Kann ein Kinder- beziehungsweise Familienwahlrecht helfen, die politischen Interessen von Familien effizienter durchzusetzen? In einem so genannten Stellvertretermodell wäre ein Kinderwahlrecht als notwendiger und realisierbarer Bestandteil der Menschenrechte für Kinder durchaus praktikabel.
Von Ursula Nothelle-Wildfeuer