Im April 2006 wurde ein Rundschreiben des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte (PCI) bekannt. Es befasst sich mit der Frage des Abfalls von der Kirche. Die zugrunde liegende Fragestellung ist eine eherechtliche. Die Antwort des PCI hat auch Konsequenzen für die kirchenrechtliche Bewertung des „Kirchenaustritts“ nach deutschem staatlichem Recht.
Von Georg Bier