Neue ökumenische Dokumente über Apostolizität und AmtFortschritt durch Verflüssigung

In den letzten Monaten erschienen zwei gewichtige Dokumente, die in ökumenischer Absicht nach der Apostolizität der Kirche und nach dem apostolischen Amt fragen. Sie wollen gleichzeitig den Weg für eine offizielle Gemeinsame Erklärung von katholischer Kirche und reformatorischer Kirche über das Amt in der Kirche bahnen. Ein differenzierter Konsens wäre in dieser Frage möglich.

Die Amtsfrage gehört nach wie vor zu den ungelösten Problemen im Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und den reformatorischen Kirchen. Es gibt beträchtliche Unterschiede in der konkreten Struktur der kirchlichen Ämter wie auch in der theologischen Bewertung des Amtes. Das Stichwort „Ämteranerkennung“ steht zwar seit den Anfängen des ökumenischen Dialogs auf der Tagesordnung, aber zu einer förmlichen gegenseitigen Anerkennung der Ämter in der katholischen Kirche und den Reformationskirchen ist es bisher nicht gekommen. Das Zweite Vatikanische Konzil spricht in seinem Dekret über den Ökumenismus vom „defectus ordinis“, vom „Fehlen des Weihesakraments“ in den reformatorischen Kirchen (UR, 22).

Das Thema Amt gehört in den größeren Komplex Kirchenverständnis, bei dem im ökumenischen Gespräch notwendigerweise grundsätzlicher Klärungsbedarf besteht. Es geht letztlich um die Frage, in welcher Weise das Amt beziehungsweise in welcher Gestalt dieses Amt zum unverzichtbaren Wesen von Kirche gehört. Für die katholische Kirche ist die bischöfliche Amtssukzession zum wahren Kirchesein erforderlich, für die Reformationskirchen ist das Amt dagegen eher eine relative, der Verkündigung des Evangeliums und der Sakramentenspendung zugeordnete Größe und kann deshalb unterschiedliche Ausprägungen haben.

Den Kirchen gemeinsam ist allerdings das Bekenntnis zur Apostolizität der Kirche; „apostolisch“ ist eines der vier Kirchenattribute, die im Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel genannt werden. Von daher spricht einiges dafür, die Amtsfrage im ökumenischen Gespräch vom Thema der Apostolizität der Kirche her anzugehen, wie es gleich zwei in letzter Zeit veröffentlichte gewichtige Dokumente unternehmen: Das Studiendokument „Die Apostolizität der Kirche“ der Lutherisch/Römisch-katholischen Kommission für die Einheit (auf Deutsch erschienen bei den Verlagen Bonifatius und Lembeck, Paderborn/Frankfurt 2009) einerseits und anderseits der Abschlussbericht des „Ökumenischen Arbeitskreises katholischer und evangelischer Theologen“ (Das kirchliche Amt in apostolischer Nachfolge. Band III: Verständigung und Differenzen, Verlag Herder/Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Freiburg/Göttingen 2008, 167–267).

Beide Dokumente behandeln das gleiche Thema; es gab auch Überschneidungen bei den Autoren. Gleichzeitig unterscheiden sie sich zunächst einmal durch die Kontexte, in denen sie angesiedelt sind. Im einen Fall ist es der offizielle katholisch-lutherische Dialog auf Weltebene im Auftrag des Vatikanischen Einheitsrates und des Lutherischen Weltbundes, im anderen Fall handelt es sich um einen nicht offiziellen theologischen Arbeitskreis in Deutschland, der sozusagen auf eigene Rechnung tätig ist, auch wenn in ihm katholische und evangelische Amtsträger mitwirken.

Ansatz beim neutestamentlichen Befund

Das Dokument über die Apostolizität stand am Ende der vierten Phase des lutherisch-katholischen Dialogs auf Weltebene, die sich von 1995 bis 2006 erstreckte. Kommissionsvorsitzende in dieser Phase waren auf katholischer Seite zunächst Bischof Walter Kasper (bis zu seiner Berufung an die Spitze des Vatikanischen Einheitsrats im Jahr 2001) und dann Erzbischof Alfons Nossol von Oppeln, auf lutherischer Seite Bischof Bela Harmati (Budapest). In die Dialogphase fiel als herausragendes Ereignis die Erarbeitung und Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ vor zehn Jahren. Auf sie nimmt das neue Dokument über die Apostolizität der Kirche denn auch verschiedentlich Bezug.

