Die Umsetzung der europäischen Antidiskrimierungsrichtlinien für die Bundesrepublik steht noch aus. Die verabschiedeten Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft verpflichten die nationalen Gesetzgeber, diese in nationales Recht zu überführen. Davon sind auch die großen Kirchen in Deutschland betroffen.
Von Thomas Schüller