Bei der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts haben sich die Kirchen in der Vergangenheit inhaltlich weitgehend an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes orientiert. Mittlerweile entscheiden sich der Großteil der Landeskirchen und die katholische Kirche gegen Tarifverträge und für kircheneigene Regelungsverfahren.
Von Martin Fuhrmann