Schon in der zweiten Phase des lutherisch-katholischen Dialogs legte die Kommission ein Dokument „Das geistliche Amt in der Kirche“ (1981) vor. Es spricht ausdrücklich auch die Frage einer gegenseitigen Ämteranerkennung an und plädiert dabei für ein stufenweises Vorgehen. Ein Zwischenschritt, so das Dokument seinerzeit, könnte darin bestehen, „dass gegenseitig anerkannt wird, dass das Amt in der Kirche wesentliche Funktionen des Amtes ausübt, das Jesus Christus seiner Kirche eingestiftet hat und das man in der eigenen Kirche in voller Weise verwirklicht glaubt“.

Der „Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen“ (ÖAK) wurde lange vor dem ökumenischen Startsignal für die katholische Kirche durch das Zweite Vatikanische Konzil, nämlich schon 1946 ins Leben gerufen. Zu ihm gehören auf evangelischer Seite neben lutherischen auch reformierte Theologen; der Vorsitz liegt derzeit bei Kardinal Karl Lehmann und beim kurhessisch-waldeckischen Landesbischof Martin Hein (als Nachfolger von Bischof Hartmut Löwe). In offiziellem Auftrag erarbeitete er seinerzeit als Folge des ersten Besuchs Johannes Pauls II. in Deutschland im November 1980 die Studie über die gegenseitigen Lehrverurteilungen der Reformationszeit. Mit dem Thema „Das kirchliche Amt in apostolischer Nachfolge“ befasste sich der Arbeitskreis zwischen 2002 und 2008. Auf zwei Jahrestagungen wurde der jetzt zusammen mit einigen Referaten veröffentlichte „Abschließende Bericht“ beraten und mit großer Mehrheit angenommen.

Der Bericht des ÖAK und das lutherisch-katholische Arbeitsdokument haben gemeinsam, dass sie beim neutestamentlichen Befund in Sachen Amt und Apostolizität ansetzen und dann wesentliche Stationen der kirchengeschichtlich-theologischen Entwicklung Revue passieren lassen: Amtsverständnis und Amtstheologie in der Alten Kirche und im Mittelalter, das Auseinanderdriften in der Reformationszeit, neuere Entwicklungen auf reformatorischer (beziehungsweise lutherischer) und auf katholischer Seite (vor allem das Zweite Vatikanische Konzil) und die Perspektiven, die sich daraus ergeben.

Für einen „differenzierten Konsens“ auch in der Amtsfrage

Das lutherisch-katholische Dokument versucht zunächst in einem ersten und zweiten Teil zur Apostolizität der Kirche und zum Verhältnis von Apostolizität der Kirche und apostolischem Evangelium Grundlagen zu sichern und stellt dabei nebeneinander eine „ökumenische katholische“ und eine „ökumenische lutherische“ Sicht der Teilhabe an der Apostolizität beziehungsweise der Apostolizität der Kirche. Der dritte Teil ist dann ausdrücklich dem Verhältnis von Apostolischer Sukzession und ordinationsgebundenem Amt gewidmet, wobei Gemeinsamkeiten wie Unterschiede dargestellt werden und nach einer ökumenischen Perspektive angesichts der aufgezeigten Differenzen gefragt wird. Im vierten Teil, der im ÖAK-Bericht keine Entsprechung hat, geht es dann um das Bleiben der Kirche in der Wahrheit, beispielsweise um Themen wie Schriftauslegung, Traditionsverständnis und Lehramt.

Im Bericht des Ökumenischen Arbeitskreises, der insgesamt weniger förmlich, aber deswegen nicht weniger ernsthaft daherkommt, liegt der Akzent bewusst auf dem Beitrag der unterschiedlichen theologischen Fächer zur Problematik. Er stellt auch durchweg methodisch-hermeneutische Erwägungen an, die zur Sachklärung hilfreich sind.

So heißt es beispielsweise, die Frage nach dem Begriff und Wesen des Apostelamtes und seiner Beziehungen zu anderen Charismen, Diensten und Ämtern müsse in einem Rahmen erörtert werden, „in dem die kanonischen Texte und die frühchristliche Geschichte sowie frühere und spätere Einzeltexte und der neutestamentliche Kanon im Ganzen hermeneutisch reflektiert in ihrem wechselseitigen Bezug interpretiert werden“ (183). Interessant sind nicht zuletzt die in dem Bericht enthaltenen „praktisch-theologischen Perspektiven für ein lebensweltlich angemessenes Amtsverständnis“, weil sie die reale Situation für die Bemühungen um theologisch-ökumenische Verständigung in den Blick nehmen.

