Über die grundgesetzliche Ordnung von Staat und Religion wird gegenwärtig nicht nur theoretisch diskutiert. Das zeigt sich an der Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas in den einzelnen Bundesländern genauso wie an der Frage, ob muslimische Gruppierungen als Religionsgesellschaft im Rechtssinn qualifiziert werden können. Ohne die historische Dimension lässt sich der Bedeutungsgehalt der religionsverfassungsrechtlichen Normen des Grundgesetzes kaum adäquat erfassen.
Von Ansgar Hense