich nicht für die Muslime in Deutschland, die bislang nur in der Form eingetragener Vereine organisiert sind und deren Dachverbände längst nicht alle Gruppierungen und Strömungen repräsentieren. Deshalb ist es auch kein Zufall, dass sich die jüngste Auseinandersetzung über Religion und Öffentlichkeit an einer Muslimin entzündet hat. Zwar sind die Muslime in Deutschland wie in anderen westeuropäischen Ländern inzwischen die größte Religionsgemeinschaft nach dem Christentum in seinen verschiedenen konfessionellen Ausprägungen. Aber der Islam wird immer noch als religiös und gleichzeitig kulturell fremdes Element empfunden. Muslime kannte man lange Zeit eher aus nahöstlichen Urlaubsländern oder aus Opern von Mozart und Rossini. Die muslimische Präsenz ist so zum einen eine Herausforderung für den Teil der deutschen Bevölkerung, der „Religion“ hierzulande nach wie vor mit dem Christentum identifiziert auch wenn er dieses nur sehr bruchstückhaft kennt und sich seine ausdrückliche religiöse Praxis auf den Gottesdienst an Weihnachten, zur Konfirmation oder zur Erstkommunion beschränkt. Manche Zeitgenossen werden offensichtlich erst wieder zu überzeugten Christen, wenn in ihrer Nachbarschaft eine Moschee gebaut werden soll.

Mit den Muslimen leben lernen

Zum anderen sind die Muslime eine Herausforderung für diejenigen, die generell möglichst wenig mit gelebter Religion konfrontiert werden möchten und dementsprechend jeder öffentlichen Präsenz religiöser Symbole ablehnend gegenüber stehen. Ihnen kommt entgegen, dass sich das Christentum als alteingesessene Mehrheitsreligion in Deutschland anders als etwa in den Verreinigten Staaten im Regelfall in der Öffentlichkeit eher zurückhaltend präsentiert. Die großen Kirchen laden hierzulande diskret zum Glauben ein und überziehen das Land nicht mit heftigen oder gar aggressiven Evangelisierungskampagnen und direkten missionarischen Appellen. Auf diesem Hintergrund können selbstbewusste Muslime schnell störend wirken. Beide Gruppen müssen sich daran gewöhnen, mit den Muslimen als Teil der religiösen Wirklichkeit in Deutschland zu leben. Dabei geht es nicht um naive Träumereien von einer multikulturellen Gesellschaft, sondern um die schlichte Konsequenz aus dem Grundwert und Grundrecht Religionsfreiheit. Im demokratischen Rechtsstaat gibt es jedenfalls grundsätzlich keine Religionsfreiheit erster und zweiter Klasse, keine Aufteilung in privilegierte und nur geduldete Religionsgemeinschaften. Dass dem die Wirklichkeit in Europa heute noch nicht überall entspricht, steht auf einem anderen Blatt. Bei seiner letzten Session verabschiedete das Zweite Vatikanische Konzil am 7. Dezember 1965 neben anderen Dokumenten die Erklärung über die Religionsfreiheit („Dignitatis humanae“), die zu den wegweisenden Texten des Konzils gehört und bei den Beratungen auch entsprechend umstritten war. Sie handelt in einem ersten Teil von der allgemeinen, menschenrechtlichen Begründung der Religionsfreiheit, im zweiten von der Religionsfreiheit im Licht der Offenbarung. Darin heißt es (Nr. 12): „Somit verfolgt die Kirche in Treue zur Wahrheit des Evangeliums den Weg Christi und der Apostel, wenn sie anerkennt und dafür eintritt, dass der Grundsatz der religiösen Freiheit der Würde des Menschen und der Offenbarung Gottes entspricht.“ Daraus lässt sich keine Blaupause für nationale oder europäische Regelungen zum Verhältnis von Staat, Gesellschaft und Religion ableiten, schon gar nicht für die Auseinandersetzung um die Zulässigkeit eines Kopftuchs bei muslimischen Lehrerinnen. Wohl aber lassen sich aus dieser vom jetzigen Papst immer wieder unmissverständlich bekräftigten Maxime des Zweiten Vatikanums einige Grundelemente für heutiges kirchlich- christliches Denken und Handeln gewinnen.

Dazu gehört, dass die Christen mit ihrer eigenen Geschichte ehrlich umgehen. Sie haben aus ihrem Glauben heraus am wenigsten Grund dazu, sich ein „christliches Erbe“ zusammenzubauen, das Ambivalenzen und Fehlentwicklungen entweder zu sehr in den Hintergrund schiebt oder gleich ganz verdrängt. Sie müssen dazu nicht die wohlfeilen Klischees der gängigen Kirchen- und Christentumskritik übernehmen oder sich davon kleinlaut machen lassen und dürfen auch mit vollem Recht auf das Unheil hinweisen, das Feinde und Verächter des christlichen Glaubens in den letzten zweihundert Jahren angerichtet haben. Nur lassen sich Verbrechen im Namen der Freiheit oder der Revolution nicht gegen solche im Namen Jesu Christi und seiner Kirche aufrechnen, macht das eine das andere nicht ungeschehen.

