Die Schweiz hat ein einzigartiges System des Staatskirchenrechts, das bei den einzelnen Kantonen angesiedelt ist. Für die katholische Kirche bedeutet das ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlicher und kirchenrechtlicher Organisationsform, das immer wieder zu Problemen führt. Einzelne Stimmen fordern deshalb eine grundlegende Veränderung.
Von Rolf Weibel