Die Anfragen an das Modell der Konsensökumene im Sinn der Profilierung einer Differenzökumene seien im Studienprozess „zumindest atmosphärisch“ wirksam gewesen und würden in Zukunft ausdrücklich zu bedenken sein. Diese ehrliche Bemerkung findet sich im Abschlussbericht des ÖAK (172). Dennoch mündet er in ein Votum für einen differenzierten Konsens in der Thematik „Das kirchliche Amt in apostolischer Nachfolge“. Auch das lutherisch-katholische Arbeitsdokument zur Apostolizität der Kirche stellt ausdrücklich die Frage, „ob es nicht auch in der Lehre vom Amt oder den Ämtern einen differenzierten Konsens geben könnte“ (144). Ein solcher „differenzierter Konsens“ war das Ergebnis des lutherisch-katholischen Dialogs über die Rechtfertigungslehre, der die „Gemeinsame Erklärung“ hervorbrachte und damit einen Maßstab setzte.

Der ÖAK beschreibt in seinem Bericht die gemeinsame theologische Basis für weitere evangelisch-katholische Annäherungen in der Amtsfrage mit folgenden Gesichtspunkten: Apostolizität ist ein unverzichtbares Kirchenattribut; das Evangelium Jesu Christi, welches der apostolische Glaube bezeugt, muss in der wechselvollen Geschichte bewahrt werden; bei der apostolischen Sukzession kann ein materialer (Gehalt) und ein formaler (Gestalt) Aspekt unterschieden werden („Das Wirken des apostolischen Amtes, das als solches grundsätzlich von allen christlichen Traditionen anerkannt wird, ist eine wichtige Weise, doch dazu kommen die Zeugnisse von Liturgie, Diakonie und des gesamten Lebens der Glaubensgemeinschaft“, 177); allgemein wird die grundlegende Bedeutung der göttlichen Berufung in eine spezifische menschliche Zeugenschaft im Geschehen der Überlieferung der apostolischen Glaubensgehalte anerkannt.

Weiter gehört zu dieser theologischen Basis: Eine Unterscheidung zwischen dem lokalen und dem überregional tätigen Aufsichtsamt hat sich in der Geschichte der christlichen Glaubensgemeinschaften vielfach bewährt; die mit Gebet und Handauflegung unter Anrufung des Heiligen Geistes geschehende Amtsübertragung „sichert nicht das Verbleiben einzelner ordinierter Menschen in der Treue zum apostolischen Glauben“ (178).

Das lutherisch-katholische Studiendokument kommt zu vergleichbaren Ergebnissen. Es spricht von einer fundamentalen Übereinstimmung darüber, „dass das Evangelium für das apostolische Erbe zentral und ausschlaggebend ist“ (77). Katholische und lutherische Lehre stimmten auch darin überein, dass das apostolische Erbe, „durch das der Glaube an Jesus Christus eingepflanzt, gefördert und verkörpert wird, ein mannigfaltiges und facettenreiches Erbe ist“ (78). Das Vorhandensein der Apostolizität in den beiden Traditionen werde heute auf einer fundamentalen Ebene gegenseitig anerkannt.

Hilfreiche hermeneutische Rückfragen

Seinen Vorschlägen zur Klärung der auf der gemeinsamen Grundlage verbleibenden Differenzen im Amtsverständnis stellt der Bericht des ÖAK weiterführende Überlegungen zur Hermeneutik des Begriffs „Apostolische Sukzession“ sowie zur Bedeutung der Apostolizität der Gesamtkirche voran. Darin heißt es beispielsweise, es sei höchst sinnvoll, die Thematik der Apostolischen Sukzession im Blick auf die Ämterlehre wieder in die Gesamtheit der kirchlichen Zeichenstruktur einzuordnen. Ohne Einbindung in die gesamtkirchliche Gemeinschaft bleibe „das Instrumentarium der Apostolischen Sukzession im kirchlichen Amt in seiner Wirksamkeit beschnitten und begrenzt“ (253). Es sei berechtigt zu fragen, „ob es nach Gottes Willen unbedingt geboten ist, die historisch entstandene Ämtergestalt, die seinerzeit angemessen für die Kirche war, unter anderen geschichtlichen Konstellationen unverändert beizubehalten“ (255).

Nach katholischer Lehre garantiert die Sukzession im bischöflichen Amt die apostolische Kontinuität der Kirche. Der ÖAK unternimmt eine Auflockerung dieser Position, indem er darauf verweist, dass auch die katholische Tradition im Umgang mit den Trägern der Apostolischen Sukzession offener sei als weithin angenommen. Entsprechend heißt es zu den Formen der Ausübung der bischöflichen Funktion („Episkopé“), sowohl in der katholischen wie in der reformatorischen kirchlichen Erfahrung gebe es Gründe für die theologische Annahme, „dass der Dienst der Episkopé sinnvoll sowohl in personaler, kommunialer wie kollegialer Weise ausgeübt werden kann“ (259).

