Im Geltungsbereich des Badischen und Preußischen Konkordats werden Bischöfe vom Domkapitel aus einem römischen Dreiervorschlag gewählt. Das ist heute ein Ausnahmefall gegenüber der direkten Ernennung durch den Papst. Vor kurzem geöffnete vatikanische Archivbestände erlauben interessante Einblicke in die Praxis deutscher Bischofswahlen zwischen Erstem und Zweitem Weltkrieg.
Von Erwin Gatz