Niemand verbietet den Christen, sich einzubringen

Es führt auch nicht weiter, wenn Christen und Kirchen nachdrücklich vor einem „Staat ohne Gott“ oder einem „Europa ohne Gott“ warnen. Sie müssten dabei wenigstens immer im Hinterkopf haben, wie viel Schindluder in der älteren und jüngeren Geschichte schon mit der Berufung auf Gott getrieben wurde. Der Erste Weltkrieg fand in einem noch sehr christlich geprägten Europa statt, und gleichzeitig übertrafen sich die Kriegsgegner und ihre jeweiligen kirchlichen Unterstützer darin, Gott für ihre natürlich „gerechte“ Sache zu vereinnahmen. Auch die Haltung des spanischen Episkopats im Bürgerkrieg und danach liefert hier reichlich unerfreuliches Anschauungsmaterial.

Eine gerechte, friedliche und humane Zukunft Europas hängt also kaum, jedenfalls nicht in erster Linie, von einem Gottesbezug in der künftigen Verfassung ab. Sie hängt vielmehr in erheblichem Umfang davon ab, dass Christen in den verschiedenen Kirchen die Religionsfreiheit dazu nutzen, sich aus ihrem Glauben heraus in die europäischen Angelegenheiten einzubringen. Sie brauchen dazu keinen rechtlichen Sonderstatus und auch keine privilegierte Behandlung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften, sondern einfach den Mut, sich einzeln und gemeinsam bemerkbar zu machen. Sie werden nicht von jedermann in der nationalen und europäischen Öffentlichkeit dazu ermuntert, aber es wird ihnen auch von niemandem verboten. Kardinal Jean-Marie Lustiger, der Erzbischof von Paris, sagte vor einigen Wochen im Zusammenhang mit dem französischen Streit um religiöse Symbole und laizistischen Staat: „Die Freiheit des Islam ist genauso kostbar wie die Freiheit, des Katholizismus, des Protestantismus oder des Judentums.“ Die Kirchen, die mit vollem Recht immer wieder Diskriminierungen von Christen in muslimischen Ländern anprangern und die volle Verwirklichung der Religionsfreiheit dort fordern, müssen deshalb hierzulande und anderswo im christlichnachchristlichen Europa auch Anwälte der Religionsfreiheit für Muslime mit den entsprechenden Konsequenzen für den öffentlichen Raum sein: Religionsfreiheit ist unteilbar, auch wenn ihre konkrete rechtliche Umsetzung mit Schwierigkeiten und Übergangsproblemen verbunden ist.

„Fragt man nun: welche Zeit der ganzen bisher bekannten Kirchengeschichte die beste sei, so trage ich kein Bedenken, zu sagen: es ist die jetzige.“ Zu diesem Urteil kam Kant in seiner 1793 veröffentlichten Schrift „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“. Er begründete diese Einschätzung seiner Gegenwart mit der Chance, dass sich der Keim des „wahren Religionsglaubens“, den er als Maßstab für den „Kirchenglauben“ ansetzt, ungehindert entfalten könne Schon der Aufklärer Kant war alles andere als ein platter Optimist; seine Religionsschrift handelt nicht umsonst vom Kampf des guten mit dem bösen Prinzip. Uns ist zweihundert Jahre danach allerdings noch viel mehr die Zuversicht abhanden gekommen, unsere Zeit als die beste in der bisher bekannten Kirchengeschichte apostrophieren zu können Weder „wahrer Religionsglaube“ im Sinn der Hoffnung auf die Durchsetzung eines autonomen Pflichtethos, noch der Kirchenglaube mit seinen dogmatischen Festlegungen und Institutionen sind aus den letzten beiden Jahrhunderten ohne erhebliche Blessuren und entsprechende Selbstzweifel hervorgegangen. Aber es ist auch nicht zu leugnen, dass Staat wie Kirchen aus ihren Fehlern gelernt haben. Im Unterschied zu anderen Weltgegenden bestehen in Europa heute sowohl freiheitlich- demokratische Rechtsstaaten wie Kirchen, die sich ohne Preisgabe ihrer Identität als Glaubensgemeinschaften ihrer Verantwortung für diese Staaten bewusst sind, verbunden nicht zuletzt im Bekenntnis zum Grundwert Religionsfreiheit. Wie die Muslime Europas in diesem Rahmen ihren Platz finden, hängt von dessen Stabilität, aber nicht weniger von ihnen ab.

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