Sind die im Naturrecht gründenden moralischen Normen und Pflichten für eine menschliche Gesellschaft unverzichtbar, wie Benedikt XVI. jüngst einschärfte? In der Sache begründet ist der empathische Rekurs auf die Richtschnur des Natürlichen nur, wenn eine schlüssige Antwort auf die argumentativen Schwachstellen der klassischen Naturrechtslehren gelingt.
Von Eberhard Schockenhoff