Auch das Dokument der lutherisch-katholischen Kommission für die Einheit weist darauf hin, dass das Verhältnis von Priesteramt und Bischofsamt in der Geschichte der katholischen Kirche unterschiedlich bestimmt worden sei. Diese vielfältigen Wandlungen gäben zu einer Unterscheidung „zwischen einer Grundstruktur oder auch einer elementaren Aufgabe dieses Amtes und den Gestalten ihrer Ausübung Anlass“ (142). Es lege sich die Frage nahe, ob es nicht die Möglichkeit gebe, wegen der substanziellen Gemeinsamkeiten die Gestalt des Amtes in den lutherischen Kirchen, die sich in unterschiedlichen Kontexten parallel zur katholischen Kirche auf eigene Weise entwickelt habe, „als gültige Form des öffentlichen Dienstes an Wort und Sakrament anzuerkennen“ (143).

An das Ende seines Berichts stellt der ÖAK die Absichtserklärung, „auf der Grundlage bereits vorliegender Ergebnisse ökumenischer Dialoge zur Ämterthematik, sowie in Übernahme der Methode des differenzierten Konsenses eine zusammenfassende Sichtung der erreichten Konvergenzen und der verbliebenen Kontroversen vorzubereiten, um die Rezeption der ökumenischen Erkenntnisse zu erleichtern“ (265).

Zielsetzung einer solchen zusammenfassenden Sichtung werde sein, ein traditionelle Kontroversen behebendes Einverständnis in der Ämterfrage zu beheben und die Überzeugung zu begründen, „dass die Apostolische Sukzession in der römisch-katholischen Kirche und in den reformatorischen Kirchen gegeben ist“ (266). Wissenschaftliche Studien zum Thema Amt dürften auf Dauer nicht ohne Rezeption bleiben.

Für dieses Anliegen macht sich nicht zuletzt der verdiente katholische Ökumeniker Otto Hermann Pesch stark, Korrespondierendes Mitglied des ÖAK. Im letzten Jahr erschienen die ersten beiden Bände seiner dreibändigen „Katholischen Dogmatik aus ökumenischer Erfahrung“ (Matthias-Grünewald-Verlag, Ostfildern 2008). Zu den zusammen mit dem „Abschließenden Bericht“ veröffentlichten Referaten gehört jetzt auch ein entschiedenes „Plädoyer“ von Pesch für die Erarbeitung einer „Gemeinsamen Erklärung zum kirchlichen Amt in apostolischer Nachfolge“ in Entsprechung zur „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ von 1999.

Jetzt muss die Rezeption folgen

Sein Plädoyer für eine neue „Gemeinsame Erklärung“ begründet Pesch in Aufnahme der Arbeitsergebnisse des ÖAK durch Verweis auf den verpflichtenden biblischen Befund, die Geschichte von Kirche, Liturgie und Theologie wie auf systematisch-theologische Überlegungen. Im Übrigen stünden keine dogmatischem oder bekenntnismäßigen Bindungen dem Vorhaben im Wege. Er äußert die Bitte an die einer solchen Gemeinsamen Erklärung zustimmenden Kirchen, „anschließend auch ohne Zögern die institutionelle Umsetzung zu wagen, also die gegenseitige Anerkennung der Ämter auszusprechen und damit eine zumindest vorläufige Kirchengemeinschaft zu schließen“ (165). Pesch sieht damit dann auch den Weg zur Gemeinschaft beim Herrenmahl geöffnet.

Sowohl das Dokument des ÖAK wie das der internationalen lutherisch-katholischen Kommission verfolgen den Ansatz einer katholisch-reformatorischen Klärung der Amtsfrage durch eine Ausweitung und Verflüssigung des Begriffs der apostolischen Sukzession, durch die eine Verengung auf die Amtssukzession aufgebrochen werden kann. Damit erscheint auch die katholische Rede vom „defectus ordinis“ in den reformatorischen Kirchen in einem neuen Licht.

Im Schlussbericht des ÖAK heißt es dazu, der ökumenische Dialog der vergangenen Jahrzehnte habe Einverständnis darüber erzielt, dass die Aussage des Ökumenismusdekrets im Spiegel der Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“ als Feststellung eines „Mangels“ an einem durchaus vorhandenen ordinierten Amt verstanden werden könne. Und darüber hinaus wird festgehalten, eine rechtfertigungs-theologisch ausgerichtete Kriteriologie in der kirchlichen Ämterlehre werde mit dem Aspekt des defectus ordinis innerhalb der apostolischen Amtssukzession so umgehen, „dass die Tatsache der Sündigkeit aller Bezeugungsgestalten des apostolisch begründeten Evangeliums im Blick bleibt“ (265). Der nüchterne Blick auf die Geschichte der Konfessionen zeige, dass Verfehlungen auch im kirchlichen Amt in allen kirchlichen Traditionen begangen worden seien und würden.

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