Die rechtliche Einschränkung der ärztlichen Pflicht, Leben zu erhalten und zu retten, sei ebenso abzulehnen wie eine rechtliche Verankerung des ärztlich assistierten Suizids. Mit einer „Orientierungshilfe“ bezieht der Rat der EKD Stellung, nicht zuletzt gegenüber öffentlichkeitswirksamen Vorstößen kommerzieller Sterbehilfeorganisationen.
Von Alexander Foitzik